{"id":8053,"date":"2014-07-23T08:57:54","date_gmt":"2014-07-23T07:57:54","guid":{"rendered":"http:\/\/zugimpex.com\/?page_id=8053.html"},"modified":"2024-04-26T21:05:05","modified_gmt":"2024-04-26T19:05:05","slug":"sozialversicherung-optimieren","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zugimpex.com\/de\/sozialversicherung-optimieren","title":{"rendered":"Sozialversicherung in der EU und Entsendung:"},"content":{"rendered":"

Das Sozialversicherungs- System:<\/h2>\n

Die Systeme der Sozialversicherung (wie Steuersysteme) k\u00f6nnen nicht harmonisiert werden, da die Staaten historisch, strukturell und politisch verschieden sind. Unterschiede bestehen in den Bemessungsgrundlagen, den S\u00e4tzen und Befreiungen, in der Altersversorgung und ob es eine H\u00f6chstbemessungsgrundlage pro Periode gibt. Jene Mitarbeiter, die flexibel sind, k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge durch Besch\u00e4ftigung im Ausland und Entsendung (\u201cPosting\u201d) reduzieren; das ist m\u00f6glich durch die Rechte der Freiz\u00fcgigkeit.<\/p>\n

Die EU-Verordnung 883\/2004 and Verordnung 987\/2009<\/span> befassen sich mit der Koordination der Sozialsysteme zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und mit angeschlossenen Staaten. Zum Beispiel f\u00fchrte die Schweiz 2012 die Regeln mit der \u201cWegleitung f\u00fcr die Versicherungspflicht\u201d (WVP) ein.<\/p>\n

Grundregeln der EU-Verordnung 883\/2004 sind:<\/span>
\nAlle Eink\u00fcnfte einer nat\u00fcrlichen Person in der Europ\u00e4ischen Union aus einer unselbst\u00e4ndigen oder selbst\u00e4ndigen Besch\u00e4ftigung sollen vom Sozialversicherungssystem erfasst sein.<\/p>\n

Alle Beitr\u00e4ge einer physischen Person werden in einem Land erhoben. Dieser zust\u00e4ndige Mitgliedsstaat berechnet die Beitr\u00e4ge aufgrund seiner nationalen Vorschriften im Inland, und zwar sowohl f\u00fcr nationale als auch f\u00fcr internationale Einkommen, zum Beispiel bei vor\u00fcbergehenden Auslandst\u00e4tigkeiten.<\/p>\n

Aktivit\u00e4ten in anderen Staaten m\u00fcssen im zust\u00e4ndigen Mitgliedsstaat deklariert und im anderen Staat mittels Formular A1 freigestellt werden.<\/p>\n

Regeln zur Bestimmung des zust\u00e4ndigen Mitgliedsstaats (Art. 13):<\/span><\/p>\n