Das Konzept eines „Resident ohne Domicile“ ermöglicht Steuervorteile:
In der derzeitigen Rechtspraxis wird von Ausländern generell angenommen, dass sie ansässig, aber nicht in Malta domiziliert (beheimatet) sind (für ein Domizil gibt es 3 Gründe: von Geburt her, aus Abhängigkeit, wenn eine Ausländerin einen Maltesischen Mann heiratet, und als gewähltes Domizil, letzteres bedarf einer aktiven Deklaration). Seit 2018 zahlen “Residents without Domicile” 5000 € Mindeststeuer pro Jahr, wenn das Einkommen ausserhalb von Malta höher als 35000 € ist. Um einen „Domicile of Choice“ zu vermeiden, kann eine besondere Deklaration bei einem Notar unterzeichnet werden.
Residents ohne Domicile werden nur besteuert
Auf Einkommen, das in Malta entsteht, weiters auf Einkommen ausserhalb Maltas, das nach Malta gebracht wird, und auf Gewinne aus Immobilien in Malta. Vermögen wird nicht besteuert, und Residents ohne Domicile können Kapitalerträge ausserhalb Maltas empfangen und steuerfrei nach Malta bringen, weshalb getrennte Bankkonten für Kapital und Einkommen empfohlen werden. Einkommen, das ausserhalb von Malta erzielt wird und ausserhalb von Malta bleibt, ist nicht Grundlage für die Besteuerung (wenn Sie Ihr ausländisches Einkommen verwenden, um von einem Malteser eine Wohnung zu kaufen, bitten Sie diesen, im Ausland ein Konto zu eröffnen, dann bringt er das Geld nach Malta und nicht Sie). Jedoch werden Kapitalgewinne, die in Malta entstehen, bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in Malta besteuert.
Ein Resident ohne Domicile kann eine maltesische Firma mit einer ausländischen Holding führen (in einem Land, in dem keine Steuer auf Dividenden und keine Steuer auf Dividendenausschüttung erhoben wird). Die maltesische Gesellschaft zahlt Einkommensteuer, die Holding erhält die Rückerstattung (Refund) und es gilt die Anrechnung durch das „Full Imputation- System“: Dividenden können steuerfrei an Malta überwiesen werden, da sie aus der Holding aus ursprünglich besteuerten Gewinnen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Auch die Mindeststeuer von 5000 € kann durch eine Anrechnung für bereits in Malta gezahlte Steuern gesenkt werden.
Nach maltesischem Steuerrecht kann auch ein Unternehmen den Status “Resident without Domicile” haben, steuerbar sind dann nur Einkommen, die in Malta erzielt oder nach Malta gebracht werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Firma in Zypern registriert ist und “Management and Control” in Malta hat. So eine Struktur ist bei passiven Einkommen (Zinsen, Lizenzgebühren) nutzbar, die in Malta nicht versteuert werden, wenn sie nicht nach Malta gebracht werden, denn nach maltesischem Recht entstehen passive Einkünfte dort, wo der Zahlende seinen Sitz hat.
Ähnliche Möglichkeiten bietet eine Personengesellschaft oder eine Stille Gesellschaft. Allerdings ist es wichtig, die Umstände der Doppelbesteuerung richtig zu definieren, damit am Quellstaat kein Steuerabzug erforderlich ist.
Unternehmen in Malta bei Wohnsitz Portugal im Rahmen des NHR-Programms:
In den meisten Fällen befreit das portugiesische Non-Habitual Resident (NHR) ProgrammNHR) Dividenden von einer Firma in Malta aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). Das maltesische Unternehmen benötigt Substanz, und relevante Managemententscheidungen sollten nicht in Portugal getroffen werden.
Strukturen für Firmen und Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten
Professionelles Trading, das regelmäßig und geschäftsmäßig ist, wird schnell als steuerpflichtiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit eingestuft, auch wenn sich die Gelder außerhalb Maltas befinden.
Eine mögliche Lösung ist ein Unternehmen außerhalb Maltas, das das Vermögen hält und investiert, und ein anderes Unternehmen in Malta, das dieses Unternehmen berät, ein bescheidenes Honorar erhält und mit diesem Honorar den Direktor bezahlt. Wenn kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt, ist dies akzeptabel.