Die Systeme der Sozialversicherung (wie Steuersysteme) können nicht harmonisiert werden, da die Staaten historisch, strukturell und politisch verschieden sind. Unterschiede bestehen in den Bemessungsgrundlagen, den Sätzen und Befreiungen, in der Altersversorgung und ob es eine Höchstbemessungsgrundlage pro Periode gibt. Jene Mitarbeiter, die flexibel sind, können die Beiträge durch Beschäftigung im Ausland und Entsendung (“Posting”) reduzieren; das ist möglich durch die Rechte der Freizügigkeit.
Die EU-Verordnung 883/2004 and Verordnung 987/2009 befassen sich mit der Koordination der Sozialsysteme zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und mit angeschlossenen Staaten. Zum Beispiel führte die Schweiz 2012 die Regeln mit der “Wegleitung für die Versicherungspflicht” (WVP) ein.