Redomicilierung (Übersiedlung) einer Firma nach Malta:
Malta ermöglicht ausländischen Unternehmen, das Domizil mit einem standardisierten Verfahren nach Malta oder aus Malta hinaus zu verlegen. Befindet sich das ursprüngliche Unternehmen in einem Land, das auf einer schwarzen Liste steht, ist ein komplexeres Verfahren erforderlich. Vor einer solchen Re- Domizilierung kann der Jahresabschluss am alten Standort entsprechend angepasst werden, um einen dauerhaften (Steuer-) Vorteil am neuen Standort sicherzustellen.
Das Verfahren für die Umstrukturierung von Gesellschaften ist in Malta in den Continuation of Companies Regulations (Legal Notice 344 von 2002, geändert durch Legal Notice 352 von 2003 und 181 und 186 von 2006) definiert.
Bevor ein solcher Prozess beginnen kann, muss jedoch die Gesetzgebung im Austrittsland überprüft werden. So haben beispielsweise einige EU-Länder ihr Rechtssystem gemäß der EU-Richtlinie 2019/2121 zur Änderung der Richtlinie 2017/1132 über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen immer noch nicht angepasst.
Eine Gesellschaft, die nach den Gesetzen eines (von Malta) akzeptierten ausländischen Staates gegründet und registriert wurde und in ihrer Art einer Gesellschaft ähnelt, wie sie nach maltesischem Recht bekannt ist, kann beim Registrar of Companies beantragen, dass sie in Malta als fortgeführt eingetragen wird, sofern die Gesetze des ausländischen Landes dies zulassen und sofern die Gesellschaft durch ihre Gründungsdokumente dazu berechtigt ist.
Dokumente, die in Malta benötigt werden (evtl. beglaubigte Übersetzung ins Englische):
- Gründungsurkunde.
- Aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung (M&A).
- Modifizierte Statuten, die dem International Business Companies Act 2016 (IBC Act) entsprechen.
- Beschluss der Geschäftsführung zur Verlegung des Sitzes.
- Certificate of Good Standing.
- Bestätigung des Geschäftsführers oder eines anderen Leitungsorgans der Gesellschaft, dass sich die Gesellschaft nicht in der Liquidation, Auflösung oder Streichung befindet; dass kein Verwalter für die Gesellschaft bestellt wurde, und dass das Unternehmen keine ausstehenden Schulden hat.
- Anmeldung beim maltesischen Unternehmensregister MBR.
Das MBR stellt dem Unternehmen eine vorläufige Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen weiterhin registriert bleibt und Verpflichtungen und Gerichtsverfahren auch in seinem derzeitigen Standort unterliegt. Das Unternehmen muss dann innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass es in seinem früheren Standort aufgehört hat zu existieren. Dann erteilt der MBR ein abschliessendes Zertifikat.
Bei einer Personengesellschaft ist die Verlagerung innerhalb der EU ist ziemlich einfach, weil die Partner das Recht auf Freizügigkeit haben und keine Liquidation erforderlich ist (da es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt).
Grenzüberschreitende Verschmelzungen (Fusionen):
Ein Unternehmen kann auch durch Fusion mit einem maltesischen Unternehmen nach Malta übersiedeln. Grenzüberschreitende Fusionen sind in der Richtlinie 2005/56 EU geregelt. Verschmelzungen können aus verschiedenen Gründen stattfinden und manche können von unterschiedlichen Gesetzen bei Insolvenz oder Arbeitnehmerschutz profitieren.
Liquidierung von Unternehmen:
Ein Maltesisches Unternehmen hat laufende Kosten und Verpflichtungen, und wenn dies nicht weitergehen soll, kann das Unternehmen verkauft und übertragen werden, oder es wird eine freiwillige Liquidation durchgeführt.
Die Regierung hat beschlossen, ein vereinfachtes Liquidationsverfahren einzuführen, bei dem der Direktor eines Unternehmens, das 6 Monate lang keine Tätigkeit ausgeübt hat, als Liquidator fungieren kann. Dies ist jedoch noch nicht in Kraft.
Hier finden Sie einen Schritt-für-Schritt-Überblick über den aktuellen Prozess der Unternehmensliquidation:
Die ersten Schritte zur Einleitung einer Liquidation einer Gesellschaft:
- Hauptversammlung: Beschluss mit Liquidationsdatum, Liquidator und bestelltem Wirtschaftsprüfer.
- Mitteilung des Beschlusses an das Handelsregister (Form B (1)).
- Solvenz- Erklärung der Geschäftsleitung (Formblatt B (2)) innerhalb eines Monats, einschließlich einer Aufstellung der Aktiva und Passiva.
- Erklärung des Liquidators (Formular L).
Aktivitäten bei einer Liquidation innerhalb von 12 Monaten (oder es muss eine Generalversammlung alle 12 Monate stattfinden):
- Klärung offener Salden beim Finanzamt, der MwSt-Abteilung, dem Malta Business Registry und deren Begleichung.
- Abmeldung bei Finanzamt, bei der MwSt- Abteilung und bei Jobs Plus als Arbeitgeber.
- Audit für die Endperiode.
- Zahlung aller anderen Verbindlichkeiten.
- Inkasso oder Verkauf von Forderungen.
- Schließung aller Bankkonten.
Abschließende Aktivitäten:
- Audit für den Zeitraum vom Eintritt in die Liquidation bis zur endgültigen Ausschüttung.
- Steuererklärung plus Zahlung, das Finanzamt stellt Steuerbescheid aus.
- Generalversammlung: Liquidator legt Rechnungsabschluss, Revisionsbericht und Verteilungsschema vor.
- Mitteilung an den Registrar beim Handelsregister (MBR -ROC).
- Veröffentlichung in der Gazette, abwarten der Periode für Einwände.
- Nach 3 Monaten streicht der Registrar das Unternehmen aus dem Register. Dann ist der Firmenstatus „aufgelöst“