Compliance, Nominee Services and Treuhandverwaltung stehen in einem engen Zusammenhang und jede Lösung ist ein Kompromiss zwischen Vertraulichkeit, Kosten und Sicherheit.
Geldwäschegesetz- Sorgfaltspflichten: bei Treuhandschaften müssen Gesetze erfüllt werden, die der Staat mit Zwangsmassnahmen durchsetzt.
Da wir die Gesetze nicht beschlossen haben und auch nicht ändern können, ist unsere Meinung über deren Sinn irrelevant. Wir ersuchen jene Kunden, nicht mit uns über den Sinn der Sorgfaltspflichten zu diskutieren.
In Malta werden das Gesetz und die Verordnung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die von der FIAU erlassenen Durchführungsbestimmungen („Implementation Procedures“) ergänzt. Diese liefern eine Interpretation und müssen beachtet werden. Das System basiert auf der neuesten Geldwäscherichtlinie der EU.
In der Schweiz ist die FINMA zuständig für dieses Thema, es gibt das Geldwäschereigesetz (GWG) und die Geldwäschereiverordnung (GwV). Letzteres wurde überarbeitet und an die fünfte Geldwäscherichtlinie der EU angepasst. Für Finanzdienstleister gelten erhöhte Verpflichtungen und es wurde eine niedrigere Schwelle für Bartransaktionen von 15000 CHF eingeführt. Einige der EU-Vorschriften wurden jedoch in der Schweiz nicht umgesetzt, zum Beispiel spezielle Sorgfaltspflichten für Rechtsanwälte.
In der Slowakei wurde das Geldwäschereigesetz überarbeitet (Gesetz Nr. 297/228). Es enthält erweiterte Verpflichtungen zur Identifizierung und Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten, die dem Handelsregister gemeldet werden müssen.
Treuhänderische Verwaltung – natürlich ist es manchmal ein legitimer Weg, Geschäfte zu machen, wenn der Kunde nicht auftreten möchte, zum Beispiel wenn ein Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel enthält oder wenn der Verkauf anderer Produkte in einem Alleinvertretungsvertrag verboten ist. Solche Mandate sind weit verbreitet, aber nicht immer die beste Lösung und verursachen hohe Kosten. Nominees sind nicht immer verfügbar, sie haben einen Interessenkonflikt, viele von ihnen verrechnen zunächst Honorare für die Übernahme des Risikos und schaffen dann Probleme, anstatt den Kunden zu unterstützen. Daher bieten wir solche Dienstleistungen nicht an, empfehlen jedoch Kunden, ihnen bekannte Personen einzustellen oder Leute in Teilzeit zu beschäftigen.
Sollte dennoch eine Treuhandschaft gewünscht sein, gibt es Lösungen. Obwohl sich ein weiteres Unternehmen unserer Gruppe regelmäßig allen erforderlichen Geldwäscheprüfungen unterzieht und über die erforderliche Lizenz verfügt, bieten wir solche Dienstleistungen nicht an, sondern informieren unsere Kunden darüber, wie sie auf dem Markt nach geeigneten Personen oder Dienstleistern suchen können.
(aktualisiert April 2024)