Zugimpex, 01.09.2024
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Dienstleistungen, die ein Zugimpex – Unternehmen für seine Kunden erbringt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch die nachfolgenden Teile für die Abrechnung und bestimmte Leistungen enthalten, gelten vor etwaigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden nicht als gültig oder durchsetzbar anzusehen sind. Einzelne mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Berater sind nur gültig, wenn sie von der Geschäftsführung unseres Unternehmens schriftlich bestätigt werden, insbesondere Zahlungsbedingungen und besondere Leistungen.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und spezifischen Bestimmungen, die in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Zugimpex und dem Kunden festgelegt sind, haben die spezifischen Bestimmungen Vorrang, sofern sie von Zugimpex ausdrücklich anerkannt und schriftlich vereinbart werden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass ihre Anwendbarkeit jedes Mal neu bestätigt werden muss. Eine neue Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jeden Sommer auf unserer Website Zugimpex.com veröffentlicht werden und ab September in Kraft treten. Kunden sind verpflichtet, diese zu überprüfen. Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen akzeptiert werden, wenn kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden den unwirksamen Teil durch einen wirksamen ersetzen, der dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ebenso müssen Lücken gefüllt werden.
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbares Recht ist das Recht am Sitz des Unternehmens, das auf unserer Seite Vertragspartner ist. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, ist das zuständige Gericht am Sitz des jeweiligen Unternehmens. Die Parteien vereinbaren, dass sie im gegenseitigen Einvernehmen einen alternativen Gerichtsstand wählen können, wenn eine solche Wahl unter den gegebenen Umständen als rechtmäßig und praktikabel erachtet wird. Darüber hinaus können sich die Parteien nach eigenem Ermessen auch dafür entscheiden, Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren oder eine Mediation nach den Regeln einer einvernehmlich vereinbarten Schiedsinstitution unter Berücksichtigung des Standorts beider Parteien beizulegen.
- Unsere Angebote richten sich ausschließlich an B2B, d. h. an Unternehmen und Freiberufler, die in gewerblicher Funktion im Sinne der geltenden Wirtschaftsgesetze in den Ländern, in denen wir tätig sind, handeln. Die Vorschriften zu Konsumentenschutz nach den lokalen Konsumentenschutz- Gesetzen finden keine Anwendung.
- Vertragspartner unsererseits ist dasjenige unserer Unternehmen, das in unserem Angebot bzw. im Vertrag aufgeführt ist. Dieses Unternehmen ist jedoch jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder Teile davon auf eine verbundene juristische Person zu übertragen, z. B. in Fällen, in denen das andere Unternehmen über erforderliche Lizenzen verfügt.
- Im Falle einer Firmengründung oder -übernahme gilt der Vertragspartner seitens des Kunden als derjenige, der die Firmengründung oder -übernahme bestellt, dabei aber auch laufende Dienstleistungen im Namen des noch zu gründenden oder zu erwerbenden Unternehmens bestellt.
- Wir müssen alle geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) einhalten. Um sicherzustellen, dass die gesetzlich geforderte Compliance möglich ist, informiert uns unser Kunde bei Vertragsabschluss über alle betroffenen natürlichen und juristischen Personen, übermittelt Dokumente zur Identifizierung und stellt alle zur Vervollständigung der Compliance-Dokumentation erforderlichen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören für jede natürliche Person: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, die E-Mail-Adresse, der Mobilfunkkontakt sowie die aktuelle Wohnadresse.
- Während einer laufenden Geschäftsbeziehung sind wir verpflichtet, diese Daten periodisch, in der Regel einmal jährlich, zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Kunde hat uns alle Änderungen von E-Mail-Adressen, Wohnadressen und Telefonkontakten rechtzeitig mitzuteilen und sicher zu stellen, dass wir immer jemanden erreichen können. Wenn keine Benachrichtigung über die Änderung der E-Mail-Adresse oder der Adresse erfolgt, gilt eine Nachricht, die sowohl physisch an die vorherige Adresse als auch elektronisch an die vorherige E-Mail-Adresse gesendet wurde, als zugestellt. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der Kunde in eine höhere Compliance-Risikokategorie fällt, und wir sind berechtigt, dieses zusätzliche Risiko bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
- Kommt es zu einer Änderung der Gesellschafter, Begünstigten, Geschäftsführer oder der wesentlichen Aktivitäten im Unternehmen des Kunden hat uns der Kunde über alle relevanten Änderungen vorab zu informieren und uns in die Lage zu versetzen, Compliance-Verfahren in Bezug auf die neu beteiligten Personen durchzuführen. Passen diese nicht in unsere Zielgruppe, insbesondere wenn US-Bürger oder Personen mit US-Wohnsitz involviert sind, sind wir berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Um Probleme im Falle des Todes oder einer schweren Erkrankung von Kunden zu vermeiden, empfehlen wir den Kunden, eine bestimmte Vertrauensperson zu bevollmächtigen, in solchen Fällen mit uns zusammenzuarbeiten.
- Für den Fall, dass der Kunde beschließt, das Unternehmen zu verkaufen oder zu liquidieren, verpflichtet sich der Kunde, alle ausstehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Zugimpex zu erfüllen. Dies umfasst unter anderem die Zahlung für das Domizil und die bis zum Zeitpunkt der behördlichen Löschung oder Übertragung der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugimpex mindestens 30 Tage vor einer solchen Maßnahme schriftlich über seine Absicht, das Unternehmen zu verkaufen oder zu liquidieren, zu informieren. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Schritten zur Eintreibung geschuldeter Beträge führen.
- Die Kommunikation mit unserem Büro erfolgt per Telefon, Telefon-App und E-Mail. Der Kunde akzeptiert, dass Zugimpex automatisch alle Chats auf Apps wie WhatsApp innerhalb einer Woche löscht und dass die Kommunikation und Dokumente, die über solche Kanäle geliefert werden, in der Cloud gespeichert werden können und dass die Zeit für das Herunterladen solcher Kommunikation und/oder Dokumente dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Es ist nicht vorgesehen, dass Kunden mit Mitarbeitern von Zugimpex auf deren privatem Telefon oder E-Mail zu kommunizieren, insbesondere nicht ausserhalb der Geschäftszeiten.
- Unser Unternehmen ist berechtigt, auf Kosten von Kunden die Umleitung von physischer Post des Kunden in ein Postfach bei einer örtlichen Postfiliale zu veranlassen. Darüber hinaus ist Zugimpex berechtigt, Einschreiben im Namen des Kunden an diesem Ort entgegenzunehmen und den Empfang zu bestätigen.
- Unser Unternehmen ist berechtigt, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen einzusetzen. Den Kunden wird jedoch empfohlen, sich nicht automatisch auf alle Ergebnisse zu verlassen und sich bei Bedarf mit Zugimpex zu beraten. Zugimpex haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde ohne angemessene Rücksprache ausschließlich auf der Grundlage von KI/ML-Ergebnissen trifft.
- Aufträge (vereinbarte Verträge) sind unwiderruflich. Schriftliche Aufträge werden mit der Unterschrift des Kunden erteilt, Folgeaufträge können elektronisch übermittelt werden, wenn dies nach geltendem Recht der Rechtsordnung möglich ist. Nimmt der Kunde Änderungen vor, so werden diese nur akzeptiert, wenn sie innerhalb einer Woche von uns schriftlich bestätigt werden. Wenn ein Auftrag oder eine Vereinbarung mündlich getroffen wird, senden wir eine Bestätigung dieses Auftrags oder dieser Vereinbarung, die rechtlich bindend ist, es sei denn, eine schriftliche Stornierung würde innerhalb von 3 Werktagen bei uns eingehen.
- Für laufende Dienstleistungen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch um aufeinanderfolgende 12-Monate mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.
- Änderungen solcher Vereinbarungen und zusätzliche Offenlegungen jeglicher Art werden von uns nur dann als verbindlich anerkannt, wenn sie in schriftlicher oder elektronischer Form von der aktuellen offiziellen Geschäftsführung des Unternehmens bestätigt werden.
- Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder einen laufenden Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von uns an unser Unternehmen übermittelt, so gilt er grundsätzlich nicht automatisch als angenommen, es sei denn, er wird von uns ausdrücklich bestätigt. Dies ist notwendig, weil es bestimmte Arten von Kunden oder Aufträgen gibt, die wir nicht annehmen wollen oder dürfen.
- Unser Unternehmen ist berechtigt, Verträge zu kündigen und die Behörden darüber zu informieren, dass das Unternehmen unter der Adresse nicht mehr erreichbar ist, wenn ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere wenn Rechnungen 90 Tage lang nicht bezahlt werden oder wenn der Kunde sechs Wochen lang nicht erreichbar ist, wenn Belege für die Buchhaltung nicht vorgelegt werden, wenn einzureichende Unterlagen nicht bestätigt oder übermittelt werden oder wenn Vollstreckungstitel gegen das Unternehmen des Kunden bestehen. Stellen wir das Domizil zur Verfügung und wird ein inaktives oder gekündigtes Unternehmen nicht innerhalb eines Monats an eine andere Adresse umgezogen, so sind wir berechtigt, für jedes angefangene Quartal das Dreifache der quartalsweisen Domizilkosten zu berechnen.
- Schritte nach einem Auftrag: In einem Auftrag werden der Beginn und das Ende der Durchführung des Auftrags definiert. Ist dies nicht der Fall, gilt sofortige Vorauszahlung und der sofortige Beginn nach Zahlungserhalt als vereinbart. Wir stellen sofort eine Rechnung für die Vorauszahlung aus, die spätestens innerhalb von zwei Wochen bei uns eintreffen sollte. Dann kontaktiert unser Unternehmen den Kunden, um die erforderlichen Informationen für das Projekt und die Einhaltung der Vorschriften zu erhalten, die innerhalb von 4 Wochen eintreffen müssen. Im Falle einer Firmengründung bereiten wir die Unterlagen vor und senden sie per E-Mail an den Kunden, der sie unterschreiben und innerhalb von 4 Wochen eingescannt und im Original zurücksenden muss.
- Die Verlängerung von Aufträgen, die Ankündigung neuer Termine oder die Genehmigung zum Beginn einiger zusätzlicher Aktivitäten sollten als neue Auftragserteilung angesehen werden. Bei Daueraufträgen wird vereinbart, dass diese fortlaufen bzw. automatisch verlängert werden, wenn keine Kündigung erfolgt.
- Gehen Anfragen von Behörden an unsere Unternehmen nach der Beendigung eines Auftrags ein, so sind wir berechtigt und bevollmächtigt, diese zu beantworten und dem Kunden alle damit zusammenhängenden Kosten in Rechnung zu stellen.
- Die Sprache der Korrespondenz und Dokumentation ist grundsätzlich die Landessprache oder auf Englisch. Übersetzungen müssen dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Preise und Konditionen werden beim Auftrag schriftlich vereinbart oder elektronisch übermittelt. Die Preise in unseren Aufträgen oder Auftragsbestätigungen gelten vor jenen Stundensätzen und Tarifen, die auf unserer Website für unsere Leistungen als Standard angeführt sind. Alle Preise sind als Nettobeträge zu verstehen, und die jeweils gültigen Mehrwertsteuer wird dazu addiert, es sei denn, der Rechnungsempfänger gibt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an oder befindet sich als Unternehmer außerhalb der EU, in diesem Fall wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
- Sollten Aufträge oder Auftragsbestätigungen, die uns von unseren Kunden zugesandt werden, im Vergleich zu unserem Angebot andere Preise, Konditionen oder Inhalte enthalten, so gilt dies als Gegen-Offert unseres Kunden und muss von unserer Geschäftsführung schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.
- Kosten für Dienstleistungen werden zu Beginn der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt, in der Regel als Vorauszahlung.
- Für laufende Dienstleistungen beginnen die Periode mit der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Kommt es zu einer Verzögerung, die nicht wesentlich von uns verursacht wurde, werden Kosten für laufende Leistungen spätestens zwei Monate nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt.
- Bei laufenden Aufträgen informieren wir den Kunden vorab schriftlich über Preisänderungen, sind jedoch stets berechtigt, Kostensteigerungen, insbesondere Mitarbeiterkosten, die sich auch aufgrund von zusätzlichen Anforderungen erhöhen können, in Rechnung zu stellen. Wünscht der Kunde die Verwendung einer bestimmten Software oder Plattform, so müssen die Kosten für Schulung und Einarbeitung verrechnet werden.
- Bei Unternehmensdienstleistungen erfolgt die Abrechnung auf Basis von Vorauszahlungen. Die Abrechnung kann für den Firmensitz und für Leistungen erfolgen, die nach Zeit abgerechnet werden, wobei Mindesthonorare pro Jahr vereinbart werden. Aus Gründen der Transparenz erhalten die Kunden periodisch Lieferscheine. Die meisten Aufgaben, die für die Kundenbeziehung erledigt werden, sind pro Zeit abrechenbar, einschließlich Compliance und Rechnungsstellung. Bei fehlendem Guthaben werden unsere Leistungen vorübergehend ausgesetzt, in der Regel für eine Woche, und der Kunde wird wöchentlich benachrichtigt. Bei Leistungseinstellung und Terminüberschreitung trägt der Kunde die volle Verantwortung.
- Wenn Dienstleistungen nach Zeit abgerechnet werden, betragen die Zeitintervalle 15 Minuten. Für einige Aufgaben wird jedoch eine Mindestzeit berechnet, um die Kosten für die Automatisierung, Recherche oder Vorbereitung von Vorlagen zu decken.
- Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Kündigungszeitraums gekündigt, ist der Kunde zur Zahlung der Entgelte für die gesamte Mindestlaufzeit ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet.
- Buchhaltung und ähnliche Tätigkeiten sind komplexe Aufgaben und daher ist das Controlling und die Nacharbeit Teil des Prozesses und der abrechenbaren Zeit. Dieses Konzept ähnelt der Entwicklung von Software, bei der das Testen und Verbessern Teil des Prozesses ist.
- Wenn Audits obligatorisch sind, bereiten wir automatisch die Dokumentation für die Auditoren vor und beantworten ihre Anfragen. Zum anderen muss die Bestellung und der Wechsel der Auditoren direkt durch den Kunden erfolgen.
- Wünscht ein Kunde die persönliche Beteiligung bestimmter Mitarbeiter, Vertragsarbeiter, Subunternehmer oder Partner an einem Projekt, so muss dies schriftlich vereinbart werden. Unser Unternehmen hat das Recht, Mitarbeiter mit ähnlicher Qualifikation einzusetzen, zu tauschen oder den Vertrag oder einen Teil des Vertrags an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben sowie sie jederzeit während des Projekts zu ersetzen.
- Reklamationen: Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Der Kunde muss den Fall spezifizieren und uns die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen. Die Benachrichtigung kann per E-Mail an einen Mitarbeiter erfolgen, soll jedoch sowohl die E-Mail-Adresse info@zugimpex.com als auch die E-Mail-Adresse qm@zugimpex.com in CC haben. Das Recht des Auftraggebers zu reklamieren erlischt sechs Monate nach Abschluss eines Projekts.
- Während der Mängelbehebung hat der Kunde die gleiche Mitwirkungspflicht wie während des ursprünglichen Projekts. Hat der Kunde den Projektfortschritt nicht kontrolliert und wurde der Mangel nicht rechtzeitig gemeldet und müssen deshalb zusätzliche Arbeiten geleistet werden, oder wenn der Kunde später mehr Details oder Änderungen in der Buchhaltung oder Beratungsleistung benötigt, um ein Ziel zu erreichen, als ursprünglich vereinbart, sind wir berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
- Anstelle von Aufforderung zur Behebung von Mängeln kann der Kunde keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, Fristen im Auge zu behalten und Zugimpex rechtzeitig daran zu erinnern, Tätigkeiten vor diesen Fristen durchzuführen. Insbesondere hat unsere Firma keine Haftung, wenn Behörden dem Kunden Strafzahlungen oder Verzugszinsen auferlegen, weil es zu einer Unterbrechung der Dienstleistungen kam, wenn Rechnungen offenblieben, wenn Belege angefordert und nicht übermittelt wurden oder wenn eine Vorauszahlung nicht erfolgt ist.
- Beanstandungen von Rechnungen werden von uns nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum anerkannt und sind per email unter Darlegung der Einzelheiten der angenommenen Mängel an invoices@zugimpex.com mit CC an info@zugimpex.com zu senden. Die Teilzahlung für den Betrag, der nicht in Frage kommt, ist in jedem Fall sofort zu zahlen; andernfalls sind wir berechtigt, hierfür Kosten und Zinsen zu berechnen.
- Haftung: Es wird vereinbart, dass Schadensersatzansprüche jeglicher Art von unseren Unternehmen und Personen, außer bei Vorsatz, ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten durch unsere Mitarbeiter, Vertragsarbeiter, Subunternehmer oder Partner. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung des Schadens oder nach Kenntniserlangung des Anspruchstellers, spätestens jedoch drei Jahre nach Eintritt des maßgeblichen Tatbestands, gerichtlich geltend zu machen.
- Zugimpex haftet nicht für Folgeschäden, indirekte oder atypische Folgeschäden. Unabhängig davon ist die Haftung von Zugimpex auf den Jahrespreis der in Anspruch genommenen Leistung beschränkt.
- Wenn es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu Änderungen von Normen oder Vorschriften kommt, die von einer öffentlichen Organisation vorgenommen werden, z. B. Lizenzanforderungen, haftet Zugimpex nicht für Änderungen des Vertragsverhältnisses, die sich aus diesen Gesetzesänderungen ergeben.
- Wenn kein schriftliches Gutachten, das von der Geschäftsführung unterzeichnet wurde, erstellt wurde, übernimmt Zugimpex keine Garantie, die Kunden korrekt über branchenspezifische Anforderungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Gesellschaften zu informieren, die spezielle Lizenzen oder Genehmigungen erfordern. Dies gilt insbesondere für Unternehmen in den Bereichen Finanzen, Glücksspiel und Transport. Standardmäßig gehen wir davon aus, dass sich der Kunde informiert hat und die Anforderungen kennt.
- Dividendenausschüttungen aus einem etablierten Unternehmen unterliegen in der Regel der Besteuerung im Wohnsitzstaat des Gesellschafters. Das Versäumnis, erhaltene Dividenden an die Steuerbehörden zu melden, kann eine Steuerhinterziehung darstellen. Der Kunde bestätigt mit der Anerkennung dieser AGB, dass er diese Informationen erhalten und verstanden hat. Zugimpex ist in keinem Fall verpflichtet, den Kunden darüber hinaus über dieses Thema zu informieren.
- Wenn eine Tätigkeit unter Einbeziehung eines dritten Unternehmens, eines Rechtsanwalts, eines Zivilingenieurs oder technischen Büros, eines Treuhänders, einer Computerfirma oder eines Subunternehmers durchgeführt wird, gehen eventuelle Ansprüche aus Garantien – wie nach dem Recht des Dritten anwendbar – automatisch direkt auf unseren Kunden über, und unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, mit dem Dritten direkt über diesen Fall zu verhandeln, ohne Zugimpex einzubeziehen.
- In Projekten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Buchhaltung und Beratung, verlässt sich Zugimpex auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Ratschläge. Zugimpex ist ausdrücklich nicht verpflichtet, deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Bilanzen, die bei Behörden eingereicht werden, wenn sie Zugimpex im Rahmen des Leistungspakets zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Zugimpex von allen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, auch von Dritten, entstehen, und die Kosten einer allfällig erforderlichen geeigneten rechtlichen Vertretung zu übernehmen.
- Datensicherheit und Cybersicherheit können niemals vollständig gewährleistet werden. Zugimpex haftet nicht für Schäden, die aus Diebstahl, Manipulation, Verlust oder Missbrauch von Daten resultieren.
- Online-Dienste und -Inhalte: Zugimpex übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit ihrer Website, Dienste, Vorteile und Erreichbarkeit über das Internet. Zugimpex stellt intern sicher, dass die Informationen richtig und aktuell sind, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die Vertragspartnern oder Dritten durch die Nutzung der Website und anderer Inhalte entstehen. Haftungsansprüche gegen den Autor dieser Seiten, welche sich auf materielle oder ideelle Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches Verschulden vorliegt.
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- Zugimpex ist nicht verpflichtet, Kunden zu benachrichtigen, wenn ihr Unternehmen aufgrund der Erfüllung der Insolvenzkriterien Behörden informieren muss. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen oder die Behörden zu benachrichtigen und allen damit zusammenhängenden Pflichten nachzukommen.
- Die Parteien sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen verpflichtet, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen können. Als vertraulich anzusehen sind alle Informationen über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse, die nicht allgemein bekannt und nicht allgemein verfügbar sind, zumindest nicht in ihrer konkreten Anwendung bei der Vertragsabwicklung.
- Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht ist die Weitergabe von Informationen, wenn dies zur Wahrung unserer eigenen berechtigten Interessen erforderlich ist, wenn die betreffenden Dritten einer gleichwertigen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Geheimhaltungspflicht geht über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die vorstehende Verpflichtung hindert unser Beratungsunternehmen nicht daran, gleiche oder ähnliche Tätigkeiten für andere Kunden unter Wahrung der Vertraulichkeit auszuführen.
- Zugimpex behält sich das Recht vor, Kundendaten für interne Analysen und zur Verbesserung seiner Dienstleistungen zu verwenden, wobei sichergestellt wird, dass diese Verwendung unseren Datenschutzrichtlinien entspricht. Zugimpex kann Kundeninformationen an gesetzliche, behördliche oder behördliche Behörden weitergeben, um geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten. In Fällen, die eine professionelle Beratung erfordern, wie z. B. eine Rechtsberatung, kann Zugimpex relevante Kundeninformationen offenlegen, um die erforderliche Beratung oder Vertretung zu erhalten, insbesondere weil der Berater überprüfen muss, ob kein Interessenkonflikt besteht.
- Wir sind allerdings berechtigt, im Falle offener Forderungen Kenntnisse, Daten und Informationen, die wir über Ihr Unternehmen oder den Betrieb erhalten haben, anderweitig zu verwerten und an Dritte jeglicher Art, entgeltlich oder unentgeltlich, weiterzugeben, insbesondere im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens.
- Unsere Unternehmensgruppe kann Informationen, die ihr zur Kenntnis gebracht werden, insbesondere die personenbezogenen Daten von Kunden, mit IT-Technologie verarbeiten oder von Dritten verarbeiten lassen, gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der DSGVO.
- Diese Informationen können auch Personen zur Verfügung stehen, die dabei Systembetreuungs- und Steuerungsfunktionen wahrnehmen. Es werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass auch die entsprechenden Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Digitale Plattformen: Zugimpex erbringt seine Dienstleistungen häufig aus der Ferne und nutzt digitale Kommunikationstools wie E-Mail, Videokonferenzen, Cloud Computing und kollaborative Plattformen. Der Kunde erkennt den Einsatz solcher Technologien im Rahmen der Leistungserbringung an und stimmt ihm zu. Ist eine Abrechnung pro Zeit vereinbart, wird die gesamte Zeit, die für die Einrichtung und den Betrieb eines digitalen Meetings benötigt wird, von Zugimpex in Rechnung gestellt, auch wenn es zu technischen Störungen kommt.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, an virtuellen Meetings und digitaler Kommunikation teilzunehmen, die für die effektive Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Vertreter Zugang zu der erforderlichen Technik haben und für geplante virtuelle Meetings zur Verfügung stehen.
- Datenerfassung: Wir können über unsere Website personenbezogene Daten von Nutzern sammeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die über Cookies, Website-Tags und andere Tracking-Technologien gesammelt werden. Diese Daten können verwendet werden, um die Benutzererfahrung zu verbessern, personalisierte Inhalte bereitzustellen und den Betrieb unserer Dienste zu ermöglichen.
- Marketing: wir sind berechtigt, unseren Kunden elektronische Informationen über bestehende und zusätzliche Dienstleistungen zukommen zu lassen.
- Einwilligung des Nutzers: Bevor wir personenbezogene Daten erheben, holen wir die Einwilligung der Nutzer ein. Diese Einwilligung wird abgefragt, wenn Sie zum ersten Mal auf unsere Website zugreifen oder unsere Dienste in Anspruch nehmen. Die Nutzer werden über die Art der erhobenen Daten, die Zwecke, für die sie verwendet werden, und alle Dritten, an die die Daten weitergegeben werden können, informiert.
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- Urheberrecht und Rechte an geistigem Eigentum: Alle schriftlichen Dokumente, Videos, Websites, Postings, die während des Vertrags erstellt, entstehen, übertragen oder zur Verfügung gestellt werden, sei es in ganzen Werken oder in Teilen, gelten als geistiges Eigentum unserer Unternehmensgruppe. Dieses Eigentum gilt unabhängig davon, ob das Dokument als eigenständige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts einzustufen ist, da unsere Unternehmen erhebliche Investitionen in die Erstellung investiert haben.
- Im Verhältnis zwischen Zugimpex und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Urheberrechte, Marken und anderer Rechte an geistigem Eigentum) bei Zugimpex. Darüber hinaus sind die Namen, Bilder, Bilder, Logos und Symbole, die die Produkte und Dienstleistungen von Zugimpex in vielen Ländern identifizieren, geschützte Marken von Zugimpex und/oder seinen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf nichts in diesem Dokument so ausgelegt werden, dass es stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise eine Lizenz oder ein Recht im Rahmen des Urheberrechts oder anderer Rechte an geistigem Eigentum an eine andere Person überträgt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Inhalte, einschließlich Bilder, Illustrationen, Designs, Symbole, Fotografien, Videoclips sowie schriftliche und andere Materialien, die Teil von Zugimpex sind, Urheberrechte, Marken, Handelsaufmachungen und/oder anderes geistiges Eigentum, das Zugimpex gehört, von ihm kontrolliert oder lizenziert wird.
- Beratungsunterlagen (Dokumentationen für Beratungsprojekte, Beratungsberichte, Evaluationen, Dokumentationen von Managementsystemen und Prozessbeschreibungen), Leistungsbeschreibungen, Kalkulationssysteme, Videos, Websites, digitale Postings und Programme (auch wenn sie von Ihren Mitarbeitern programmiert oder verbessert werden) sind unser geistiges Eigentum. Unser Kunde erhält das beschränkte Recht zur Nutzung innerhalb seines Unternehmens für den vorgesehenen Zweck unter Berücksichtigung bekannter und zukünftiger Zusammenhänge.
- Mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung verlängert sich dieses Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit und kann nur enden, wenn der Kunde gegen einen Vertrag mit uns verstößt (Beispiel: direkte zukünftige Beauftragung eines bei uns angestellten Beraters ohne Einschaltung unseres Unternehmens). In keinem Fall erhält unser Kunde jedoch die Lizenz zur vollständigen Übertragung: Ohne die schriftliche Zustimmung unserer Geschäftsleitung darf die Dokumentation nicht zur Einführung ähnlicher Systeme bei einem anderen Unternehmen verwendet werden, unabhängig davon, ob es sich um eine kostenpflichtige oder unbezahlte Dienstleistung handelt, sei es in Unternehmen der Unternehmensgruppe bei einem anderen Unternehmen. Unabhängig vom Verschulden hat unser Unternehmen im Falle eines Verstoßes das Recht, einen angemessenen Betrag von einem halben Beratungshonorar für ein vergleichbares Projekt zu berechnen.
- Der Kunde wird die von der Zugimpex eingereichten Dokumente, insbesondere obligatorische Berichte, Gutachten, Videos, Websites, Postings oder Buchhaltungsergebnisse, nicht ändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige damit zusammenhängende Arbeiten, soweit ihr Zweck nicht nur darin besteht, vom Kunden weiter bearbeitet zu werden.
- Der Inhalt von Beratungs- und Schulungsunterlagen, Videos, Websites, Transkripten und anderen Medien (auch wenn sie von Ihren Mitarbeitern erstellt, programmiert oder verbessert wurden) ist unser geistiges Eigentum. Unser Kunde erhält das beschränkte Nutzungsrecht für die Verwendung innerhalb seines Unternehmens für den vorgesehenen Zweck. Die Vervielfältigung ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers sowie für seinen unmittelbaren Vorgesetzten und seine Geschäftsleitung gestattet.
- Referenzen: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Zugimpex (jedem Unternehmen, das im Rahmen unserer Zusammenarbeit unter unserem Namen tätig ist) zu gestatten, seinen Namen und sein Projekt nach Abschluss eines Projektschritts als Referenz zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.
- Im Falle von Anfragen erklären Sie sich damit einverstanden, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falls wir Sie auf Websites und in sozialen Medien um eine Bewertung bitten, werden Sie eine solche Bewertung wahrheitsgemäß und innerhalb eines angemessenen Zeitraums verfassen, wenn möglich mit einem Link zu unserer Webseite. Ebenso wird vereinbart, dass Sie keine Referenzinformationen angeben, wenn ein ehemaliger Berater unseres Unternehmens auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter um Aufträge wirbt und ein Projekt, das von Ihnen mit uns abgewickelt wurde, als Referenz aufruft. Ein Hinweis in der Werbung oder gegenüber Geschäftspartnern zum Hinweis auf das bestehende Vertragsverhältnis zu unserem Unternehmen bedarf der schriftlichen Genehmigung unserer Geschäftsführung gegenüber dem Kunden.
- Verbot von Headhunting oder direkten Aufträgen: Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter, Vertragsarbeiter, Subunternehmer oder Partner zu wahren. Sie verpflichten sich, ausschließlich alle Berater, die zu diesem Zeitpunkt bei uns angestellt sind und während der Laufzeit dieses Vertrages und drei Jahre nach Beendigung des Auftrags (Rechnungsdatum, falls nicht vorhanden: Auftragsdatum) über unser Unternehmen oder ein anderes Unternehmen unserer Gruppe (im Rahmen unserer Zusammenarbeit) bei uns tätig sind oder für einen Subunternehmer oder Unterauftrag tätig sind, ausschließlich zu buchen und ihnen nicht direkt einen Auftrag zu erteilen Ihr Unternehmen, sie nicht für eine Anstellung in einem anderen Unternehmen zu empfehlen oder abzuwerben und sie nicht in Ihrer Unternehmensgruppe zu beschäftigen (auch wenn der Berater in der Zwischenzeit nicht mehr für uns tätig war), ansonsten eine Strafe in Höhe der üblichen Headhunting-Vergütung mindestens sechs Monatseinkommen des angestellten Beraters/Coaches zuzüglich aller damit verbundenen Kosten (Ermittlung, Rechtliches, etc.) ist als verbindlich vereinbart und wird von uns in Rechnung gestellt.
- Verrechnung: Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Als Zahlungsart wird Banküberweisung auf unser Bankkonto oder Barzahlung vereinbart. Wir akzeptieren keine Schecks und akzeptieren Zahlungen in Kryptowährung nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Überweisungen hat der Kunde die volle Zeit für den Weg und die Transaktion zu bezahlen. Unsere Berater und externen Geschäftspartner haben keine Befugnis, Geld einzuziehen, die Abrechnung erfolgt ausschließlich über uns, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Rechnungen gelten als bezahlt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Wenn ein Kunde Zahlungen sendet, es aber zu einer Verzögerung oder Blockade durch Compliance kommt, gelten diese nicht als bezahlt. Bestehen Compliance-Anfragen, ist der Kunde verpflichtet, unsere für die Bearbeitung aufgewendete Zeit zu den aktuellen Stundensätzen zu vergüten. Das gleiche Prinzip gilt, wenn der Kunde Zahlungen von einer anderen Stelle als derjenigen sendet, die die Rechnung erhalten hat. Der Kunde hat bei seinen Zahlungen stets die Rechnungsnummer anzugeben und den Rechnungsbetrag genau zu bezahlen.
- Vereinbarte Zahlungsbedingungen sind stets prompte Zahlung ohne Abzug, bei Auslandsüberweisungen trägt der Kunde alle Kosten, echte Wechselkurs- Kosten und Überweisungsgebühren. Werden bei Exportaufträgen regionale Quellensteuern oder Abgaben beim Zahlenden einbehalten, so ist der Kunde verpflichtet, diese Steuern entweder zusätzlich zu bezahlen oder alle Kosten der Rechtsberatung und -unterstützung zu tragen, um sicherzustellen, dass der vereinbarte Betrag auf unser Konto gelangt.
- Unsere Gesellschaft ist berechtigt, eine vollständige Anzahlung für genehmigte Kosten Dritter oder öffentliche Gebühren, insbesondere für Notargebühren, Anwaltskosten oder Handelsregistergebühren, zu verlangen. Im Falle einer Vorauszahlung für Dienstleistungen werden diese Aufwendungen nicht vom Mindestbetrag des Honorars abgezogen.
- Wir sind stets berechtigt, Forderungen an Dritte, insbesondere innerhalb der Zugimpex-Gruppe, abzutreten.
- Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten, Inkassokosten und Verzugszinsen, insbesondere interne Zeit, in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug (ohne schriftliche Rüge innerhalb der Frist) erhält der Kunde eine schriftliche oder telefonische Mahnung.
- Sind im Falle von Verzug Nachfristen erforderlich, so zahlen Sie alle unsere Inkassokosten, alle Kosten, die uns durch die Verfolgung unserer Ansprüche entstehen (einschließlich interner Kosten), Spesen, Auslagen (gleich welcher Titel) und alle Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere durch die Vermittlung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts. Die Zinssätze, die für einen Verzug vereinbart werden, betragen 1,5 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum, wobei die Zinsen nach dem Monat auf das Kapital aufgeschlagen werden und im nächsten Monat der Zinssatz aus der erhöhten Kapitalbasis berechnet wird (sollte in einem Land ein Höchstzinssatz gesetzlich vorgeschrieben sein, gilt dies).
- Zahlungseingänge werden zunächst auf Zinsen und Gebühren und zuletzt auf die Rechnungsbeträge angerechnet, auch wenn auf dem Zahlungsbeleg etwas anderes angegeben ist.
- Wir sind berechtigt, im Falle offener Forderungen Kenntnisse, Daten und Informationen, die wir über Ihr Unternehmen oder den Betrieb erhalten haben, anderweitig zu verwerten und an Dritte jeglicher Art, entgeltlich oder unentgeltlich, weiterzugeben, insbesondere im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens.
- Für Beratungsprojekte, die vor Ort durchgeführt werden müssen, berechnen wir entweder eine Pauschale, der Kunde trägt die Kosten für die Unterkunft (Zimmer mit Dusche und WC, Frühstück), oder wir vereinbaren ein Tageshonorar, dieses ist mindestens ein halber Tag, zuzüglich Geld für Anreise und Unterkunft, im Falle einer Schulung zzgl. Verpflegungskosten. Diese Preise gelten nur für die Kosten des Beraters/Trainers, sonstige Kosten (Kopierkosten, Übersetzung, Dateneingabe, Botendienste, etc.) werden gesondert nach Aufwand berechnet. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Zeit für Besprechungen, Analysen, Schulungen, Vor- und Nachbesprechungen sowie die Erstellung von Schulungsunterlagen in Rechnung gestellt. Wird ein Projekt ausgesetzt oder beendet (sei es durch uns oder durch den Kunden), so sind wir entweder berechtigt, die zuvor angefallenen Arbeiten mit einem anteiligen Prozentsatz des festen Honorars in Rechnung zu stellen (wobei ein Grundbetrag für unser Know-how zu berücksichtigen ist, sowie der Inhalt und der Anteil des übertragenen Know-hows im Verhältnis zum gesamten für das Projekt erforderlichen Know-how), oder durch Zeitaufwand (gemäß den Richtlinien der Berufsorganisation), es sei denn, es kommen andere Vereinbarungen (z.B. Stornierungen siehe oben) zum Tragen.
- Company Services, Buchhaltung:
- Company Service Provider und Buchhaltungsfirmen unterliegen in allen Ländern der Regulierung. Daher sind wir verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, Compliance-Unterlagen zu sammeln, zu aktualisieren und die Kundenbeziehung zu überwachen. Die Zeit für diese Aufgaben muss abrechenbar sein.
- Aufgrund der Art der laufenden Beziehung müssen wir in der Lage sein, den Geschäftsführer zu erreichen und innerhalb von ein oder zwei Wochen nach dem Senden einer Kontaktanfrage kontaktiert zu werden.
- Unsere Unternehmen bieten keine Nominee- oder Treuhanddienstleistungen an. Wir sind davon überzeugt, dass legitime Geschäfte transparent abgewickelt werden können und dass es für die Kunden billiger ist, Teilzeitkräfte zu beschäftigen als Nominees, die umfangreiche Bürokratie verursachen und oft lange Reaktionszeiten haben. In besonderen Fällen können wir spezialisierte Unternehmen oder Einzelpersonen mit Know-how und Kapazitäten in diesen Bereichen empfehlen.
- Aufträge zur Unternehmensgründung und -übernahme werden nur im Zusammenhang mit Aufträgen für Unternehmensdienstleistungen angenommen, es sei denn, regulatorische Anforderungen erfordern eine andere Ausgestaltung. Bestellt ein Kunde eine Firmengründung oder -übernahme und bestellt dann laufende Dienstleistungen anderswo, sind wir berechtigt, die Mindestkosten für laufende Dienstleistungen für das erste Jahr als Pauschale zu berechnen.
- Es wird vereinbart, dass die Person, die die Gründung oder den Kauf einer Gesellschaft anordnet, persönlich dafür verantwortlich ist, dass die gegründete oder gekaufte Gesellschaft den Vertrag über die Dienstleistungen der Gesellschaft annimmt und erfüllt.
- Der Erfolg von Anträgen von Unternehmen auf Lizenzen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Bankkonten hängt vom Unternehmen und vom Ermessen der Behörde oder des Finanzinstituts ab. Unser Unternehmen unterstützt professionell, kann aber keinen Erfolg garantieren. Der erfolgreiche Abschluss einer solchen Bewerbung ist niemals eine Bedingung im Verhältnis zu anderen Dienstleistungen. Gelingt es einem Unternehmen nicht, ein Bankkonto zu erhalten, werden die Kosten für laufende Dienstleistungen trotzdem fällig und können von einem Dritten bezahlt werden.
- Unsere Business Center verfügen über flexible Schreibtische, WLAN und kleine Tagungsbereiche. Der Kunde hat Zugang über einen Schlüsseltresor. Die Speicherung der Dateien muss an den angegebenen Orten erfolgen. Wir sind jedoch nicht verantwortlich für Verluste oder Beschädigungen. Der Zutritt für Dritte (z.B. Besprechungen mit Kunden unserer Kunden) ist nur zulässig, wenn auch unsere Kunden anwesend sind. Um eine angemessene Umgebung für alle Kunden zu gewährleisten, müssen die Räumlichkeiten sauber und unter ordnungsgemäßen Bedingungen hinterlassen werden, Speisen und Getränke müssen im Freien entsorgt werden.
- Der Kunde muss seine Buchhaltungsunterlagen innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres abholen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, können wir eine Archivierungsgebühr verrechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Buchhaltungsunterlagen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften aufzubewahren. Während wir Dokumente in erster Linie elektronisch erhalten und davon ausgehen, dass der Kunde die erforderlichen Kopien für seine Unterlagen aufbewahrt, behalten wir uns das Recht vor, physische Dokumente drei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu vernichten, sofern für uns keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen längeren Zeitraum bestehen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Rückholung von Dokumenten erforderlich ist, werden diese von uns sortiert und gescannt, wobei alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten dem Kunden zum vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt werden.
- Der Kunde muss eine gültige E-Mail-Adresse angeben, um diese regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig reagieren zu können. Wenn sich die registrierte Adresse des Kunden in unserem Business Center befindet oder wenn die Post an uns umgeleitet wird (z. B. falls der Kunde vorübergehend abwesend ist), scannen wir alle Dokumente und leiten sie per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse weiter.
- Wenn ein Kunde Post mit einem Paketdienst versendet, muss die gesamte Zeit, die wir bis zum Empfang des Pakets erhalten, in Rechnung gestellt werden. Wenn wir physische Post, insbesondere Einschreiben und DHL, versenden müssen, müssen die Gebühren des Transportunternehmens plus unsere gesamte Zeit ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
- Buchhaltungsdienstleistungen werden von qualifiziertem Personal erbracht. Der Zeitrahmen, der für die Buchhaltung erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Art und Weise ab, wie die Dokumente zugestellt werden. Der Auftraggeber hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Buchhalter alle für die Ausführung und Erledigung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen ohne besondere Aufforderung rechtzeitig erhalten und er über alle darüber hinaus relevanten Ereignisse und Umstände (z.B. Verträge) informiert wird. Unser Unternehmen erhält für jede Transaktion vollständige Kontoauszüge (auf denen die Informationen über die anderen Parteien der Zahlungen eingesehen werden können) sowie die Rechnungen und Belege. Wir gehen davon aus, dass die eingereichten Unterlagen, bereitgestellten Informationen und erteilten Anweisungen korrekt, gut organisiert und vollständig sind. Im Falle einer verspäteten, schlecht organisierten oder unvollständigen Lieferung von Dokumenten oder wenn die Dokumente nicht in der vereinbarten Form geliefert werden (insbesondere, wenn sie nicht verständlich sind, wenn nicht für jede Zahlung Unterlagen vorhanden sind oder wenn sie nicht wie vorgeschrieben sortiert sind), muss der Kunde die zusätzlichen Kosten und eventuelle Schäden tragen.
- Wenn die Kunden Krypto-Wallets verwenden, liegt es in ihrer Verantwortung, uns eine ordnungsgemäße Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
- Kunden, die in online-basierten Branchen tätig sind, und Kunden mit großen Beträgen ähnlicher Zahlungen sind aufgefordert, die Buchhaltungskosten niedrig zu halten. Wir freuen uns, Systeme zu entwickeln, die es unserer Buchhaltung ermöglichen, nur die Gesamtbeträge zu erfassen und Dateien aus dem elektronischen Verkaufssystem des Kunden anzuhängen.
- Wir sind berechtigt, das Unternehmen gegenüber Behörden zu vertreten, benötigen jedoch für jedes hochgeladene Dokument eine Genehmigung. Daher ist der Kunde dafür verantwortlich, unsere Korrespondenz zu prüfen und rechtzeitig zu kommentieren, um keine Frist zu verpassen, insbesondere wenn er eine gesonderte E-Mail-Adresse für unsere Korrespondenz verwendet.
- Wenn Kunden Berichte oder Bilanzen zur Freigabe erhalten, haben sie diese ordnungsgemäß zu prüfen und uns unverzüglich mitzuteilen, wenn es Abweichungen von ihren Erwartungen gibt. Rechnungsabgrenzungen werden im folgenden Jahr automatisch rückgängig gemacht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Bestand, die Waren auf dem Weg, die Rückstellungen und offenen Positionen am Ende des Zeitraums zu prüfen und uns darüber zu informieren.
- Zurückbehaltungsrechte: Originalunterlagen, z.B. für die Buchhaltung, bleiben Eigentum des Kunden, während Ausdrucke und Ergebnisse der Buchhaltung bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum bleiben. Das bedeutet, dass wir nicht verpflichtet sind, physische oder elektronische Daten herauszugeben, wenn Rechnungen offenbleiben. Dieses Recht gilt für alle offenen Rechnungen in jeder Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Unternehmen auf der einen Seite und einem Unternehmen von Zugimpex auf der anderen Seite, unabhängig von der spezifischen Dienstleistung, auf die sich die Dokumente beziehen. Die Zurückhaltung von Dokumenten wegen Nichtzahlung stellt keinen Verstoß gegen die Verpflichtungen von Zugimpex aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Zurückbehaltungsrecht von Zugimpex eine notwendige Maßnahme ist, um die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen. Zugimpex haftet nicht für Folgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen im Geschäftsbetrieb des Kunden oder finanzielle Verluste, die sich aus der Zurückhaltung von Dokumenten infolge der Nichtzahlung ergeben.
- Wenn wir die Dienstleistung für ein Unternehmen neu übernehmen, muss die Buchhaltungsdokumentation ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, damit die elektronische Einrichtung rechtzeitig erfolgen kann.
88. Beratung und Schulung:
- Berater haben in erster Linie eine beratende und unterstützende Rolle. Es wird daher keine Verantwortung für einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg übernommen, wenn dieser nicht schriftlich bestätigt wird. Es ist Sache des Kunden, zu beurteilen, ob die Beratung wirtschaftlich sinnvoll ist und in welchem Maße er sie umsetzt. Zugimpex haftet daher nicht für Verluste von Kapitalanlagen des Kunden. Darüber hinaus ist Zugimpex nicht dafür verantwortlich, mögliche interne Mängel des Kundensystems aufzudecken, die nicht Gegenstand des Beratungsvertrages sind. Zu einem Beratungsprojekt gehört nicht automatisch die Aufdeckung von Rechnungsfälschungen und anderen Unregelmäßigkeiten.
- Im Rahmen des Projektauftrags soll der Leistungsumfang klar definiert werden. Verlängerungen sind nicht Gegenstand des Vertrages; Im Falle einer Verlängerung ist in der Regel ein gesonderter Auftrag erforderlich. Findet trotzdem eine Projekterweiterung statt oder wird ein zusätzliches Projekt durchgeführt und wird dies nicht schriftlich vereinbart (aus welchen Gründen auch immer), sind wir berechtigt, die zusätzlichen Honorare zu berechnen, und hierfür gelten entweder die vereinbarten zeitlichen Honorare des Hauptprojekts oder im Falle einer vereinbarten Pauschale die Richtlinien des lokalen Berufsverbandes der Unternehmensberater.
- Bei Beratungsvorhaben sind wir berechtigt, wenn vereinbarte Termine Ihrerseits nicht eingehalten werden, vereinbarte Eigenleistungen Ihres Unternehmens nicht geleistet werden oder wenn Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit auftreten (z.B. Zahlungsverzug, schlechtes Rating durch eine lokale Ratingagentur), “vorläufige” Rechnungen zu stellen und das Projekt zu unterbrechen. Sinkt ein Rating nach dem Auftrag, aber vor Beginn des Projektes auf ein Rating mit definiertem maßgeblichem Ausfallrisiko, so sind wir berechtigt, von Ihnen eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Projektkosten zu verlangen, die von Ihnen unverzüglich zu zahlen ist. Werden dann Leistungen von ca. 20 % der veranschlagten Projektarbeit erbracht, zahlen Sie die nächsten 20 % in Voraus, etc. Sollte es aufgrund Ihres Verzuges zu Verzögerungen kommen, sind die anderen Zahlungen zu einem Zeitpunkt fällig, zu dem sie es wären, wenn das Projekt unter normalen Bedingungen geplant und durchgeführt worden wäre. Wenn es sich um ein Projekt mit einer Erfolgsgarantie handelt, können Sie uns um eine Bankgarantie in der Höhe aller Vorauszahlungen bitten, aber diese geht auf Ihre eigenen Kosten.
- Werden diese Abschlagszahlungen oder Rechnungen nicht sofort bezahlt, treten die Stornoregelungen wie nachfolgend beschrieben in Kraft, und bei nicht abgeschlossenen Projekten können die Richtlinien des regionalen Berufsverbandes der Unternehmensberater herangezogen werden. Unser Unternehmen hat das Recht, die Dienstleistungen nur fortzusetzen, wenn alle offenen Rechnungen bezahlt sind. Eine Reklamation über die Arbeit unseres Unternehmens berechtigt Ihr Unternehmen nicht, die Zahlung zurückzuhalten.
- Verzögerungen bei Beratungs- oder Schulungsprojekten: Verzögert der Kunde den Beginn eines Beratungs- oder Schulungsprojekts, sind wir berechtigt, sechs Monate nach Vertragsschluss 20 % der vereinbarten Beratungshonorare, mindestens drei Beratungs-/Schulungstage als Anzahlung zu berechnen. Dauert die Verzögerung an, sind wir berechtigt, das volle Honorar (Pauschale oder Honorar für geplante Projektzeit), ein Jahr zuzüglich geplanter Projektzeit, nach Eingang des Auftrages in Rechnung zu stellen. Sollte es unserem Unternehmen unmöglich sein, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, oder sollten Sie unsere Leistung verweigern (=Stornierung), so kann unser Unternehmen das volle vereinbarte Honorar (Pauschale oder Honorare für geplante Zeiteinteilung) sofort in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob ein Teil unserer eigenen Aufwendungen eingespart werden kann oder nicht. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits begonnen hat und unabhängig von den Stornobestimmungen, die für einzelne Tage gelten. Wird ein Auftrag unter der Bedingung erteilt, dass eine öffentliche Stelle die Bewilligung öffentlicher Gelder genehmigt, so ist der Kunde verpflichtet, sich ordnungsgemäß am Anmeldeverfahren zu beteiligen. Erfolgt eine solche Beteiligung nicht, werden wir so behandelt, als ob die Bedingung eingetreten wäre und das Projekt vom Kunden storniert worden wäre.
- Beratung ist eine Dienstleistung, bei der der Erfolg stark von der zeitlichen und inhaltlichen Einbindung des Kunden abhängt. Um den vereinbarten Rahmen einzuhalten, sollten folgende Bedingungen vom Kunden erfüllt werden:
- Sie informieren die Mitarbeiter oder die Teilnehmer von Schulungen und optional Gewerkschaftsmitglieder vor Beginn des Beratungsprojekts in motivierender Weise über Ziele, Termine und organisatorische Abläufe. Darüber hinaus weisen Sie die Mitarbeiter an, dem Berater rechtzeitig alle notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu geben.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen setzt voraus, dass unsere Berater umfassend über vorherige und laufende Beratungen – auch in anderen Bereichen – informiert sind. Auf Wunsch zeigt uns der Kunde frühere Beratungsberichte.
- Der Berater bzw. der Trainingsleiter erhält alle notwendige Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Aktivitäten, um den Projekterfolg zu sichern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die einen ungestörten und raschen Ablauf der Projektarbeit ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die aktive Teilnahme des Kunden vereinbart.
- Bei Projekten wie ISO 9000 wird im Falle eines Erfolgshonorars vereinbart, dass unsere Berater das methodische Know-how einbringen und diese Methodik in Ihrem Unternehmen angewendet wird. Sofern nicht anders vereinbart, entspricht das Layout und die visuelle Gestaltung von Dokumenten unserer Richtlinie. Dies gilt sowohl für die inhaltliche Struktur eines Managementsystems als auch für die Auswahl der Verfahren zur Umsetzung der Anforderungen der zugrundeliegenden Normen. Aufwendungen für die Gestaltung oder Neugestaltung von Grafiken, die für die Erlangung der Zertifizierung nicht erforderlich sind, werden von uns zusätzlich in Rechnung gestellt. Insbesondere verzichten Ihre Mitarbeiter nicht willkürlich auf eine Tätigkeit, die unserem Berater zur Erlangung des Erfolgs notwendig erscheint (z.B. Zertifizierung). Wenn unser Berater die Dokumentation erstellt und geprüft hat, ist Ihr Unternehmen verpflichtet, diese rechtzeitig zu prüfen und zu unterschreiben, sie gemäß den Vorgaben unseres Beraters zu verteilen und eine Kopie an die Zertifizierungsstelle zu senden. Bei Managementsystemen, die von einer Zertifizierungsstelle auditiert werden, werden, sofern eine Erfolgsbasis vereinbart ist, Erfolgshonorare zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die Zertifizierungsstelle die Zertifizierung bestätigt. Sollte in der Korrespondenz ein allgemeinerer Begriff (z.B. “bei der Beglaubigung”) verwendet werden, so ist dies das vereinbarte Datum, nicht das Datum der Ausstellung des amtlichen Zertifikats, das einige Wochen später erfolgt.
- Einbindung des Managements: In einigen Phasen des Projekts kann der vereinbarte Erfolg nur erreicht werden, wenn das Top-Management anwesend ist und das Projekt aktiv unterstützt, wenn dies vereinbart wurde oder wenn es nach Meinung des Beraters notwendig ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Projekt entsprechend dem gewünschten Verlauf verläuft. Dieser Punkt ist Voraussetzung, um das vorgeschlagene Budget bzw. die vereinbarten Pauschalhonorare einzuhalten.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Berater alle für die Durchführung und Fertigstellung des Beratungsvorhabens erforderlichen Unterlagen und Informationen ohne besondere Aufforderung rechtzeitig erhält und dass er über alle Ereignisse und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages relevant sind, unterrichtet wird. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Ereignisse und Umstände, die während des Beraterprojekts bekannt werden. Zugimpex muss davon ausgehen, dass die eingereichten Unterlagen, erteilten Informationen und erteilten Anweisungen korrekt, gut organisiert und vollständig sind. Im Falle einer verspäteten, schlecht organisierten oder unvollständigen Lieferung von Dokumenten oder wenn die Dokumente nicht in der vereinbarten Form geliefert werden, muss der Kunde die zusätzlichen Kosten und eventuelle Schäden tragen.
- Umgang mit Widerständen und Konflikten: Das Management muss unterstützen, dass die Mitarbeiter dem Projekt positiv oder zumindest neutral gegenüberstehen. Durch die aktive Beteiligung des Managements wird vermieden, dass Widerstände, Fehlinformationen oder das Verstecken von Informationen den Fortschritt des Projekts behindern. Insbesondere muss mit Widerständen gerechnet werden, wenn die Kodifizierung von Aufgaben und Zuständigkeiten in bestehende Zuständigkeiten eingreift. Sollte das Beratungsvorhaben aufgrund falscher oder fehlender Angaben mehr Zeit in Anspruch nehmen, dürfen wir zusätzlich zum vereinbarten Budget Honorare in Rechnung stellen.
- Zeitplan: Zu Beginn des Beratungsprojekts wird ein Grob-Plan für das Gesamtprojekt erstellt, plus ein Detailplan und ein genauer Zeitplan für die nächsten Schritte. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass das benötigte Personal zu den vorgesehenen Zeiten anwesend ist und sich nicht auf andere Aufgaben konzentrieren muss. Ist vereinbart, dass ein Teil der Unternehmenstätigkeiten als Analyse, Aufzeichnung oder Durchführung durchgeführt werden, so sind diese zum vereinbarten Zeitpunkt abzuschließen. Gleiches gilt für die Erstellung von Unterlagen. Wenn ein Berater das Unternehmen wie vereinbart für eine Folgetätigkeit besucht und seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann, weil die Personen oder die erforderlichen Unterlagen nicht verfügbar sind, wird er versuchen, die Zeit für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt zu nutzen. Sollte jedoch aufgrund der Nichteinhaltung durch den Kunden zusätzliche Zeit erforderlich sein, wird diese den Kunden mit einem zusätzlichen Stundensatz in Rechnung gestellt, der auf den Empfehlungen der lokalen Berufsorganisation der Unternehmensberater basiert. Können keine anderen Tätigkeiten zumutbar durchgeführt werden, ist der Berater berechtigt, die gesamte Freizeit in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch des Kunden wird der Berater in diesem Fall versuchen, die Zeit so sinnvoll wie möglich zu nutzen. Beratungsberichte werden nur erstellt, wenn dies im Vertrag vereinbart oder von einem öffentlichen Fördergeber angefordert wird. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass unser Kunde das Ergebnis im Rahmen von Meetings selbst aufschreibt.
- Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen des Beratungsvertrages erstellten Unterlagen nur für die im Auftrag definierten Zwecke verwendet werden. Insbesondere die Weitergabe von fachlichen Aussagen (Berichte, Berechnungen, Analysen, Organigramme, Programme, etc.) unserer Berater an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung unseres Unternehmens. Dies rechtfertigt jedoch in keinem Fall eine Haftung unseres Unternehmens gegenüber einem Dritten. Ebenso ist die Verwendung beruflicher Äußerungen unseres Unternehmens zu Werbezwecken, im Umgang mit Kunden oder im Umgang mit Lieferanten, Gläubigern und potentiellen Gläubigern nicht gestattet.
- Sollten vereinbarte Termine von Ihrem Unternehmen nicht eingehalten werden, versuchen wir, die Termine anderweitig zu nutzen. Bei erfolgreichem Erfolg fallen keine Kosten an und es wird ein neuer Termin vereinbart. Gelingt dies nicht, berechnen wir Ihnen das vereinbarte Honorar. Handelt es sich um Beratungsprojekte, bei denen ein Paket vereinbart wurde, handelt es sich dabei mindestens um einen Tagessatz nach den Richtlinien der Berufsorganisation, zuzüglich aufgelaufener und/oder bezahlter Reisekosten. Bei offenem Training beträgt die Stornogebühr zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor Beginn 50 %, danach 100 % und für einmal bereits verschobene Termine 100 %. Für die Stornierung ganzer Projekte oder von Teilen von Projekten gibt es Regelungen in Punkt 8 (siehe oben).
- Wird im Rahmen des Beratungsprojekts (z.B. zur Vorbereitung auf die ISO 9000) ein Erfolgshonorar vereinbart, wird vereinbart, dass das Unternehmen die vom Berater in schriftlicher Form übermittelten Richtlinien umsetzt und Unterlagen unseres Beraters zeitnah (z.B. an einen Auditor des Qualitätsmanagements) freigibt. Geschieht dies nicht und ist dies der Grund, warum eine Zertifizierung nicht möglich ist oder der Erfolg nicht eingetreten ist (z.B. ein Audit kann nicht stattfinden, oder ein Zertifikat wird nicht erteilt, weil die Unterlagen nicht freigegeben werden), sind wir dennoch berechtigt, das volle Honorar in Rechnung zu stellen.
- Haftungsausschluss bei Projekten mit öffentlichen Fördermitteln: Wenn es die Möglichkeit gibt, dass ein Zuschuss berechnet oder in unserem Angebot ausgewiesen wird, informieren wir Sie gerne, übernehmen jedoch keine Verantwortung, dass Sie den Zuschuss erhalten, wenn es keine ausdrückliche schriftliche Garantie im Vertrag gibt.
- Bei Aufträgen in einer Serie wird ausdrücklich vereinbart, dass Sie uns im Falle einer negativen Rückmeldung Ihres Unternehmens unverzüglich benachrichtigen, damit wir wie vorgesehen handeln können. Die Unzufriedenheit mit einem Teil eines Auftrags berechtigt Sie nicht, die folgenden Teile zu stornieren.
- Bei Schulungen organisiert unser Kunde den Standort und zahlt die Kosten direkt. Er muss dafür sorgen, dass Präsentationselemente, ausreichend Schreibwaren und Getränke für die Teilnehmer vorhanden sind.
- Für Workshops oder Schulungen ist eine komplett geschlossene Atmosphäre notwendig; Die Teilnehmer sollten den Raum nicht verlassen, keine Anrufe tätigen oder aus dem Training genommen werden.
- Nimmt die Geschäftsführung an Veranstaltungen teil, muss der Berater oder Trainer im Vorfeld darüber informiert werden, ob die Führungskraft an verschiedenen Übungen teilnehmen wird. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass der Trainer und die Teilnehmer nicht durch dominantes Verhalten des Managements daran gehindert werden, die Trainingsziele zu erreichen. Die Geschäftsführung verpflichtet sich als Teilnehmer, abweichende Meinungen über Trainingsinhalte und methodisches Vorgehen mit dem Trainer ausschließlich unter vier Augen zu diskutieren und ihn nicht vor der Gruppe zu kritisieren.
- Sollten vereinbarte Schulungstage aus zwingenden Gründen von uns auf einen anderen Zeitpunkt oder Ort verlegt werden müssen, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren. Wenn möglich, übernimmt ein anderer Trainer unseres Unternehmens die Aufgaben. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
- Bei offenen Seminaren gilt die Anmeldung als verbindlich, wenn der innerhalb von 3 Tagen versandten Auftragsbestätigung nicht widersprochen wird
89. Videos, Website- und Content-Produktion
- Zugimpex wird dem Kunden Zwischenversionen der Liefergegenstände, wie z.B. Videoentwürfe, zur Prüfung und Freigabe durch den Kunden zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Zwischenversionen zeitnah zu prüfen und innerhalb der von Zugimpex vorgegebenen Frist eine Rückmeldung zu geben. Wenn Sie nicht rechtzeitig eine Rückmeldung geben, kann dies zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
- Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Projektzeitplan und die vereinbarten Meilensteine einzuhalten. Verzögerungen, die durch das Versäumnis des Kunden verursacht werden, Inhalte, Feedback oder andere notwendige Informationen bereitzustellen, können zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung des Projektzeitplans führen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für alle Inhalte Dritter, wie z.B. Bilder oder Videos, einzuholen, die in die Liefergegenstände aufgenommen werden sollen. Zugimpex haftet nicht für Ansprüche oder Schäden, die aus der Nutzung solcher Inhalte Dritter entstehen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Inhalt und die Nutzung der Liefergegenstände allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Industriestandards entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz und geistiges Eigentum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Zugimpex von allen Ansprüchen, Schäden oder Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus dem Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen oder der Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden, einschließlich der Verwendung von Inhalten Dritter, ergeben.
- Zugimpex kann im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) und des maschinellen Lernens (ML) einsetzen
- Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass sich KI- und ML-Technologien ständig weiterentwickeln, und obwohl Zugimpex bestrebt ist, sie zur Verbesserung der Servicequalität einzusetzen, können bestimmte Ergebnisse eine menschliche Aufsicht, Überprüfung oder Interpretation erfordern. Zugimpex wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der von KI/ML generierten Ergebnisse zu gewährleisten.