{"id":8117,"date":"2014-07-23T10:41:20","date_gmt":"2014-07-23T09:41:20","guid":{"rendered":"http:\/\/zugimpex.com\/?page_id=8117.html"},"modified":"2024-04-29T12:58:48","modified_gmt":"2024-04-29T10:58:48","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/agb","title":{"rendered":"ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN"},"content":{"rendered":"

Zugimpex, 01.07.2021<\/p>\n

Allgemeines:<\/span><\/p>\n

1. Dies sind die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die Zusammenarbeit mit unseren Unternehmen sowie mit deren Unterauftragnehmern.<\/p>\n

Vertragspartner<\/strong> auf unserer Seite ist jeweils jene unserer Firmen, die im Angebot und\/oder dem Auftrag angef\u00fchrt ist.<\/p>\n

Als Gerichtsstand wird das zust\u00e4ndige Gericht am Sitz des Unternehmens vereinbart, das der Vertragspartner ist. Wir sind jedoch berechtigt, jeden anderen Ort als Gerichtsstand zu w\u00e4hlen, wenn dies rechtlich zul\u00e4ssig und durchf\u00fchrbar ist.<\/p>\n

Es gilt das Recht am Sitz des Unternehmens vereinbart, das der Vertragspartner ist.<\/p>\n

Im Zuge von Vereinbarungen werden Adresse, E-Mail und Telefon des Auftraggebers und der ma\u00dfgeblichen Personen festgehalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unserem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u00c4nderungen dieser Daten unverz\u00fcglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und eine Best\u00e4tigung zu verlangen. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht, gilt eine Nachricht, die sowohl an die bisherige Adresse physisch als auch elektronisch an die bisherige E-Mail-Adresse gesendet wurde, als zugestellt.<\/p>\n

Damit die gesetzlich geforderte Compliance m\u00f6glich ist, informiert unser Auftraggeber uns vor definitivem Vertragsabschluss \u00fcber die betroffenen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, \u00fcbermittelt Unterlagen zur Identifizierung und erteilt alle Informationen, die zum Ausf\u00fcllen der Compliance Dokumentation ben\u00f6tigt werden. Handelt es sich um eine fortlaufende Gesch\u00e4ftsbeziehung, informiert uns der Kunde \u00fcber alle relevanten \u00c4nderungen.<\/p>\n

2. Auftr\u00e4ge<\/strong> (vereinbarte Vertr\u00e4ge) sind unwiderruflich. Schriftliche Auftr\u00e4ge werden mit der Unterschrift des Kunden erteilt, bei Folgeauftr\u00e4gen ist elektronische \u00dcbermittlung m\u00f6glich. Nimmt der Kunde \u00c4nderungen vor, gelten diese nur als angenommen, wenn diese von uns binnen einer Woche best\u00e4tigt werden. Erfolgt der Auftrag m\u00fcndlich, senden wir eine Auftragsbest\u00e4tigung zu, diese gilt, sofern nicht innerhalb von 3 Tagen ein schriftlicher Widerruf erfolgt, als rechtsverbindlich.<\/p>\n

Bei Verl\u00e4ngerungsauftr\u00e4gen gilt auch die Bekanntgabe neuer Termine oder die Zustimmung zum Beginn zus\u00e4tzlicher T\u00e4tigkeiten als Auftragserteilung. Bei Dauerauftr\u00e4gen wird vereinbart, dass diese automatisch weiterlaufen, wenn keine K\u00fcndigung erfolgt.<\/p>\n

Abweichende m\u00fcndliche Zusagen unserer Gesch\u00e4ftspartner und Berater gelten nur bei schriftlicher Best\u00e4tigung durch unsere Gesch\u00e4ftsleitung.<\/p>\n

Wir behalten uns vor, Auftr\u00e4ge ohne Angabe von Gr\u00fcnden jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen. Wird eine Bestellung ohne unser vorheriges Angebot an unser Unternehmen \u00fcbermittelt, gilt diese von uns nicht generell als angenommen, es sei denn, sie wird von uns ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. Dies ist notwendig, da es bestimmte Arten von Kunden oder Auftr\u00e4gen gibt, die wir nicht annehmen m\u00f6chten oder d\u00fcrfen.<\/p>\n

Zusatzvereinbarungen zu diesen Vereinbarungen und Ausk\u00fcnfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie von der jeweiligen offiziellen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung schriftlich oder elektronisch best\u00e4tigt wurden. M\u00fcndliche Absprachen und Ausk\u00fcnfte sind als unverbindlich zu betrachten.<\/p>\n

3. Es gelten jeweils die Preise und Konditionen<\/strong>, die bei im Zuge der Auftragserteilung schriftlich vereinbart oder als unsere Auftragsbest\u00e4tigung \u00fcbermittelt werden. Enthalten Auftr\u00e4ge (im Vergleich zum Angebot) oder Auftragsbest\u00e4tigungen unserer Kunden abweichende Preise, Konditionen oder Inhalte, so gelten diese nur dann, wenn sie von unserer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung best\u00e4tigt und schriftlich oder elektronisch \u00fcbermittelt wurden.<\/p>\n

Bei Dauer-Auftr\u00e4gen informieren wir die Kunden rechtzeitig im Vorhinein \u00fcber Preisanpassungen, wobei wir stets berechtigt sind, die Kostensteigerungen weiter zu verrechnen.<\/p>\n

4. Die pers\u00f6nliche Mitarbeit bestimmter Mitarbeiter<\/strong>, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner ist schriftlich zu vereinbaren. Unser Unternehmen ist berechtigt, den Auftrag bzw. Teile eines Auftrags durch einen oder mehrere eigene Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner durchf\u00fchren zu lassen und diese auch w\u00e4hrend des Projekts zu tauschen.<\/p>\n

5. Reklamationen:<\/strong> der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm auffallende M\u00e4ngel unmittelbar der Gesch\u00e4ftsleitung oder dem Qualit\u00e4tsmanagement unseres Unternehmens (niemandem anderen) schriftlich oder elektronisch mitzuteilen und uns die Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist zu erm\u00f6glichen. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung. Anstelle von Anspr\u00fcchen aus Gew\u00e4hrleistung kann nicht Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend gemacht werden. Im Zuge der Nachbesserung besteht die gleiche Mitwirkungspflicht des Auftraggebers wie beim Auftrag selbst. Wenn der Auftraggeber den Projektfortschritt nicht kontrolliert bzw. den Mangel nicht prompt gemeldet hat und deshalb umfangreiche Nacharbeiten entstanden sind, oder wenn es sich bei der Nachbesserung darum handelt, dass der Auftraggeber nun Beratungsleistungen detaillierter ben\u00f6tigt, als urspr\u00fcnglich vereinbart wurde, um seinerseits ein Ziel zu erreichen, sind wir berechtigt, den zus\u00e4tzlichen Aufwand zu berechnen.<\/p>\n

6. Haftung:<\/strong> es gilt als vereinbart, dass Schadenersatzforderungen, welcher Art auch immer, gegen das Beratungsunternehmen ausgeschlossen werden, Ausnahme bei Vorsatz. Dies gilt auch f\u00fcr Verletzung von Verpflichtungen durch unsere Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten Kenntnis erlangt haben, sp\u00e4testens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegr\u00fcndenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Wird die T\u00e4tigkeit unter Einschaltung eines dritten Unternehmens, eines Anwaltes, eines Zivilingenieurb\u00fcros oder technischen B\u00fcros, eines Wirtschaftstreuh\u00e4nders, EDV- Unternehmens, oder eines Subauftragnehmers durchgef\u00fchrt, so gelten die nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehenden Gew\u00e4hrleistungs- und Haftungsanspr\u00fcche als auf den Auftraggeber abgetreten, sodass sie von Ihnen direkt gegen\u00fcber dem Subauftragnehmer geltend gemacht werden. Unser Unternehmen haftet hierbei nur f\u00fcr Verschulden bei der Auswahl dieses Dritten.<\/p>\n

7. Auftraggeber und Auftragnehmer sind zur Verschwiegenheit<\/strong> \u00fcber alle vertraulichen Informationen, die sie w\u00e4hrend des Beratungsprozesses erhalten, verpflichtet. Alle Informationen \u00fcber Tatsachen, Methoden und Know-How sind als vertraulich zu betrachten, wenn sie nicht allgemein bekannt und allgemein verf\u00fcgbar, zumindest in Hinblick auf die konkrete Anwendung in Ausf\u00fchrung des Auftrags, sind. Eine Ausnahme bildet die Nutzung von Informationen, wenn dies f\u00fcr die Sicherung von berechtigten Interessen der Beratungsfirma erforderlich ist, wenn die betreffenden dritten Stellen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit geht \u00fcber das Ende des Vertrags hinaus. Die weitergehende Verpflichtung soll jedoch das Beratungsunternehmen nicht daran hindern, gleichartige oder \u00e4hnliche Auftr\u00e4ge f\u00fcr andere Kunden zu bearbeiten, wobei Vertraulichkeit gewahrt werden muss.<\/p>\n

8. Unsere Firmengruppe kann Informationen<\/strong>, die sie erh\u00e4lt, insbesondere personenbezogene Kundendaten, elektronisch verarbeiten oder sie von dritten Stellen elektronisch verarbeiten lassen. Diese Information kann auch Personen, die System- Support und Kontrollaufgaben durchf\u00fchren, im Zuge des Prozesses zug\u00e4nglich sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die entsprechenden Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Wir sind berechtigt, an unsere Kunden elektronisch Informationen zu bestehenden und zus\u00e4tzlichen Leistungen zu senden.<\/p>\n

9. Die Sprache der Korrespondenz und Dokumentation ist grunds\u00e4tzlich die Landessprache oder in Englisch. \u00dcbersetzungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<\/p>\n

10. Urheberrecht und Intellectual Property (Leistungsschutz)- recht<\/p>\n

    \n
  1. Gegenstand sind jegliche schriftliche Unterlagen, soweit sie im Zuge des Auftrags entstehen, erstellt werden, \u00fcbertragen werden oder zur Verf\u00fcgung gestellt werden; sowohl als gesamte Werke und Leistungen als auch in ihren Teilen, wobei unabh\u00e4ngig von der Frage, ob diese Unterlagen eine \u201ceigenst\u00e4ndige Sch\u00f6pfung\u201d darstellen und somit Urheberrecht begr\u00fcnden, ausdr\u00fccklich als vereinbart gilt, dass jeweils ein Leistungsschutzrecht besteht, da die Schaffung mit einer wesentlichen Investition durch unser Unternehmen verbunden ist. F\u00fcr alle Unterlagen verf\u00fcgen wir \u00fcber ausschlie\u00dfliches und uneingeschr\u00e4nktes Werknutzungsrecht. Wenn wir Berater und Trainer f\u00fcr diese Leistungen einsetzen, erhalten wir von diesen vorab das ausschlie\u00dfliche und uneingeschr\u00e4nkte Werknutzungsrecht \u2013 uneingeschr\u00e4nkt \u00fcbertragbar- f\u00fcr alle bestehenden und zuk\u00fcnftigen Formen der Vervielf\u00e4ltigung und Nutzung sowie das Recht, jegliche \u00c4nderungen darin vorzunehmen.<\/li>\n
  2. Beratungsunterlagen (Unterlagen f\u00fcr Beratungsprojekte, Beratungsberichte, Auswertungen, Unterlagen f\u00fcr Managementsysteme und Prozessbeschreibungen), Leistungsbeschreibungen, Berechnungssysteme und Programme (auch wenn Sie von Ihrem Personal programmiert oder verbessert werden) sind unser geistiges Eigentum. Unser Kunde erh\u00e4lt das eingeschr\u00e4nkte Werknutzungsrecht f\u00fcr die Verwendung innerhalb seines Unternehmens f\u00fcr den vorgesehenen Zweck hinsichtlich bekannter und k\u00fcnftiger Nutzungsarten, und zwar zeitlich zun\u00e4chst bis einen Monat nach Durchf\u00fchrungsdatum, wobei dieses Werknutzungsrecht eingeschr\u00e4nkt \u00fcbertragbar ist: bei Managementsystemen: innerhalb des definierten Geltungsbereichs und der definierten Standorte; bei Schulungen im Zusammenhang mit Beratungen: f\u00fcr die definierten Teilnehmergruppen bzw. Unternehmensbereiche.<\/li>\n
  3. Mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Rechnung verl\u00e4ngert sich dieses Werknutzungsrecht auf unbestimmte Zeit und kann nur erl\u00f6schen, sollte der Kunde gegen eine vertragliche Vereinbarung mit uns versto\u00dfen (Beispiel: direkte zuk\u00fcnftige Beauftragung eines von uns eingesetzten Beraters ohne Zwischenschaltung unseres Unternehmens). Keinesfalls wird dabei jedoch das Werknutzungsrecht f\u00fcr die uneingeschr\u00e4nkte Weitergabe erworben: die Unterlagen d\u00fcrfen also ohne die schriftliche Genehmigung durch unsere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nicht dazu verwendet werden, bei einem anderen Unternehmen \u00e4hnliche Systeme einzuf\u00fchren, egal ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Leistung handelt, weder bei Unternehmen im Unternehmensverbund noch bei fremden Unternehmen.<\/li>\n
  4. Jedenfalls geb\u00fchrt unserem Unternehmen \u2013 ohne R\u00fccksicht auf das Verschulden \u2013 bei Versto\u00df eine Bezahlung in H\u00f6he der H\u00e4lfte eines anzusetzenden Beratungshonorars, wobei mindestens EUR 20.000 als pauschal vereinbart gelten. Werden die Unterlagen nach einer Insolvenz (Ausgleich, Konkurs) weiter genutzt und erhielten wir im Zuge der Insolvenz nicht das gesamte Honorar f\u00fcr die Vorbereitung, erhalten wir nach Abschluss des Ausgleichs oder Zwangsausgleichs eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von EUR 20.000 + EUR 3.000 pro Jahr f\u00fcr unsere Nutzungsrechte. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung verlieren Sie als Kunde s\u00e4mtliche Nutzungsrechte.<\/li>\n
  5. Der Auftraggeber wird vom Beratungsunternehmen vorgelegte Unterlagen, insbesondere Pflichtberichte, nicht \u00e4ndern. Gleiches gilt f\u00fcr Produkte und sonstige dazugeh\u00f6rige Arbeiten, soweit deren Zweck nicht nur der Weiterbearbeitung durch den Auftraggeber dienen soll.<\/li>\n
  6. Der Inhalt von Trainingsunterlagen (inkl. Kopien der Flip-Charts) und Mitschriften (auch wenn Sie von Ihrem Personal erstellt, programmiert oder verbessert werden) ist unser geistiges Eigentum. Unser Kunde erh\u00e4lt das eingeschr\u00e4nkte Werknutzungsrecht f\u00fcr die Verwendung innerhalb seines Unternehmens f\u00fcr den vorgesehenen Zweck. Vervielf\u00e4ltigungen sind nur im Rahmen des gesetzlichen Ausma\u00dfes f\u00fcr den eigenen Gebrauch des Teilnehmers sowie des unmittelbaren Vorgesetzten und der Gesch\u00e4ftsleitung zul\u00e4ssig.<\/li>\n
  7. Ausdr\u00fccklich festzuhalten ist: Das Werknutzungsrecht beinhaltet nicht die M\u00f6glichkeit, l\u00e4ngere Passagen (etwa ganze Seiten oder gesamte Darstellungen) als Zitat zu ver\u00f6ffentlichen, wobei bei einer firmeninternen Schulung von einer \u00d6ffentlichkeit auszugehen ist. Dieses Werknutzungsrecht gilt zun\u00e4chst bis einen Monat nach Rechnungsdatum. Mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Rechnung verl\u00e4ngert sich dieses Werknutzungsrecht auf unbestimmte Zeit und kann nur erl\u00f6schen, sollte der Kunde gegen eine vertragliche Vereinbarung mit uns versto\u00dfen (Beispiel: Kopie des Gesamten oder eines Teiles und Einsatz f\u00fcr firmeninterne Schulungen).<\/li>\n
  8. Keinesfalls wird dabei jedoch das Werknutzungsrecht f\u00fcr die uneingeschr\u00e4nkte Weitergabe erworben, egal ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe handelt, auch nicht an Unternehmen im Unternehmensverbund oder an fremde Unternehmen.<\/li>\n
  9. Jedenfalls geb\u00fchrt unserem Unternehmen \u2013 ohne R\u00fccksicht auf das Verschulden \u2013 bei Versto\u00df eine Bezahlung in H\u00f6he des doppelten anzusetzenden Trainingshonorars je Teilnehmer, wobei mindestens EUR 5.000 pro Trainertag als pauschal vereinbart gelten. Werden die Unterlagen nach einer Insolvenz (Ausgleich, Konkurs) weiter genutzt und erhielten wir im Zuge der Insolvenz nicht das gesamte Honorar f\u00fcr die Vorbereitung, erhalten wir nach Abschluss des Ausgleichs oder Zwangsausgleichs eine Verwendungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von erstmals dem halben Trainingshonorar plus EUR 4000 pro Jahr f\u00fcr unsere Nutzungsrechte<\/li>\n<\/ol>\n

    11. Referenzen:<\/strong> jedes Unternehmen, das unter unserer Firmierung im Rahmen unserer Zusammenarbeit agiert, ist berechtigt, den Auftrag schriftlich oder m\u00fcndlich als Referenz anzuf\u00fchren, sobald ein Teilschritt eines Auftrags beendet wurde. Sie verpflichten sich zur wahrheitsgem\u00e4\u00dfen Auskunft. Ebenso wird vereinbart, dass Sie keine Referenzausk\u00fcnfte geben, wenn ein ehemaliger Berater unseres Unternehmens auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter Auftr\u00e4ge akquiriert und Ihr Projekt als Referenz nennt.<\/p>\n

    12. Abwerbeverbot, Verbot der direkten Beauftragung:<\/strong> Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gef\u00e4hrdung der Unabh\u00e4ngigkeit unserer Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer, Subauftragnehmer oder Kooperationspartner zu verhindern.Sie verpflichten sich, alle von uns eingesetzten und f\u00fcr diesen Zeitpunkt bei uns t\u00e4tigen eigenen oder im Subauftrag besch\u00e4ftigten Berater\/Trainer w\u00e4hrend des Verlaufs dieser Vereinbarung und drei Jahre nach Beendigung des Auftrags (Rechnungslegung, wenn nicht vorhanden: Auftragsdatum) ausschlie\u00dflich \u00fcber unser Unternehmen oder ein anderes Unternehmens (im Rahmen unserer Gruppe ) zu buchen und nicht f\u00fcr Ihr Unternehmen oder andere Unternehmen abzuwerben oder als Dienstnehmer einzustellen (auch wenn der Berater zwischendurch nicht mehr f\u00fcr uns t\u00e4tig war), ansonsten eine P\u00f6nale in H\u00f6he des Honorars f\u00fcr nicht \u00fcber uns gebuchte Projekte zuz\u00fcglich 50% P\u00f6nale, mindestens in H\u00f6he von sechs Monatseinkommen des abgeworbenen Beraters\/Trainers zuz\u00fcglich aller damit verbundenen Kosten (Detektei, Rechtsberatung etc.) als verbindlich vereinbart gilt und von uns in Rechnung gestellt wird.<\/p>\n

    13. Beginn und Ende der Vereinbarung sind im Auftrag festgehalten. Ist dies nicht der Fall, gilt unverz\u00fcglicher Beginn als vereinbart, bei Dauerauftr\u00e4gen eine K\u00fcndigungsfrist von sechs Monaten.<\/p>\n

    14. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Zusammenarbeit bei Vorliegen eines triftigen Grundes zu beenden und die Beh\u00f6rden dar\u00fcber zu informieren, dass das Unternehmen nicht mehr an der Adresse erreichbar ist, insbesondere wenn Rechnungen 90 Tage lang nicht bezahlt werden oder wenn der Kunde sechs Wochen lang nicht erreichbar ist, wenn keine Buchhaltungsunterlagen vorgelegt werden oder wenn Vollstreckungstitel gegen das Unternehmen des Kunden vorliegen. Wird ein inaktives oder gek\u00fcndigtes Unternehmen nicht innerhalb eines Monats an eine andere Adresse verlegt, sind wir berechtigt, das Dreifache der monatlichen Domizilgeb\u00fchren zu berechnen, wobei eine viertelj\u00e4hrliche Abrechnung vereinbart wird.<\/p>\n

    15. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, welche noch nachfolgende Teile zur Verrechnung und zu bestimmten Serviceleistungen enthalten, gelten vor etwaigen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers. F\u00fcr den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam werden sollten, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame zu ersetzen, die der Absicht (Intention) der unwirksamen Bedingung m\u00f6glichst nahekommt. Ebenso sind L\u00fccken sinngem\u00e4\u00df zu schlie\u00dfen.<\/p>\n

    Verrechnung:<\/span><\/p>\n

    Rechnungen werden ausschlie\u00dflich elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Als Zahlungsweise wird \u00dcberweisung auf unser Konto oder Barzahlung vereinbart. Wir nehmen keine Schecks an. Im Falle von Money Transfer Zahlungen muss der Kunde den vollen Zeitbedarf f\u00fcr Weg und Transaktion bezahlen. Unsere Berater und externen Gesch\u00e4ftspartner haben keine Befugnis, Geld einzutreiben, die Abrechnung erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber uns, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n

    Vereinbart wird stets prompte Zahlung ohne Abzug, bei Auslands\u00fcberweisungen tr\u00e4gt der Auftraggeber alle Kosten, Wechsel- und \u00dcberweisungsspesen. Sollten bei Exportauftr\u00e4gen regionale Steuern oder Abgaben einbehalten werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, entweder diese zus\u00e4tzlich zu tragen oder alle Kosten rechtlicher Beratung und Unterst\u00fctzung zu tragen, damit der vereinbarte Betrag auch tats\u00e4chlich als Einzahlung auf unser Konto gelangt.<\/p>\n

    Unser Unternehmen ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen, wenn freigegebene Kosten Dritter oder \u00f6ffentliche Geb\u00fchren zu zahlen sind. Im Falle einer Vorauszahlung f\u00fcr Honorare werden diese Aufwendungen nicht vom Mindesthonorarbetrag abgezogen.<\/p>\n

    Bei Company Services wird stets Vorauskasse verrechnet. Die Verrechnung erfolgt f\u00fcr den Firmensitz und f\u00fcr die Dienstleistungen nach Zeit, wobei Mindesthonorare pro Jahr vereinbart werden. Zwecks Transparenz erhalten Kunden periodische Leistungs\u00fcbersichten. Leistungen ruhen bei mangelndem Guthaben. Die meisten Aufgaben, die im Zuge der Kundenbeziehung erledigt werden, sind nach Zeit verrechenbar, einschlie\u00dflich Compliance und Rechnungsstellung. Unsere Dienstleistungen ruhen vor\u00fcbergehend, wenn kein Guthaben vorhanden ist.<\/p>\n

    Bei Consulting Projekten, die vor Ort durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, wird entweder eine Pauschale verrechnet, wobei der Kunde die Kosten f\u00fcr die \u00dcbernachtung (Zimmer mit Dusche und WC sowie Fr\u00fchst\u00fcck) tr\u00e4gt, oder es wird ein Tageshonorar vereinbart dieses gilt jeweils mindestens pro Halbtag, zzgl. km-Geld und \u00dcbernachtung, bei Trainings zzgl. Verpflegung. Die Preise betreffen nur die Kosten des Beraters\/Trainers, Zusatzkosten (Kopierkosten, \u00dcbersetzerhonorare, Dateneingabe, Botendienste etc.) werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Sollte nichts anderes vereinbart werden, werden bei Trainings die Zeiten f\u00fcr Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitung sowie Nachbesprechungen und die Erstellung von Unterlagen verrechnet. Sollte ein Projekt unterbrochen oder abgebrochen werden (sei es von uns oder vom Auftraggeber), so sind wir wahlweise berechtigt, die bisher angefallenen Arbeiten mit einem anteiligen Prozentsatz des Pauschalhonorars (wobei ein Sockelbetrag f\u00fcr unser Know How, der erbrachte Inhalt und der Anteil, in dem das Know How bereits \u00fcbertragen wurde, zu ber\u00fccksichtigen ist) oder nach zeitlichem Aufwand (nach den Richtlinien der zust\u00e4ndigen Branchenorganisation) zu verrechnen, sofern nicht andere Regelungen (z.B. Stornierungen s. oben) zur Geltung kommen.<\/p>\n

    Die Rechnungsstellung erfolgt auf Der Grundlage von Vorauszahlungen oder auf der Grundlage von Lieferscheinen oder anderen Nachweisen. Reklamationen hinsichtlich der Fakturen werden von uns nur innerhalb von 10 Tagen ab Fakturendatum anerkannt und m\u00fcssen schriftlich oder elektronisch unter der Angabe der behaupteten M\u00e4ngel erfolgen. Der unstrittige Betrag ist jedenfalls sofort zu \u00fcberweisen, andernfalls sind wir berechtigt, Kosten und Zinsen hierf\u00fcr zu verrechnen.<\/p>\n

    Wir haben jederzeit das Recht, die Forderungen an Dritte abzutreten.<\/p>\n

    Bei Zahlungsverz\u00f6gerungen werden Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen verrechnet. Sollten im Verzugsfall Weiterungen erforderlich sein, tragen Sie s\u00e4mtliche unsere Mahnspesen, alle bei uns bei Verfolgung unserer Anspr\u00fcche auflaufende Kosten (auch interne Kosten), Spesen, Barauslagen (aus welchem Titel auch immer) sowie s\u00e4mtliche vorprozessuale, insbesondere durch die Einschaltung eines Inkassob\u00fcros oder einer Rechtsanwalts anfallenden Kosten. Vereinbart werden f\u00fcr den Fall des Verzugs Zinsen von 1,5 % per Monat ab F\u00e4lligkeit, wobei die Zinsen monatlich zugez\u00e4hlt werden und der Folgemonat von der erh\u00f6hten Kapitalbasis aus berechnet wird (sollte in einem Staat ein maximaler Zinssatz gesetzlich zwingend vorgesehen sein, gilt dieser). Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbetr\u00e4ge angerechnet, auch wenn auf dem Zahlungsbeleg etwas anderes angef\u00fchrt ist.
    \nIm Falle von Zahlungsverz\u00f6gerungen (ohne schriftliche Reklamation innerhalb der Frist) erhalten Sie eine schriftliche oder telefonische Mahnung.<\/p>\n

    Wir sind, insbesondere im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens, im Falle offener Forderungen berechtigt, Kenntnisse, Daten und Informationen, die wir \u00fcber Ihr Unternehmen oder die Gesch\u00e4fte erhalten haben, anderweitig zu verwerten sowie an Dritte jeder Art entgeltlich oder unentgeltlich weiterzuleiten.<\/p>\n

    Unsere Berater und Trainer besitzen keinerlei Inkassovollmacht, die Rechnungslegung erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber uns, die Bezahlung ausschlie\u00dflich durch \u00dcberweisung auf unser offizielles Firmenkonto oder pers\u00f6nliches Inkasso durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n

    Company Services, Accounting:<\/span><\/p>\n

    Company Service Anbieter und Buchhalter unterliegen in allen L\u00e4ndern der Regulierung. Daher sind wir verpflichtet, eine Berufshaftpflicht- Versicherung abzuschliessen, Compliance-Dokumentationen zu erstellen, diese zu aktualisieren und die Kundenbeziehung zu \u00fcberwachen. Die Zeit f\u00fcr diese Aufgaben muss verrechenbare Zeit sein.<\/p>\n

    Aufgrund der Natur einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung m\u00fcssen wir in der Lage sein, den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu erreichen und innerhalb von ein oder zwei Wochen nach dem Senden einer Kontaktanfrage kontaktiert zu werden.<\/p>\n

    Unsere Unternehmen bieten keine Nominee- oder Treuhanddienstleistungen an, mit wenigen Ausnahmen in der Schweiz. Wir sind davon \u00fcberzeugt, dass legitime Gesch\u00e4fte transparent abgewickelt werden k\u00f6nnen und dass es f\u00fcr die Kunden billiger ist, Teilzeitkr\u00e4fte einzustellen, als Nominees zu bestellen, die enorme B\u00fcrokratie verursachen und oft lange Reaktionszeiten haben. In besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen wir mit spezialisierten Unternehmen mit Know-how und Kapazit\u00e4t in solchen Bereichen zusammenarbeiten<\/p>\n

    Bei Auftr\u00e4gen zur Firmengr\u00fcndung und -\u00fcbernahme: Diese Auftr\u00e4ge werden nur im Zusammenhang mit laufenden Betreuungsleistungen angenommen, ausser in L\u00e4ndern, wo ein anderes Setup aufgrund der dortigen Rechtslage n\u00f6tig ist. Daher wird vereinbart, dass die Person, die die Firmengr\u00fcndung oder \u00dcbernahme bestellt, pers\u00f6nlich daf\u00fcr verantwortlich ist, dass die gegr\u00fcndete oder erworbene Firma den Vertrag \u00fcber die Firmendienstleistungen annimmt und erf\u00fcllt.<\/p>\n

    Der Erfolg von Antr\u00e4gen von Unternehmen auf Lizenzen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Bankkonten h\u00e4ngt vom Unternehmen und vom Ermessen der dritten Stelle ab. Unser Unternehmen unterst\u00fctzt professionell, kann aber keinen Erfolg garantieren. Ein erfolgreicher Abschluss einer solchen Antragstellung ist niemals eine Bedingung im Verh\u00e4ltnis zu anderen Diensten.<\/p>\n

    Unsere Business Center verf\u00fcgen \u00fcber Flexi-Desks, Wifi und Besprechungszonen. Kunden haben Zugang \u00fcber einen Schl\u00fcsselsafe. Die Aufbewahrung von Akten muss an den definierten Orten erfolgen, wir sind dennoch nicht verantwortlich f\u00fcr Verlust oder Besch\u00e4digung. Der Zutritt f\u00fcr Aussenstehende (z.B. bei Besprechungen mit Kunden) ist nur zul\u00e4ssig, wenn auch unsere Kunden anwesend sind. Um eine angemessene Umgebung f\u00fcr alle Kunden zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen die R\u00e4umlichkeiten sauber und unter angemessenen Bedingungen verlassen werden, Speisen und Getr\u00e4nke m\u00fcssen im Freien entsorgt werden.<\/p>\n

    Der Kunde muss eine g\u00fcltige E-Mail-Adresse angeben, diese regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen und rechtzeitig reagieren. Wenn sich die registrierte Adresse des Kunden in unserem Business Center befindet oder wenn die Post an uns weitergeleitet wird (z.B. falls der Kunde vor\u00fcbergehend abwesend ist), scannen wir alle Dokumente und leiten sie per E-Mail weiter.<\/p>\n

    Company Services werden auf der Grundlage einer Vorauszahlung erbracht; bei fehlender Gutschrift werden sie bis zum Zahlungseingang unterbrochen. Der Kunde ist daf\u00fcr verantwortlich, dass Zahlungen oder Dokumente in angemessener Zeit vor Ablauf der Frist eingehen.<\/p>\n

    Buchhaltungsdienstleistungen werden von qualifiziertem Personal erbracht. Der Zeitrahmen, der f\u00fcr die Buchhaltung erforderlich ist, h\u00e4ngt weitgehend von der Art und Weise ab, wie Dokumente geliefert werden. Der Kunde hat daher daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Buchhalter alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung und Erledigung der Aufgabe erforderlichen Unterlagen und Informationen ohne besondere Aufforderung rechtzeitig erhalten und \u00fcber alle dar\u00fcber hinaus relevanten Ereignisse und Umst\u00e4nde (z.B. Vertr\u00e4ge) informiert werden. Unser Unternehmen muss vollst\u00e4ndige Kontoausz\u00fcge erhalten und davon ausgehen, dass die eingereichten Dokumente, die bereitgestellten Informationen und die erteilten Anweisungen korrekt, gut organisiert und vollst\u00e4ndig sind. Bei versp\u00e4teter, schlecht organisierter oder unvollst\u00e4ndiger Zustellung von Unterlagen f\u00fcr oder bei Nichtlieferung der Unterlagen in der vereinbarten Form (insbesondere wenn sie nicht verst\u00e4ndlich sind, wenn nicht f\u00fcr jede Zahlung Unterlagen vorliegen oder wenn sie nicht nach Bedarf sortiert werden), hat der Auftraggeber die Mehrkosten und eventuellen Sch\u00e4den zu tragen.
    \nKunden in Online-basierten Branchen und Kunden mit gro\u00dfen Mengen \u00e4hnlicher Zahlungen sind motiviert, die Buchhaltungskosten niedrig zu halten. Wir freuen uns, Systeme zu entwickeln, die es unserer Buchhaltung erm\u00f6glichen, nur die Gesamtbetr\u00e4ge zu registrieren und Dateien aus dem elektronischen Verkaufssystem des Kunden anzuh\u00e4ngen.<\/p>\n

    Wir sind berechtigt, das Unternehmen gegen\u00fcber Beh\u00f6rden zu vertreten, ben\u00f6tigen jedoch f\u00fcr jedes hochgeladene Dokument eine Genehmigung. Daher ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, unsere Korrespondenz zu \u00fcberpr\u00fcfen und rechtzeitig zu kommentieren, um keine Frist zu verpassen.<\/p>\n

    Originaldokumente, z.B. f\u00fcr die Buchhaltung, bleiben Eigentum des Auftraggebers, w\u00e4hrend Ausdrucke und Ergebnisse der Abrechnung bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum bleiben. Das bedeutet, dass wir nicht verpflichtet sind, physische oder elektronische Daten auszuh\u00e4ndigen, wenn Rechnungen offenbleiben.<\/p>\n

    Wenn wir die Dienstleistung f\u00fcr ein Unternehmen \u00fcbernehmen, muss die Buchhaltungsdokumentation ordnungsgem\u00e4\u00df bereitgestellt werden, damit die elektronische Einrichtung rechtzeitig erfolgen kann.<\/p>\n

    Buchhaltung und damit verbundene T\u00e4tigkeiten sind komplexe Aufgaben und daher ist das Kontrollieren und die Nacharbeit ein Teil des Prozesses und der abrechenbaren Zeit.<\/p>\n

    Consulting und Training:<\/span><\/p>\n

    1. Die T\u00e4tigkeit jedes beratenden Unternehmens ist in erster Linie eine beratende und unterst\u00fctzende T\u00e4tigkeit. Daher kann, wenn dies nicht schriftlich vereinbart ist, nicht die Verantwortung f\u00fcr einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg \u00fcbernommen werden. Die Beurteilung unternehmerischer Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung \u00fcber die unternehmerische Umsetzung des Beratungsergebnisses liegt allein beim Auftraggeber. Ein Beratungsunternehmen haftet daher auch nicht f\u00fcr Einbu\u00dfen bei entsprechender Kapitalinvestition durch den Auftraggeber. Dar\u00fcber hinaus sind wir nicht verpflichtet, innerbetriebliche M\u00e4ngel oder Fehlentscheidungen seitens des Auftraggebers, die nicht unmittelbar den Beratungs- oder Pr\u00fcfungsgegenstand bilden, festzustellen. Der Auftrag erstreckt sich daher auch nicht auf die Aufdeckung von Buchf\u00e4lschungen und sonstige Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten.<\/p>\n

    2. Im Zuge des Projektauftrags wird der Leistungsumfang genau definiert. Ausweitungen sind nicht Gegenstand des Auftrags, in diesem Falle ist grunds\u00e4tzlich ein gesonderter Auftrag erforderlich. Sollte dennoch eine Projektausweitung stattfinden oder ein zus\u00e4tzliches Projekt durchgef\u00fchrt werden und ist dieses nicht schriftlich vereinbart worden (egal aus welchen Gr\u00fcnden), sind wir berechtigt, diesen zus\u00e4tzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen, wobei in diesem Fall die vereinbarten Zeithonorare oder bei Pauschalverrechnungen die Honorarrichtlinien der zust\u00e4ndigen Branchenorganisation zur Anwendung gelangen.<\/p>\n

    3. Im Falle von Consulting Projekten sind wir berechtigt, wenn vereinbarte Termine von Ihrer Seite nicht eingehalten werden, durchzuf\u00fchrende vereinbarte Eigenleistungen nicht erfolgen oder wenn Zweifel an Ihrer Bonit\u00e4t auftreten (z.B. schleppende Zahlung, schlechtes Rating einer lokalen Rating- Agentur), Zwischenfakturen zu legen und das Projekt zu unterbrechen. Wenn ein Rating zur Auftragserteilung oder danach auf ein schlechtes Rating mit definiertem Kreditausfallsrisiko sinkt, sind wir berechtigt, von Ihnen vor Beginn Vorauszahlungen in H\u00f6he von 30 % der Projektkosten zu verlangen, die von Ihnen prompt zu entrichten sind. Sind Leistungen im Wert von 20% der Projektarbeit erbracht, zahlen Sie die n\u00e4chsten 20% im Voraus etc., kommt es aus Ihrem Verschulden zu Verschiebungen, so sind die weiteren Zahlungen zu einem Zeitpunkt f\u00e4llig, wie \u00fcblicherweise der Fortschritt eines Projekts geplant wird und l\u00e4uft. Handelt es sich um ein Projekt mit Erfolgsgarantie, so k\u00f6nnen Sie im Gegenzug, aber auf eigene Kosten von uns eine Bankgarantie in H\u00f6he der jeweils geleisteten Anzahlungen verlangen.<\/p>\n

    4. Sollten diese Vorauszahlungen oder Zwischenfakturen nicht umgehend beglichen werden, treten die unten beschriebenen Stornoregelungen in Kraft, bei angefangenen Projekten k\u00f6nnen auch die Honorarrichtlinien zust\u00e4ndigen Branchenorganisation herangezogen werden. Insbesondere kann unser Unternehmen seine Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraranspr\u00fcche abh\u00e4ngig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten unseres Unternehmens durch Ihr Unternehmen berechtigt nicht zur Zur\u00fcckhaltung der uns zustehenden Verg\u00fctung.<\/p>\n

    5. Verschiebungen bei Consulting- oder Training Projekten: Sollte der Beratungsbeginn \/Trainingsbeginn vom Auftraggeber verschoben werden, sind wir berechtigt, 6 Monate nach Auftragserteilung 20% der vereinbarten Beratungskosten, mindestens jedoch 3 Beratungs- \/Trainingstage als Anzahlung zu verrechnen. Wenn der Projektstart immer weiter hinausgeschoben wird, sind wir berechtigt, nach einem Ablauf von einem Jahr ab Auftragserteilung zuz\u00fcglich der \u00fcblichen oder vereinbarten Projektdauer das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder \u00fcbliche Kosten bei Zeitverrechnung) f\u00e4llig zu stellen. Sollte es unserem Unternehmen nach Auftragserteilung wegen von Ihnen zu vertretenen Gr\u00fcnden unm\u00f6glich werden, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder lehnen Sie unsere Leistungserbringung ab (=Stornierung), so kann unser Unternehmen das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder \u00fcbliche Kosten bei Zeitverrechnung) sofort f\u00e4llig stellen, unabh\u00e4ngig davon, ob durch die Nichtdurchf\u00fchrung eigene Kosten eingespart werden. Diese Regelungen gelten unabh\u00e4ngig davon, ob das Projekt bereits begonnen wurde, und den unten dargelegten Stornoregelungen f\u00fcr einzelne Tage. Wenn ein Auftrag unter der Bedingung der F\u00f6rderzusage einer \u00f6ffentlichen F\u00f6rderstelle erteilt wird, so verpflichtet sich das Unternehmen, bei der Einreichung mitzuwirken. Erfolgt diese Mitwirkung nicht, so ist Zugimpex so zu stellen, als w\u00e4re die Bedingung eingetreten und das Projekt vom Kunden storniert worden.<\/p>\n

    Beratungen stellen eine Dienstleistung dar, deren Erfolg in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht sehr stark von der Mitwirkung des Kunden abh\u00e4ngig ist. Um den vereinbarten Rahmen einhalten zu k\u00f6nnen, sind von Seiten des Kunden die folgenden Voraussetzungen sicherzustellen:<\/p>\n

      \n
    1. \u00a0Sie informieren die Mitarbeiter bzw. die Teilnehmer von Trainings sowie einen gegebenenfalls vorhandenen Betriebsrat rechtzeitig vor Beginn der Beratung in motivierender Form \u00fcber Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf. Ebenso weisen Sie die Mitarbeiter an, dem Berater zeitgerecht alle erforderlichen Informationen wahrheitsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig zu geben.<\/li>\n
    2. \u00a0Das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen dem Auftraggeber und unserem Unternehmen bedingt, dass unsere Berater \u00fcber vorher durchgef\u00fchrte und laufende Beratungen \u2013 auch auf anderen Fachgebieten \u2013 umfassend informiert werden.<\/li>\n
    3. \u00a0Der Berater und\/oder Trainingsleiter erh\u00e4lt f\u00fcr die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung aller vereinbarten und notwendigen Ma\u00dfnahmen Ihre Unterst\u00fctzung, damit ein Projekterfolg sichergestellt wird. Der Kunde verpflichtet sich, die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang des Auftrages f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben. Es gilt in diesem Zusammenhang die aktive Mitwirkung von Seiten des Kunden als vereinbart.<\/li>\n
    4. Bei Projekten wie ISO 9000 gilt im Falle einer Verrechnung auf Erfolgsbasis vereinbart, dass unsere Berater das methodische Know-How beitragen und dass diese Methodik von Ihrem Unternehmen auch so angenommen wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entspricht die optische Gestaltung unseren Richtlinien. Das betrifft den inhaltlichen Aufbau eines Managementsystems ebenso wie die Auswahl der Verfahren f\u00fcr die Umsetzung der Forderungen der zugrundeliegenden Norm. Aufwendungen f\u00fcr die Gestaltung oder Umgestaltung von Grafiken, die f\u00fcr das Erlangen der Zertifizierung nicht erforderlich sind, werden von uns nur gegen zus\u00e4tzliche Honorierung erbracht. Insbesondere sind Ihre Mitarbeiter in diesem Zusammenhang nicht berechtigt, eine Ma\u00dfnahme eigenm\u00e4chtig zu unterlassen, die unserem Berater f\u00fcr die Erlangung des Erfolgs (z.B. Zertifizierung) erforderlich scheint. Wenn unser Berater die Dokumentation fertiggestellt und \u00fcberpr\u00fcft hat, ist Ihr Unternehmen verpflichtet, diese rechtzeitig zu unterfertigen (Freigabe), entsprechend den Vorgaben unseres Beraters zu verteilen und an die Zertifizierungsstelle zu senden. Bei Managementsystemen, die durch eine Zertifizierungsstelle gepr\u00fcft werden, erfolgt die Verrechnung, wenn Erfolgsbasis vereinbart ist, zum Zeitpunkt der Zusage der Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle. Sollte in der Korrespondenz eine allgemeinere Bezeichnung (z.B. \u201ebei Zertifizierung\u201c) aufscheinen, so gilt dieser Zeitpunkt und nicht etwa das Datum der Zertifikatsausstellung, die einige Wochen sp\u00e4ter erfolgt.<\/li>\n
    5. Involvierung des Managements: in einigen Projektphasen kann der vereinbarte Erfolg nur erreicht werden, wenn das Top Management, wo dies vereinbart wurde oder aus Sicht der Berater notwendig ist, anwesend ist und die Beratung aktiv unterst\u00fctzt. Nur so kann gew\u00e4hrleistet werden, dass das Projekt inhaltlich und zeitlich den gew\u00fcnschten Lauf nimmt. Dieser Punkt stellt eine Voraussetzung dar, um den vorgeschlagenen Kostenrahmen bzw. die allenfalls vereinbarte Pauschalsumme einhalten zu k\u00f6nnen.<\/li>\n
    6. Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung und Ausf\u00fchrung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch f\u00fcr alle Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit des Beraters bekannt werden. Das Beratungsunternehmen muss davon ausgehen, dass die vorgelegten Unterlagen, erteilten Ausk\u00fcnfte und erteilten Instruktionen richtig, geordnet und vollst\u00e4ndig sind. Bei versp\u00e4teter, schlecht organisierter oder unvollst\u00e4ndiger \u00dcbermittlung von Dokumenten oder falls die Unterlagen nicht in der vereinbarten Form geliefert werden, tr\u00e4gt der Auftraggeber die Mehrkosten und eventuelle Sch\u00e4den.<\/li>\n
    7. Umgang mit Widerst\u00e4nden und Konflikten: das Management muss darin unterst\u00fctzen, dass die Mitarbeiter dem Projekt positiv oder zumindest neutral gegen\u00fcberstehen. Durch die aktive Mitwirkung des Managements wird vermieden, dass Widerst\u00e4nde, Fehlinformationen oder Informationsvorbehalte den Projektfortschritt behindern. Insbesondere ist dort mit Widerst\u00e4nden zu rechnen, wo durch die Festschreibung von Aufgaben und Verantwortungen Kompetenzen beschnitten werden. Kommt es aufgrund falscher oder fehlender Information zu einem Mehraufwand an Zeit f\u00fcr die Beratung, kann dies zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Kostenrahmen verrechnet werden.<\/li>\n
    8. Zeiteinteilung: es wird zu Beratungsbeginn ein grober Plan und f\u00fcr die jeweils n\u00e4chsten Schritte ein genauer Zeitplan erstellt. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass die ben\u00f6tigten Personen zu den vorgesehenen Zeiten anwesend sind und sich nicht anderen Aufgaben widmen m\u00fcssen. Wenn vereinbart wird, dass seitens des Unternehmens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Analyse- , Erfassungs- oder Umsetzungst\u00e4tigkeiten durchgef\u00fchrt werden, m\u00fcssen diese zum vereinbarten Zeitpunkt auch abgeschlossen sein. Das Gleiche gilt f\u00fcr die Bereitstellung von Unterlagen. Kommt der Berater zum vereinbarten Folgetermin ins Unternehmen und kann er seine T\u00e4tigkeit nicht fortsetzen, da die ben\u00f6tigten Personen oder die ben\u00f6tigten Unterlagen nicht verf\u00fcgbar sind, so wird er versuchen, die Zeit zu benutzen, um andere mit dem Projekt verbundene T\u00e4tigkeiten durchzuf\u00fchren. Entsteht jedoch ein zus\u00e4tzlicher Zeitbedarf, wird dies dem Kunden auch bei Pauschalvereinbarungen mit dem Stundensatz des zust\u00e4ndigen Branchenorganisation in Rechnung gestellt. K\u00f6nnen keine anderen T\u00e4tigkeiten durchgef\u00fchrt werden, ist der Berater berechtigt, die gesamte freigehaltene Zeit in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Berater in diesem Fall versuchen, die Zeit so sinnvoll wie m\u00f6glich zu nutzen.<\/li>\n
    9. \u00a0Beratungsberichte werden nur erstellt, wenn dies im Auftrag vereinbart oder von einer \u00f6ffentlichen F\u00f6rderstelle gefordert ist. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass unser Kunde sich im Rahmen von Besprechungen die Inhalte selbst protokolliert.<\/li>\n
    10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrags erstellten Unterlagen nur f\u00fcr Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die Weitergabe von beruflichen \u00c4u\u00dferungen (Gutachten, Berechnungen, Analysen, Organisationspl\u00e4ne, Programme etc.) unserer Berater an Dritte der schriftlichen Zustimmung der Gesch\u00e4ftsleitung unseres Unternehmens. Eine Haftung unseres Unternehmens gegen\u00fcber Dritten wird damit in keinem Fall begr\u00fcndet. Ebenso ist die Verwendung beruflicher \u00c4u\u00dferungen unseres Unternehmens gegen\u00fcber Kunden zu Werbezwecken oder im Verkehr mit Lieferanten, Gl\u00e4ubigern und potentiellen Gl\u00e4ubigern unzul\u00e4ssig<\/li>\n<\/ol>\n

      7. Falls vereinbarte Termine von Ihrem Unternehmen nicht eingehalten werden, bem\u00fchen wir uns, die Termine anderweitig zu belegen. Falls mit Erfolg, entstehen f\u00fcr Sie keine Honorarkosten und ein neuer Termin wird vereinbart. Falls ohne Erfolg, verrechnen wir Ihnen das vereinbarte Honorar. Dies entspricht bei Beratungen, bei denen eine Pauschale vereinbart wurde, mindestens einen Tagessatz entsprechend den Richtlinien der zust\u00e4ndigen Branchenorganisation zuz\u00fcglich angefallener Reisespesen. Bei offenen Trainings gilt Storno innerhalb von 6 Wochen vor Beginn zu 50%, innerhalb von 3 Wochen vor Beginn zu 100%, f\u00fcr bereits einmal verschobene Termine 100%. F\u00fcr Stornierungen ganzer Projekte oder Projektteile gilt die Regelung in Punkt 8 (siehe oben).<\/p>\n

      8. Sollte im Falle von Beratungen (z.B. f\u00fcr die Vorbereitung auf ISO 9000) ein Erfolgshonorar vereinbart werden, gilt als vereinbart, dass das Unternehmen die Vorgaben des Beraters umsetzt, die dieser schriftlich bekannt gibt und Unterlagen auf Anweisung unseres Beraters freigibt. Ist dies nicht der Fall und ist dies der Grund, warum eine Zertifizierung nicht m\u00f6glich ist oder warum der Erfolg nicht eingetreten ist (z.B. ein Audit kann nicht stattfinden bzw. Zertifikat nicht erteilt werden, da die Unterlagen nicht freigegeben wurden), sind wir berechtigt, das Honorar trotzdem in Rechnung zu stellen.<\/p>\n

      9. Haftungsausschluss bei Projekten mit \u00f6ffentlichen F\u00f6rderungen: im Falle, dass bei Angebotslegung eine Berechnung erfolgte, der eine F\u00f6rderung zugrunde liegt, informieren wir Sie gerne, \u00fcbernehmen jedoch keine Haftung, dass Sie diese F\u00f6rderung erhalten, sofern eine Haftung nicht ausdr\u00fccklich im Auftrag schriftlich spezifiziert wurde.<\/p>\n

      10 Bei Serienauftr\u00e4gen gilt als ausdr\u00fccklich vereinbart, dass Sie uns im Falle negativer R\u00fcckmeldungen aus Ihrem Unternehmen sofort benachrichtigen, damit wir Ma\u00dfnahmen treffen k\u00f6nnen. Eine Unzufriedenheit mit einem Teil des Auftrages berechtigt Sie nicht zur Stornierung der folgenden Teile.<\/p>\n

      11. F\u00fcr Trainings organisiert unser Kunde den Veranstaltungsort und bezahlt die Kosten f\u00fcr diesen selbst. Es sind Pr\u00e4sentationssysteme sowie Schreibmaterial und Getr\u00e4nke f\u00fcr die Teilnehmer erforderlich.<\/p>\n

        \n
      1. \u00a0Bei Workshops und Trainings ist absolute Klausuratmosph\u00e4re notwendig, die Teilnehmer sollten nicht den Raum verlassen, zwischendurch Anrufe erhalten oder t\u00e4tigen oder aus dem Training geholt werden.<\/li>\n
      2. Falle, dass das Management an Veranstaltungen teilnimmt, muss dem Trainer vorab bekannt gegeben werden, ob ein Mittun bei diversen \u00dcbungen beabsichtigt ist. In jeden Fall muss gew\u00e4hrleistet sein, dass der Trainer und die Teilnehmer nicht durch dominantes Verhalten des Managements daran gehindert werden, die Trainingsziele zu erreichen. Das Management verpflichtet sich, als Teilnehmer bei Trainings abweichende Meinungen zu Inhalt und methodischem Vorgehen mit dem Trainer ausschlie\u00dflich unter vier Augen zu er\u00f6rtern und diesen nicht vor der Gruppe zu kritisieren.<\/li>\n
      3. \u00a0Sollten vereinbarte Trainingstage aus zwingenden Gr\u00fcnden von uns zeitlich oder \u00f6rtlich verlegt werden m\u00fcssen, so teilen wir Ihnen dies unverz\u00fcglich mit. Wenn m\u00f6glich, f\u00fchrt ein anderer Trainer unserer Firma das Training durch. Dar\u00fcberhinausgehende Anspr\u00fcche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.<\/li>\n
      4. Bei offenen Seminaren gilt die Anmeldung als verbindlich, wenn der zugesandten Auftragsbest\u00e4tigung binnen 3 Tagen nicht widersprochen wird.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

        Zugimpex, 01.07.2021 Allgemeines: 1. Dies sind die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die Zusammenarbeit mit unseren Unternehmen sowie mit deren Unterauftragnehmern. Vertragspartner auf unserer Seite ist jeweils jene unserer Firmen, die im Angebot und\/oder dem Auftrag angef\u00fchrt ist. Als Gerichtsstand wird das zust\u00e4ndige Gericht am Sitz des Unternehmens vereinbart, das der Vertragspartner ist. Wir sind jedoch […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"yst_prominent_words":[955,957,546,6915,960,557,556,788,770,933,939,932,2127,2050,579,559,2128,1248,956,688],"post_mailing_queue_ids":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8117"}],"collection":[{"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8117"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8117\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16601,"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8117\/revisions\/16601"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8117"}],"wp:term":[{"taxonomy":"yst_prominent_words","embeddable":true,"href":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/yst_prominent_words?post=8117"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}