Jedes Unternehmen ist steuerpflichtig, muss sich steuerlich registrieren, eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und eine Steuererklärung abgeben. Für Freiberufler und für Offshore-Gesellschaften gibt es Sonderregelungen.
Für natürliche Personen, die für die Zwecke der Körperschaftsteuer als gebietsansässige Personen gelten, gibt es einen Schwellenwert von 1.000.000 AED-Umsätzen, die innerhalb eines gregorianischen Kalenderjahres aus geschäftlichen Aktivitäten stammen. Einkünfte aus Löhnen, Erträge aus persönlichen Investments und Investitionsgewinne aus Immobilien gelten nicht als aus geschäftlichen Aktivitäten stammend.
Unternehmen müssen die Steuererklärung 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres einreichen. Unternehmen, die bis Juni 2023 gegründet wurden, haben ihr erstes Geschäftsjahr bis Dezember 2023. Unternehmen, die zwischen Juli 2023 und Juni 2024 gegründet wurden, haben ihr erstes Geschäftsjahr bis Dezember 2024. Unternehmen, die ab Juli 2024 gegründet wurden, haben ihr erstes Geschäftsjahr bis Dezember 2025.
Buchhaltung ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten obligatorisch. Unternehmen müssen Jahresabschlüsse nach IFRS oder, wenn der Umsatz weniger als 50.000.000 AED beträgt, nach IFRS für KMU erstellen. Die Aufzeichnungen sind nach Ablauf des Geschäftsjahres 7 Jahre lang aufzubewahren. Unternehmen, die für Small Business Relief qualifizieren, können eine vereinfachte Steuererklärung einreichen.
Für Unternehmen, die sich für die Small Business Relief qualifizieren, verlangt die FTA (Federal Tax Administration) kein Audit, aber einige Freizonen verlangen dies für die Lizenz- Verfahren. Qualifizierte Freezone-Unternehmen müssen ein Audit durchführen. Audits werden von Wirtschaftsprüfern durchgeführt, die in den VAE zugelassen sind in der Liste der zugelassenen Wirtschaftsprüfer der entsprechenden Freihandelszone eingetragen sind.
Qualifizierende Free Zone Personen mit qualifizierenden Aktivitäten und mit qualifizierenden Erträgen, die sich für die Körperschaftsteuer registriert haben und geprüfte Jahresabschlüsse einreichen, profitieren von einem Körperschaftsteuersatz von 0 % auf ihr qualifiziertes Einkommen und können Verluste vortragen.
Ab 2026 müssen 95 % der Einnahmen qualifizierte Einkünfte sein, d. h. Einkünfte aus Freizonen oder Einkünfte aus qualifizierenden Aktivitäten oder Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum, die nicht ausgeschlossen sind. Unternehmen brauchen auch Substanz in der Freezone. Hier eine zusammengefasste Übersicht, Details finden Sie in den Rechtsquellen: