Drittstaatsangehörige, die ein Visum benötigen, können die befristete Aufenthaltsgenehmigung entweder bei der slowakischen Botschaft oder dem slowakischen Konsulat in ihrem Heimatland (Land der Staatsangehörigkeit oder Land des ständigen Wohnsitzes) beantragen. Drittstaatsangehörige, die kein Visum benötigen, können nach ihrer Ankunft auch bei der Fremdenpolizei in der Slowakei den Antrag stellen. Die Anträge werden von den Behörden innerhalb von 90 Tagen bearbeitet.
Es gibt zusätzliche Bürokratie, wenn jemand mit einem Schengen-Visum eines anderen Landes eine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei beantragt.
Mehrere Möglichkeiten und Konditionen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, sind unten aufgeführt.
- Hochqualifizierte Personen mit Hochschulabschluss (und einem Dokument, dass dieser Abschluss von den slowakischen Behörden anerkannt wird) können die Blaue Karte beantragen, die es ihnen ermöglicht, in jedem EU-Land außer Irland und Dänemark zu arbeiten und zu leben. In der Slowakei erfordert die Bewerbung auch einen Arbeitsvertrag für eine hochqualifizierte Stelle mit einem Gehalt, das mehr als das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts im slowakischen Arbeitsmarkt beträgt. Die Blaue Karte wird für die Dauer des Arbeitsvertrags mit einem Minimum von einem Jahr, jedoch nicht länger als für drei Jahre ausgestellt. Die Behörden müssen den Antrag innerhalb von 30 Tagen bearbeiten.
- Wenn jemand ein Unternehmen gründet oder kauft (und Direktor wird), braucht er:
- Antragsformular und 2 identische Passfotos (Farbe, 3 x 3,5cm), Zahlung der administrativen Gebühren.
- Gültiger Reisepass (wenn die Nationalität es erfordert, mit offenem Visum D).
- Private liquide Mittel von ca. 2600 € auf einem persönlichen Konto.
- Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder Genehmigung des Eigentümers für Mitbewohner). Für Unternehmer empfehlen wir dringend eine Unterkunft von angemessener Qualität, die es auch ermöglicht, einen Teil des Geschäfts dort zu erledigen.
- Gültige Papiere, die offiziell in slowakische Sprache übersetzt wurden.
- Polizeiliches Führungszeugnis (Land der Nationalität oder Land des Wohnsitzes).
- Im Falle einer handwerklichen oder fixen Aktivität, einer Gewerbegenehmigung.
- Ein Unternehmen, das über ein Finanzielles Vermögen von mindestens 22.000 Euro verfügt.
- Erklärung, dass das Unternehmen ihn als Direktor einstellen möchte, wenn er die Arbeitserlaubnis erhält.
- Für die Erneuerung muss nachgewiesen werden, dass private liquide Mittel in Höhe von 2600 € vorhanden sind und dass im betreffenden Jahr Steuern in Höhe von mindestens 3500 € gezahlt werden.
- Wenn jemand als Einzelunternehmer anfängt, braucht er:
- Antragsformular und 2 identische Passfotos (Farbe, 3 x 3,5cm), Zahlung der administrativen Gebühren.
- Gültiger Reisepass (wenn die Nationalität es erfordert, mit offenem Visum D).
- Private liquide Mittel von ca. 2600 € auf einem persönlichen Konto.
- Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder Genehmigung des Eigentümers für Mitbewohner).
- Gültige Papiere, die offiziell in slowakische Sprache übersetzt wurden. Einige von ihnen benötigen entweder eine Apostille oder eine Superlegalisierung (Superlegalisierung ist eine höhere Beglaubigung eines öffentlichen Dokuments, die bestätigt, dass das Dokument von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Sie wird verwendet, wenn das Land nicht Teil des Haager Apostille-Übereinkommens ist).
- Polizeiliches Führungszeugnis (aus dem Land der Nationalität oder Land des Wohnsitzes).
- Im Falle einer handwerklichen oder fixen Aktivität, einer Gewerbegenehmigung.
- Ein Unternehmen mit einem finanziellen Vermögen von mindestens 5.000 Euro auf einem Firmenkonto.
- Für die Erneuerung muss nachgewiesen werden, dass private liquide Mittel in Höhe von 2600 € vorhanden sind und dass im betreffenden Jahr Steuern von mindestens 300 € gezahlt werden.
- Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beantragt, ist diese für hochqualifiziertes Personal leichter zu erhalten, da es keinen Test dafür gibt, dass ein Kandidat im EU/EWR Raum nicht gefunden werden kann. Der Arbeitgeber muss die freie Stelle beim Arbeitsamt anmelden und 30 Arbeitstage (ca. 6 Wochen) später können die Unterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden; bei hochqualifizierten Fachkräften mit Blauer Karte verkürzt sich die Frist auf 15 Arbeitstage. Erforderliche Dokumente sind ein Arbeitsvertrag, Dokumente, die die Ausbildung zeigen, und Dokumente über die Unterkunft.
- Um Sozialabgaben zu sparen und die Exponierung in einem Land mit restriktiver Verwaltung zu vermeiden, kann eine Person in einem EU/EWR-Staat beschäftigt und von dort aus für einige Jahre in einen anderen EU/EWR-Staat entsandt werden.
- Wenn ein bekanntes multinationales Unternehmen eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung gründet und die Person als Geschäftsführer dieser Einheit platzieren möchte, werden Anträge rasch erledigt.
- Wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er finanziell unabhängig ist, gibt es ein eigenes Verfahren.
- Wenn jemand in der Slowakei studiert. Bildung ist kostenlos, wenn jemand als Student zugelassen ist und die slowakische Sprache spricht; Kurse zu angemessenen Gebühren sind jedoch in englischer Sprache verfügbar und ein Universitätsdiplom wird in der EU anerkannt. In einigen Fällen dürfen die Schüler bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Für die Aufenthaltsgenehmigung ist eine Aufnahmebestätigung des Bildungsinstituts oder der Regierungsorganisation erforderlich.
- Es gibt einige “besondere Aktivitäten”, die es ermöglichen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen: Vorträge, Kunst, Sport, Journalismus, aber auch Internship, Praktika und Freiwilligenarbeit. Je nach Aktivität sind unterschiedliche Bestätigungen von Regierungsbehörden oder anderen Organisationen erforderlich.
Hinweis: Eine Aufenthaltsgenehmigung wird für einen bestimmten Zweck erteilt. Hat ein Bürger eines Drittstaats eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Arbeitsvertrages und will ein Unternehmen gründen, muss er eine Zweckänderung beantragen und den Arbeitsvertrag kündigen. Die neue Aufenthaltsgenehmigung beginnt dann an dem Tag, an dem der Arbeitsvertrag beendet wird. Ein ähnliches Verfahren ist erforderlich, wenn ein Selbständiger eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen möchte.
Wenn die befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, muss der Beginn des Aufenthalts innerhalb von 3 Werktagen nach der Ankunft zusammen mit einer Krankenversicherung der Fremdenpolizei gemeldet werden. Zusätzlich muss innerhalb von 30 Tagen ein ärztlicher Bericht (nicht älter als 30 Tage) eingereicht werden.