Zugimpex, 01.07.2021

Allgemeines:

1. Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit mit unseren Unternehmen sowie mit deren Unterauftragnehmern.

Vertragspartner auf unserer Seite ist jeweils jene unserer Firmen, die im Angebot und/oder dem Auftrag angeführt ist.

Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens vereinbart, das der Vertragspartner ist. Wir sind jedoch berechtigt, jeden anderen Ort als Gerichtsstand zu wählen, wenn dies rechtlich zulässig und durchführbar ist.

Es gilt das Recht am Sitz des Unternehmens vereinbart, das der Vertragspartner ist.

Im Zuge von Vereinbarungen werden Adresse, E-Mail und Telefon des Auftraggebers und der maßgeblichen Personen festgehalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unserem Geschäftsführer Änderungen dieser Daten unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und eine Bestätigung zu verlangen. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht, gilt eine Nachricht, die sowohl an die bisherige Adresse physisch als auch elektronisch an die bisherige E-Mail-Adresse gesendet wurde, als zugestellt.

Damit die gesetzlich geforderte Compliance möglich ist, informiert unser Auftraggeber uns vor definitivem Vertragsabschluss über die betroffenen natürlichen und juristischen Personen, übermittelt Unterlagen zur Identifizierung und erteilt alle Informationen, die zum Ausfüllen der Compliance Dokumentation benötigt werden. Handelt es sich um eine fortlaufende Geschäftsbeziehung, informiert uns der Kunde über alle relevanten Änderungen.

2. Aufträge (vereinbarte Verträge) sind unwiderruflich. Schriftliche Aufträge werden mit der Unterschrift des Kunden erteilt, bei Folgeaufträgen ist elektronische Übermittlung möglich. Nimmt der Kunde Änderungen vor, gelten diese nur als angenommen, wenn diese von uns binnen einer Woche bestätigt werden. Erfolgt der Auftrag mündlich, senden wir eine Auftragsbestätigung zu, diese gilt, sofern nicht innerhalb von 3 Tagen ein schriftlicher Widerruf erfolgt, als rechtsverbindlich.

Bei Verlängerungsaufträgen gilt auch die Bekanntgabe neuer Termine oder die Zustimmung zum Beginn zusätzlicher Tätigkeiten als Auftragserteilung. Bei Daueraufträgen wird vereinbart, dass diese automatisch weiterlaufen, wenn keine Kündigung erfolgt.

Abweichende mündliche Zusagen unserer Geschäftspartner und Berater gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung.

Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen. Wird eine Bestellung ohne unser vorheriges Angebot an unser Unternehmen übermittelt, gilt diese von uns nicht generell als angenommen, es sei denn, sie wird von uns ausdrücklich bestätigt. Dies ist notwendig, da es bestimmte Arten von Kunden oder Aufträgen gibt, die wir nicht annehmen möchten oder dürfen.

Zusatzvereinbarungen zu diesen Vereinbarungen und Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie von der jeweiligen offiziellen Geschäftsführung schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind als unverbindlich zu betrachten.

3. Es gelten jeweils die Preise und Konditionen, die bei im Zuge der Auftragserteilung schriftlich vereinbart oder als unsere Auftragsbestätigung übermittelt werden. Enthalten Aufträge (im Vergleich zum Angebot) oder Auftragsbestätigungen unserer Kunden abweichende Preise, Konditionen oder Inhalte, so gelten diese nur dann, wenn sie von unserer Geschäftsführung bestätigt und schriftlich oder elektronisch übermittelt wurden.

Bei Dauer-Aufträgen informieren wir die Kunden rechtzeitig im Vorhinein über Preisanpassungen, wobei wir stets berechtigt sind, die Kostensteigerungen weiter zu verrechnen.

4. Die persönliche Mitarbeit bestimmter Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner ist schriftlich zu vereinbaren. Unser Unternehmen ist berechtigt, den Auftrag bzw. Teile eines Auftrags durch einen oder mehrere eigene Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner durchführen zu lassen und diese auch während des Projekts zu tauschen.

5. Reklamationen: der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm auffallende Mängel unmittelbar der Geschäftsleitung oder dem Qualitätsmanagement unseres Unternehmens (niemandem anderen) schriftlich oder elektronisch mitzuteilen und uns die Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung. Anstelle von Ansprüchen aus Gewährleistung kann nicht Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden. Im Zuge der Nachbesserung besteht die gleiche Mitwirkungspflicht des Auftraggebers wie beim Auftrag selbst. Wenn der Auftraggeber den Projektfortschritt nicht kontrolliert bzw. den Mangel nicht prompt gemeldet hat und deshalb umfangreiche Nacharbeiten entstanden sind, oder wenn es sich bei der Nachbesserung darum handelt, dass der Auftraggeber nun Beratungsleistungen detaillierter benötigt, als ursprünglich vereinbart wurde, um seinerseits ein Ziel zu erreichen, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand zu berechnen.

6. Haftung: es gilt als vereinbart, dass Schadenersatzforderungen, welcher Art auch immer, gegen das Beratungsunternehmen ausgeschlossen werden, Ausnahme bei Vorsatz. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch unsere Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines dritten Unternehmens, eines Anwaltes, eines Zivilingenieurbüros oder technischen Büros, eines Wirtschaftstreuhänders, EDV- Unternehmens, oder eines Subauftragnehmers durchgeführt, so gelten die nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche als auf den Auftraggeber abgetreten, sodass sie von Ihnen direkt gegenüber dem Subauftragnehmer geltend gemacht werden. Unser Unternehmen haftet hierbei nur für Verschulden bei der Auswahl dieses Dritten.

7. Auftraggeber und Auftragnehmer sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die sie während des Beratungsprozesses erhalten, verpflichtet. Alle Informationen über Tatsachen, Methoden und Know-How sind als vertraulich zu betrachten, wenn sie nicht allgemein bekannt und allgemein verfügbar, zumindest in Hinblick auf die konkrete Anwendung in Ausführung des Auftrags, sind. Eine Ausnahme bildet die Nutzung von Informationen, wenn dies für die Sicherung von berechtigten Interessen der Beratungsfirma erforderlich ist, wenn die betreffenden dritten Stellen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit geht über das Ende des Vertrags hinaus. Die weitergehende Verpflichtung soll jedoch das Beratungsunternehmen nicht daran hindern, gleichartige oder ähnliche Aufträge für andere Kunden zu bearbeiten, wobei Vertraulichkeit gewahrt werden muss.

8. Unsere Firmengruppe kann Informationen, die sie erhält, insbesondere personenbezogene Kundendaten, elektronisch verarbeiten oder sie von dritten Stellen elektronisch verarbeiten lassen. Diese Information kann auch Personen, die System- Support und Kontrollaufgaben durchführen, im Zuge des Prozesses zugänglich sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die entsprechenden Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Wir sind berechtigt, an unsere Kunden elektronisch Informationen zu bestehenden und zusätzlichen Leistungen zu senden.

9. Die Sprache der Korrespondenz und Dokumentation ist grundsätzlich die Landessprache oder in Englisch. Übersetzungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

10. Urheberrecht und Intellectual Property (Leistungsschutz)- recht

  1. Gegenstand sind jegliche schriftliche Unterlagen, soweit sie im Zuge des Auftrags entstehen, erstellt werden, übertragen werden oder zur Verfügung gestellt werden; sowohl als gesamte Werke und Leistungen als auch in ihren Teilen, wobei unabhängig von der Frage, ob diese Unterlagen eine “eigenständige Schöpfung” darstellen und somit Urheberrecht begründen, ausdrücklich als vereinbart gilt, dass jeweils ein Leistungsschutzrecht besteht, da die Schaffung mit einer wesentlichen Investition durch unser Unternehmen verbunden ist. Für alle Unterlagen verfügen wir über ausschließliches und uneingeschränktes Werknutzungsrecht. Wenn wir Berater und Trainer für diese Leistungen einsetzen, erhalten wir von diesen vorab das ausschließliche und uneingeschränkte Werknutzungsrecht – uneingeschränkt übertragbar- für alle bestehenden und zukünftigen Formen der Vervielfältigung und Nutzung sowie das Recht, jegliche Änderungen darin vorzunehmen.
  2. Beratungsunterlagen (Unterlagen für Beratungsprojekte, Beratungsberichte, Auswertungen, Unterlagen für Managementsysteme und Prozessbeschreibungen), Leistungsbeschreibungen, Berechnungssysteme und Programme (auch wenn Sie von Ihrem Personal programmiert oder verbessert werden) sind unser geistiges Eigentum. Unser Kunde erhält das eingeschränkte Werknutzungsrecht für die Verwendung innerhalb seines Unternehmens für den vorgesehenen Zweck hinsichtlich bekannter und künftiger Nutzungsarten, und zwar zeitlich zunächst bis einen Monat nach Durchführungsdatum, wobei dieses Werknutzungsrecht eingeschränkt übertragbar ist: bei Managementsystemen: innerhalb des definierten Geltungsbereichs und der definierten Standorte; bei Schulungen im Zusammenhang mit Beratungen: für die definierten Teilnehmergruppen bzw. Unternehmensbereiche.
  3. Mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung verlängert sich dieses Werknutzungsrecht auf unbestimmte Zeit und kann nur erlöschen, sollte der Kunde gegen eine vertragliche Vereinbarung mit uns verstoßen (Beispiel: direkte zukünftige Beauftragung eines von uns eingesetzten Beraters ohne Zwischenschaltung unseres Unternehmens). Keinesfalls wird dabei jedoch das Werknutzungsrecht für die uneingeschränkte Weitergabe erworben: die Unterlagen dürfen also ohne die schriftliche Genehmigung durch unsere Geschäftsführung nicht dazu verwendet werden, bei einem anderen Unternehmen ähnliche Systeme einzuführen, egal ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Leistung handelt, weder bei Unternehmen im Unternehmensverbund noch bei fremden Unternehmen.
  4. Jedenfalls gebührt unserem Unternehmen – ohne Rücksicht auf das Verschulden – bei Verstoß eine Bezahlung in Höhe der Hälfte eines anzusetzenden Beratungshonorars, wobei mindestens EUR 20.000 als pauschal vereinbart gelten. Werden die Unterlagen nach einer Insolvenz (Ausgleich, Konkurs) weiter genutzt und erhielten wir im Zuge der Insolvenz nicht das gesamte Honorar für die Vorbereitung, erhalten wir nach Abschluss des Ausgleichs oder Zwangsausgleichs eine Gebühr in Höhe von EUR 20.000 + EUR 3.000 pro Jahr für unsere Nutzungsrechte. Bis zur vollständigen Zahlung verlieren Sie als Kunde sämtliche Nutzungsrechte.
  5. Der Auftraggeber wird vom Beratungsunternehmen vorgelegte Unterlagen, insbesondere Pflichtberichte, nicht ändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige dazugehörige Arbeiten, soweit deren Zweck nicht nur der Weiterbearbeitung durch den Auftraggeber dienen soll.
  6. Der Inhalt von Trainingsunterlagen (inkl. Kopien der Flip-Charts) und Mitschriften (auch wenn Sie von Ihrem Personal erstellt, programmiert oder verbessert werden) ist unser geistiges Eigentum. Unser Kunde erhält das eingeschränkte Werknutzungsrecht für die Verwendung innerhalb seines Unternehmens für den vorgesehenen Zweck. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des gesetzlichen Ausmaßes für den eigenen Gebrauch des Teilnehmers sowie des unmittelbaren Vorgesetzten und der Geschäftsleitung zulässig.
  7. Ausdrücklich festzuhalten ist: Das Werknutzungsrecht beinhaltet nicht die Möglichkeit, längere Passagen (etwa ganze Seiten oder gesamte Darstellungen) als Zitat zu veröffentlichen, wobei bei einer firmeninternen Schulung von einer Öffentlichkeit auszugehen ist. Dieses Werknutzungsrecht gilt zunächst bis einen Monat nach Rechnungsdatum. Mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung verlängert sich dieses Werknutzungsrecht auf unbestimmte Zeit und kann nur erlöschen, sollte der Kunde gegen eine vertragliche Vereinbarung mit uns verstoßen (Beispiel: Kopie des Gesamten oder eines Teiles und Einsatz für firmeninterne Schulungen).
  8. Keinesfalls wird dabei jedoch das Werknutzungsrecht für die uneingeschränkte Weitergabe erworben, egal ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe handelt, auch nicht an Unternehmen im Unternehmensverbund oder an fremde Unternehmen.
  9. Jedenfalls gebührt unserem Unternehmen – ohne Rücksicht auf das Verschulden – bei Verstoß eine Bezahlung in Höhe des doppelten anzusetzenden Trainingshonorars je Teilnehmer, wobei mindestens EUR 5.000 pro Trainertag als pauschal vereinbart gelten. Werden die Unterlagen nach einer Insolvenz (Ausgleich, Konkurs) weiter genutzt und erhielten wir im Zuge der Insolvenz nicht das gesamte Honorar für die Vorbereitung, erhalten wir nach Abschluss des Ausgleichs oder Zwangsausgleichs eine Verwendungsgebühr in Höhe von erstmals dem halben Trainingshonorar plus EUR 4000 pro Jahr für unsere Nutzungsrechte

11. Referenzen: jedes Unternehmen, das unter unserer Firmierung im Rahmen unserer Zusammenarbeit agiert, ist berechtigt, den Auftrag schriftlich oder mündlich als Referenz anzuführen, sobald ein Teilschritt eines Auftrags beendet wurde. Sie verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen Auskunft. Ebenso wird vereinbart, dass Sie keine Referenzauskünfte geben, wenn ein ehemaliger Berater unseres Unternehmens auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter Aufträge akquiriert und Ihr Projekt als Referenz nennt.

12. Abwerbeverbot, Verbot der direkten Beauftragung: Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner zu verhindern.Sie verpflichten sich, alle von uns eingesetzten und für diesen Zeitpunkt bei uns tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Berater/Trainer während des Verlaufs dieser Vereinbarung und drei Jahre nach Beendigung des Auftrags (Rechnungslegung, wenn nicht vorhanden: Auftragsdatum) ausschließlich über unser Unternehmen oder ein anderes Unternehmens (im Rahmen unserer Gruppe ) zu buchen und nicht für Ihr Unternehmen oder andere Unternehmen abzuwerben oder als Dienstnehmer einzustellen (auch wenn der Berater zwischendurch nicht mehr für uns tätig war), ansonsten eine Pönale in Höhe des Honorars für nicht über uns gebuchte Projekte zuzüglich 50% Pönale, mindestens in Höhe von sechs Monatseinkommen des abgeworbenen Beraters/Trainers zuzüglich aller damit verbundenen Kosten (Detektei, Rechtsberatung etc.) als verbindlich vereinbart gilt und von uns in Rechnung gestellt wird.

13. Beginn und Ende der Vereinbarung sind im Auftrag festgehalten. Ist dies nicht der Fall, gilt unverzüglicher Beginn als vereinbart, bei Daueraufträgen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.

14. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Zusammenarbeit bei Vorliegen eines triftigen Grundes zu beenden und die Behörden darüber zu informieren, dass das Unternehmen nicht mehr an der Adresse erreichbar ist, insbesondere wenn Rechnungen 90 Tage lang nicht bezahlt werden oder wenn der Kunde sechs Wochen lang nicht erreichbar ist, wenn keine Buchhaltungsunterlagen vorgelegt werden oder wenn Vollstreckungstitel gegen das Unternehmen des Kunden vorliegen. Wird ein inaktives oder gekündigtes Unternehmen nicht innerhalb eines Monats an eine andere Adresse verlegt, sind wir berechtigt, das Dreifache der monatlichen Domizilgebühren zu berechnen, wobei eine vierteljährliche Abrechnung vereinbart wird.

15. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche noch nachfolgende Teile zur Verrechnung und zu bestimmten Serviceleistungen enthalten, gelten vor etwaigen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame zu ersetzen, die der Absicht (Intention) der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt. Ebenso sind Lücken sinngemäß zu schließen.

Verrechnung:

Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Als Zahlungsweise wird Überweisung auf unser Konto oder Barzahlung vereinbart. Wir nehmen keine Schecks an. Im Falle von Money Transfer Zahlungen muss der Kunde den vollen Zeitbedarf für Weg und Transaktion bezahlen. Unsere Berater und externen Geschäftspartner haben keine Befugnis, Geld einzutreiben, die Abrechnung erfolgt ausschließlich über uns, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Vereinbart wird stets prompte Zahlung ohne Abzug, bei Auslandsüberweisungen trägt der Auftraggeber alle Kosten, Wechsel- und Überweisungsspesen. Sollten bei Exportaufträgen regionale Steuern oder Abgaben einbehalten werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, entweder diese zusätzlich zu tragen oder alle Kosten rechtlicher Beratung und Unterstützung zu tragen, damit der vereinbarte Betrag auch tatsächlich als Einzahlung auf unser Konto gelangt.

Unser Unternehmen ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen, wenn freigegebene Kosten Dritter oder öffentliche Gebühren zu zahlen sind. Im Falle einer Vorauszahlung für Honorare werden diese Aufwendungen nicht vom Mindesthonorarbetrag abgezogen.

Bei Company Services wird stets Vorauskasse verrechnet. Die Verrechnung erfolgt für den Firmensitz und für die Dienstleistungen nach Zeit, wobei Mindesthonorare pro Jahr vereinbart werden. Zwecks Transparenz erhalten Kunden periodische Leistungsübersichten. Leistungen ruhen bei mangelndem Guthaben. Die meisten Aufgaben, die im Zuge der Kundenbeziehung erledigt werden, sind nach Zeit verrechenbar, einschließlich Compliance und Rechnungsstellung. Unsere Dienstleistungen ruhen vorübergehend, wenn kein Guthaben vorhanden ist.

Bei Consulting Projekten, die vor Ort durchgeführt werden müssen, wird entweder eine Pauschale verrechnet, wobei der Kunde die Kosten für die Übernachtung (Zimmer mit Dusche und WC sowie Frühstück) trägt, oder es wird ein Tageshonorar vereinbart dieses gilt jeweils mindestens pro Halbtag, zzgl. km-Geld und Übernachtung, bei Trainings zzgl. Verpflegung. Die Preise betreffen nur die Kosten des Beraters/Trainers, Zusatzkosten (Kopierkosten, Übersetzerhonorare, Dateneingabe, Botendienste etc.) werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Sollte nichts anderes vereinbart werden, werden bei Trainings die Zeiten für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitung sowie Nachbesprechungen und die Erstellung von Unterlagen verrechnet. Sollte ein Projekt unterbrochen oder abgebrochen werden (sei es von uns oder vom Auftraggeber), so sind wir wahlweise berechtigt, die bisher angefallenen Arbeiten mit einem anteiligen Prozentsatz des Pauschalhonorars (wobei ein Sockelbetrag für unser Know How, der erbrachte Inhalt und der Anteil, in dem das Know How bereits übertragen wurde, zu berücksichtigen ist) oder nach zeitlichem Aufwand (nach den Richtlinien der zuständigen Branchenorganisation) zu verrechnen, sofern nicht andere Regelungen (z.B. Stornierungen s. oben) zur Geltung kommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Der Grundlage von Vorauszahlungen oder auf der Grundlage von Lieferscheinen oder anderen Nachweisen. Reklamationen hinsichtlich der Fakturen werden von uns nur innerhalb von 10 Tagen ab Fakturendatum anerkannt und müssen schriftlich oder elektronisch unter der Angabe der behaupteten Mängel erfolgen. Der unstrittige Betrag ist jedenfalls sofort zu überweisen, andernfalls sind wir berechtigt, Kosten und Zinsen hierfür zu verrechnen.

Wir haben jederzeit das Recht, die Forderungen an Dritte abzutreten.

Bei Zahlungsverzögerungen werden Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen verrechnet. Sollten im Verzugsfall Weiterungen erforderlich sein, tragen Sie sämtliche unsere Mahnspesen, alle bei uns bei Verfolgung unserer Ansprüche auflaufende Kosten (auch interne Kosten), Spesen, Barauslagen (aus welchem Titel auch immer) sowie sämtliche vorprozessuale, insbesondere durch die Einschaltung eines Inkassobüros oder einer Rechtsanwalts anfallenden Kosten. Vereinbart werden für den Fall des Verzugs Zinsen von 1,5 % per Monat ab Fälligkeit, wobei die Zinsen monatlich zugezählt werden und der Folgemonat von der erhöhten Kapitalbasis aus berechnet wird (sollte in einem Staat ein maximaler Zinssatz gesetzlich zwingend vorgesehen sein, gilt dieser). Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet, auch wenn auf dem Zahlungsbeleg etwas anderes angeführt ist.
Im Falle von Zahlungsverzögerungen (ohne schriftliche Reklamation innerhalb der Frist) erhalten Sie eine schriftliche oder telefonische Mahnung.

Wir sind, insbesondere im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens, im Falle offener Forderungen berechtigt, Kenntnisse, Daten und Informationen, die wir über Ihr Unternehmen oder die Geschäfte erhalten haben, anderweitig zu verwerten sowie an Dritte jeder Art entgeltlich oder unentgeltlich weiterzuleiten.

Unsere Berater und Trainer besitzen keinerlei Inkassovollmacht, die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich über uns, die Bezahlung ausschließlich durch Überweisung auf unser offizielles Firmenkonto oder persönliches Inkasso durch den Geschäftsführer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Company Services, Accounting:

Company Service Anbieter und Buchhalter unterliegen in allen Ländern der Regulierung. Daher sind wir verpflichtet, eine Berufshaftpflicht- Versicherung abzuschliessen, Compliance-Dokumentationen zu erstellen, diese zu aktualisieren und die Kundenbeziehung zu überwachen. Die Zeit für diese Aufgaben muss verrechenbare Zeit sein.

Aufgrund der Natur einer laufenden Geschäftsbeziehung müssen wir in der Lage sein, den Geschäftsführer zu erreichen und innerhalb von ein oder zwei Wochen nach dem Senden einer Kontaktanfrage kontaktiert zu werden.

Unsere Unternehmen bieten keine Nominee- oder Treuhanddienstleistungen an, mit wenigen Ausnahmen in der Schweiz. Wir sind davon überzeugt, dass legitime Geschäfte transparent abgewickelt werden können und dass es für die Kunden billiger ist, Teilzeitkräfte einzustellen, als Nominees zu bestellen, die enorme Bürokratie verursachen und oft lange Reaktionszeiten haben. In besonderen Fällen können wir mit spezialisierten Unternehmen mit Know-how und Kapazität in solchen Bereichen zusammenarbeiten
Bei Aufträgen zur Firmengründung und -übernahme: Diese Aufträge werden nur im Zusammenhang mit laufenden Betreuungsleistungen angenommen. Daher wird vereinbart, dass die Person, die die Firmengründung oder Übernahme bestellt, persönlich dafür verantwortlich ist, dass die gegründete oder erworbene Firma den Vertrag über die Firmendienstleistungen annimmt und erfüllt.

Der Erfolg von Anträgen von Unternehmen auf Lizenzen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Bankkonten hängt vom Unternehmen und vom Ermessen der dritten Stelle ab. Unser Unternehmen unterstützt professionell, kann aber keinen Erfolg garantieren. Ein erfolgreicher Abschluss einer solchen Antragstellung ist niemals eine Bedingung im Verhältnis zu anderen Diensten.

Unsere Business Center verfügen über Flexi-Desks, Wifi und Besprechungszonen. Kunden haben Zugang über einen Schlüsselsafe. Die Aufbewahrung von Akten muss an den definierten Orten erfolgen, wir sind dennoch nicht verantwortlich für Verlust oder Beschädigung. Der Zutritt für Aussenstehende (z.B. bei Besprechungen mit Kunden) ist nur zulässig, wenn auch unsere Kunden anwesend sind. Um eine angemessene Umgebung für alle Kunden zu gewährleisten, müssen die Räumlichkeiten sauber und unter angemessenen Bedingungen verlassen werden, Speisen und Getränke müssen im Freien entsorgt werden.

Der Kunde muss eine gültige E-Mail-Adresse angeben, diese regelmäßig überprüfen und rechtzeitig reagieren. Wenn sich die registrierte Adresse des Kunden in unserem Business Center befindet oder wenn die Post an uns weitergeleitet wird (z.B. falls der Kunde vorübergehend abwesend ist), scannen wir alle Dokumente und leiten sie per E-Mail weiter.

Company Services werden auf der Grundlage einer Vorauszahlung erbracht; bei fehlender Gutschrift werden sie bis zum Zahlungseingang unterbrochen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Zahlungen oder Dokumente in angemessener Zeit vor Ablauf der Frist eingehen.

Buchhaltungsdienstleistungen werden von qualifiziertem Personal erbracht. Der Zeitrahmen, der für die Buchhaltung erforderlich ist, hängt weitgehend von der Art und Weise ab, wie Dokumente geliefert werden. Der Kunde hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Buchhalter alle für die Ausführung und Erledigung der Aufgabe erforderlichen Unterlagen und Informationen ohne besondere Aufforderung rechtzeitig erhalten und über alle darüber hinaus relevanten Ereignisse und Umstände (z.B. Verträge) informiert werden. Unser Unternehmen muss vollständige Kontoauszüge erhalten und davon ausgehen, dass die eingereichten Dokumente, die bereitgestellten Informationen und die erteilten Anweisungen korrekt, gut organisiert und vollständig sind. Bei verspäteter, schlecht organisierter oder unvollständiger Zustellung von Unterlagen für oder bei Nichtlieferung der Unterlagen in der vereinbarten Form (insbesondere wenn sie nicht verständlich sind, wenn nicht für jede Zahlung Unterlagen vorliegen oder wenn sie nicht nach Bedarf sortiert werden), hat der Auftraggeber die Mehrkosten und eventuellen Schäden zu tragen.
Kunden in Online-basierten Branchen und Kunden mit großen Mengen ähnlicher Zahlungen sind motiviert, die Buchhaltungskosten niedrig zu halten. Wir freuen uns, Systeme zu entwickeln, die es unserer Buchhaltung ermöglichen, nur die Gesamtbeträge zu registrieren und Dateien aus dem elektronischen Verkaufssystem des Kunden anzuhängen.

Wir sind berechtigt, das Unternehmen gegenüber Behörden zu vertreten, benötigen jedoch für jedes hochgeladene Dokument eine Genehmigung. Daher ist der Kunde dafür verantwortlich, unsere Korrespondenz zu überprüfen und rechtzeitig zu kommentieren, um keine Frist zu verpassen.

Originaldokumente, z.B. für die Buchhaltung, bleiben Eigentum des Auftraggebers, während Ausdrucke und Ergebnisse der Abrechnung bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum bleiben. Das bedeutet, dass wir nicht verpflichtet sind, physische oder elektronische Daten auszuhändigen, wenn Rechnungen offenbleiben.

Wenn wir die Dienstleistung für ein Unternehmen übernehmen, muss die Buchhaltungsdokumentation ordnungsgemäß bereitgestellt werden, damit die elektronische Einrichtung rechtzeitig erfolgen kann.

Buchhaltung und damit verbundene Tätigkeiten sind komplexe Aufgaben und daher ist das Kontrollieren und die Nacharbeit ein Teil des Prozesses und der abrechenbaren Zeit.

Consulting und Training:

1. Die Tätigkeit jedes beratenden Unternehmens ist in erster Linie eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Daher kann, wenn dies nicht schriftlich vereinbart ist, nicht die Verantwortung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden. Die Beurteilung unternehmerischer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung des Beratungsergebnisses liegt allein beim Auftraggeber. Ein Beratungsunternehmen haftet daher auch nicht für Einbußen bei entsprechender Kapitalinvestition durch den Auftraggeber. Darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, innerbetriebliche Mängel oder Fehlentscheidungen seitens des Auftraggebers, die nicht unmittelbar den Beratungs- oder Prüfungsgegenstand bilden, festzustellen. Der Auftrag erstreckt sich daher auch nicht auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstige Unregelmäßigkeiten.

2. Im Zuge des Projektauftrags wird der Leistungsumfang genau definiert. Ausweitungen sind nicht Gegenstand des Auftrags, in diesem Falle ist grundsätzlich ein gesonderter Auftrag erforderlich. Sollte dennoch eine Projektausweitung stattfinden oder ein zusätzliches Projekt durchgeführt werden und ist dieses nicht schriftlich vereinbart worden (egal aus welchen Gründen), sind wir berechtigt, diesen zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen, wobei in diesem Fall die vereinbarten Zeithonorare oder bei Pauschalverrechnungen die Honorarrichtlinien der zuständigen Branchenorganisation zur Anwendung gelangen.

3. Im Falle von Consulting Projekten sind wir berechtigt, wenn vereinbarte Termine von Ihrer Seite nicht eingehalten werden, durchzuführende vereinbarte Eigenleistungen nicht erfolgen oder wenn Zweifel an Ihrer Bonität auftreten (z.B. schleppende Zahlung, schlechtes Rating einer lokalen Rating- Agentur), Zwischenfakturen zu legen und das Projekt zu unterbrechen. Wenn ein Rating zur Auftragserteilung oder danach auf ein schlechtes Rating mit definiertem Kreditausfallsrisiko sinkt, sind wir berechtigt, von Ihnen vor Beginn Vorauszahlungen in Höhe von 30 % der Projektkosten zu verlangen, die von Ihnen prompt zu entrichten sind. Sind Leistungen im Wert von 20% der Projektarbeit erbracht, zahlen Sie die nächsten 20% im Voraus etc., kommt es aus Ihrem Verschulden zu Verschiebungen, so sind die weiteren Zahlungen zu einem Zeitpunkt fällig, wie üblicherweise der Fortschritt eines Projekts geplant wird und läuft. Handelt es sich um ein Projekt mit Erfolgsgarantie, so können Sie im Gegenzug, aber auf eigene Kosten von uns eine Bankgarantie in Höhe der jeweils geleisteten Anzahlungen verlangen.

4. Sollten diese Vorauszahlungen oder Zwischenfakturen nicht umgehend beglichen werden, treten die unten beschriebenen Stornoregelungen in Kraft, bei angefangenen Projekten können auch die Honorarrichtlinien zuständigen Branchenorganisation herangezogen werden. Insbesondere kann unser Unternehmen seine Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten unseres Unternehmens durch Ihr Unternehmen berechtigt nicht zur Zurückhaltung der uns zustehenden Vergütung.

5. Verschiebungen bei Consulting- oder Training Projekten: Sollte der Beratungsbeginn /Trainingsbeginn vom Auftraggeber verschoben werden, sind wir berechtigt, 6 Monate nach Auftragserteilung 20% der vereinbarten Beratungskosten, mindestens jedoch 3 Beratungs- /Trainingstage als Anzahlung zu verrechnen. Wenn der Projektstart immer weiter hinausgeschoben wird, sind wir berechtigt, nach einem Ablauf von einem Jahr ab Auftragserteilung zuzüglich der üblichen oder vereinbarten Projektdauer das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) fällig zu stellen. Sollte es unserem Unternehmen nach Auftragserteilung wegen von Ihnen zu vertretenen Gründen unmöglich werden, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder lehnen Sie unsere Leistungserbringung ab (=Stornierung), so kann unser Unternehmen das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) sofort fällig stellen, unabhängig davon, ob durch die Nichtdurchführung eigene Kosten eingespart werden. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits begonnen wurde, und den unten dargelegten Stornoregelungen für einzelne Tage. Wenn ein Auftrag unter der Bedingung der Förderzusage einer öffentlichen Förderstelle erteilt wird, so verpflichtet sich das Unternehmen, bei der Einreichung mitzuwirken. Erfolgt diese Mitwirkung nicht, so ist Zugimpex so zu stellen, als wäre die Bedingung eingetreten und das Projekt vom Kunden storniert worden.

Beratungen stellen eine Dienstleistung dar, deren Erfolg in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht sehr stark von der Mitwirkung des Kunden abhängig ist. Um den vereinbarten Rahmen einhalten zu können, sind von Seiten des Kunden die folgenden Voraussetzungen sicherzustellen:

  1.  Sie informieren die Mitarbeiter bzw. die Teilnehmer von Trainings sowie einen gegebenenfalls vorhandenen Betriebsrat rechtzeitig vor Beginn der Beratung in motivierender Form über Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf. Ebenso weisen Sie die Mitarbeiter an, dem Berater zeitgerecht alle erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu geben.
  2.  Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und unserem Unternehmen bedingt, dass unsere Berater über vorher durchgeführte und laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert werden.
  3.  Der Berater und/oder Trainingsleiter erhält für die Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Maßnahmen Ihre Unterstützung, damit ein Projekterfolg sichergestellt wird. Der Kunde verpflichtet sich, die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Auftrages förderliches Arbeiten erlauben. Es gilt in diesem Zusammenhang die aktive Mitwirkung von Seiten des Kunden als vereinbart.
  4. Bei Projekten wie ISO 9000 gilt im Falle einer Verrechnung auf Erfolgsbasis vereinbart, dass unsere Berater das methodische Know-How beitragen und dass diese Methodik von Ihrem Unternehmen auch so angenommen wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entspricht die optische Gestaltung unseren Richtlinien. Das betrifft den inhaltlichen Aufbau eines Managementsystems ebenso wie die Auswahl der Verfahren für die Umsetzung der Forderungen der zugrundeliegenden Norm. Aufwendungen für die Gestaltung oder Umgestaltung von Grafiken, die für das Erlangen der Zertifizierung nicht erforderlich sind, werden von uns nur gegen zusätzliche Honorierung erbracht. Insbesondere sind Ihre Mitarbeiter in diesem Zusammenhang nicht berechtigt, eine Maßnahme eigenmächtig zu unterlassen, die unserem Berater für die Erlangung des Erfolgs (z.B. Zertifizierung) erforderlich scheint. Wenn unser Berater die Dokumentation fertiggestellt und überprüft hat, ist Ihr Unternehmen verpflichtet, diese rechtzeitig zu unterfertigen (Freigabe), entsprechend den Vorgaben unseres Beraters zu verteilen und an die Zertifizierungsstelle zu senden. Bei Managementsystemen, die durch eine Zertifizierungsstelle geprüft werden, erfolgt die Verrechnung, wenn Erfolgsbasis vereinbart ist, zum Zeitpunkt der Zusage der Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle. Sollte in der Korrespondenz eine allgemeinere Bezeichnung (z.B. „bei Zertifizierung“) aufscheinen, so gilt dieser Zeitpunkt und nicht etwa das Datum der Zertifikatsausstellung, die einige Wochen später erfolgt.
  5. Involvierung des Managements: in einigen Projektphasen kann der vereinbarte Erfolg nur erreicht werden, wenn das Top Management, wo dies vereinbart wurde oder aus Sicht der Berater notwendig ist, anwesend ist und die Beratung aktiv unterstützt. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Projekt inhaltlich und zeitlich den gewünschten Lauf nimmt. Dieser Punkt stellt eine Voraussetzung dar, um den vorgeschlagenen Kostenrahmen bzw. die allenfalls vereinbarte Pauschalsumme einhalten zu können.
  6. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Das Beratungsunternehmen muss davon ausgehen, dass die vorgelegten Unterlagen, erteilten Auskünfte und erteilten Instruktionen richtig, geordnet und vollständig sind. Bei verspäteter, schlecht organisierter oder unvollständiger Übermittlung von Dokumenten oder falls die Unterlagen nicht in der vereinbarten Form geliefert werden, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten und eventuelle Schäden.
  7. Umgang mit Widerständen und Konflikten: das Management muss darin unterstützen, dass die Mitarbeiter dem Projekt positiv oder zumindest neutral gegenüberstehen. Durch die aktive Mitwirkung des Managements wird vermieden, dass Widerstände, Fehlinformationen oder Informationsvorbehalte den Projektfortschritt behindern. Insbesondere ist dort mit Widerständen zu rechnen, wo durch die Festschreibung von Aufgaben und Verantwortungen Kompetenzen beschnitten werden. Kommt es aufgrund falscher oder fehlender Information zu einem Mehraufwand an Zeit für die Beratung, kann dies zusätzlich zum vereinbarten Kostenrahmen verrechnet werden.
  8. Zeiteinteilung: es wird zu Beratungsbeginn ein grober Plan und für die jeweils nächsten Schritte ein genauer Zeitplan erstellt. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass die benötigten Personen zu den vorgesehenen Zeiten anwesend sind und sich nicht anderen Aufgaben widmen müssen. Wenn vereinbart wird, dass seitens des Unternehmens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Analyse- , Erfassungs- oder Umsetzungstätigkeiten durchgeführt werden, müssen diese zum vereinbarten Zeitpunkt auch abgeschlossen sein. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Unterlagen. Kommt der Berater zum vereinbarten Folgetermin ins Unternehmen und kann er seine Tätigkeit nicht fortsetzen, da die benötigten Personen oder die benötigten Unterlagen nicht verfügbar sind, so wird er versuchen, die Zeit zu benutzen, um andere mit dem Projekt verbundene Tätigkeiten durchzuführen. Entsteht jedoch ein zusätzlicher Zeitbedarf, wird dies dem Kunden auch bei Pauschalvereinbarungen mit dem Stundensatz des zuständigen Branchenorganisation in Rechnung gestellt. Können keine anderen Tätigkeiten durchgeführt werden, ist der Berater berechtigt, die gesamte freigehaltene Zeit in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Berater in diesem Fall versuchen, die Zeit so sinnvoll wie möglich zu nutzen.
  9.  Beratungsberichte werden nur erstellt, wenn dies im Auftrag vereinbart oder von einer öffentlichen Förderstelle gefordert ist. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass unser Kunde sich im Rahmen von Besprechungen die Inhalte selbst protokolliert.
  10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrags erstellten Unterlagen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die Weitergabe von beruflichen Äußerungen (Gutachten, Berechnungen, Analysen, Organisationspläne, Programme etc.) unserer Berater an Dritte der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung unseres Unternehmens. Eine Haftung unseres Unternehmens gegenüber Dritten wird damit in keinem Fall begründet. Ebenso ist die Verwendung beruflicher Äußerungen unseres Unternehmens gegenüber Kunden zu Werbezwecken oder im Verkehr mit Lieferanten, Gläubigern und potentiellen Gläubigern unzulässig

7. Falls vereinbarte Termine von Ihrem Unternehmen nicht eingehalten werden, bemühen wir uns, die Termine anderweitig zu belegen. Falls mit Erfolg, entstehen für Sie keine Honorarkosten und ein neuer Termin wird vereinbart. Falls ohne Erfolg, verrechnen wir Ihnen das vereinbarte Honorar. Dies entspricht bei Beratungen, bei denen eine Pauschale vereinbart wurde, mindestens einen Tagessatz entsprechend den Richtlinien der zuständigen Branchenorganisation zuzüglich angefallener Reisespesen. Bei offenen Trainings gilt Storno innerhalb von 6 Wochen vor Beginn zu 50%, innerhalb von 3 Wochen vor Beginn zu 100%, für bereits einmal verschobene Termine 100%. Für Stornierungen ganzer Projekte oder Projektteile gilt die Regelung in Punkt 8 (siehe oben).

8. Sollte im Falle von Beratungen (z.B. für die Vorbereitung auf ISO 9000) ein Erfolgshonorar vereinbart werden, gilt als vereinbart, dass das Unternehmen die Vorgaben des Beraters umsetzt, die dieser schriftlich bekannt gibt und Unterlagen auf Anweisung unseres Beraters freigibt. Ist dies nicht der Fall und ist dies der Grund, warum eine Zertifizierung nicht möglich ist oder warum der Erfolg nicht eingetreten ist (z.B. ein Audit kann nicht stattfinden bzw. Zertifikat nicht erteilt werden, da die Unterlagen nicht freigegeben wurden), sind wir berechtigt, das Honorar trotzdem in Rechnung zu stellen.

9. Haftungsausschluss bei Projekten mit öffentlichen Förderungen: im Falle, dass bei Angebotslegung eine Berechnung erfolgte, der eine Förderung zugrunde liegt, informieren wir Sie gerne, übernehmen jedoch keine Haftung, dass Sie diese Förderung erhalten, sofern eine Haftung nicht ausdrücklich im Auftrag schriftlich spezifiziert wurde.

10 Bei Serienaufträgen gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Sie uns im Falle negativer Rückmeldungen aus Ihrem Unternehmen sofort benachrichtigen, damit wir Maßnahmen treffen können. Eine Unzufriedenheit mit einem Teil des Auftrages berechtigt Sie nicht zur Stornierung der folgenden Teile.

11. Für Trainings organisiert unser Kunde den Veranstaltungsort und bezahlt die Kosten für diesen selbst. Es sind Präsentationssysteme sowie Schreibmaterial und Getränke für die Teilnehmer erforderlich.

  1.  Bei Workshops und Trainings ist absolute Klausuratmosphäre notwendig, die Teilnehmer sollten nicht den Raum verlassen, zwischendurch Anrufe erhalten oder tätigen oder aus dem Training geholt werden.
  2. Falle, dass das Management an Veranstaltungen teilnimmt, muss dem Trainer vorab bekannt gegeben werden, ob ein Mittun bei diversen Übungen beabsichtigt ist. In jeden Fall muss gewährleistet sein, dass der Trainer und die Teilnehmer nicht durch dominantes Verhalten des Managements daran gehindert werden, die Trainingsziele zu erreichen. Das Management verpflichtet sich, als Teilnehmer bei Trainings abweichende Meinungen zu Inhalt und methodischem Vorgehen mit dem Trainer ausschließlich unter vier Augen zu erörtern und diesen nicht vor der Gruppe zu kritisieren.
  3.  Sollten vereinbarte Trainingstage aus zwingenden Gründen von uns zeitlich oder örtlich verlegt werden müssen, so teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit. Wenn möglich, führt ein anderer Trainer unserer Firma das Training durch. Darüberhinausgehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
  4. Bei offenen Seminaren gilt die Anmeldung als verbindlich, wenn der zugesandten Auftragsbestätigung binnen 3 Tagen nicht widersprochen wird.