Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei (mit Schengen – Visum) für EU/EWR/Schweiz und für Nicht-EU-Bürger:

Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei für Bürger aus EU/EWR/Schweiz:

(Bitte beachten Sie: Zugimpex erbringt keine Dienstleistungen für US-Bürger und Personen mit Wohnsitz in den USA.)

Staatsangehörige der EU ziehen aufgrund der guten Infrastruktur, des moderaten Lohnniveaus (des moderaten Preisniveaus und des liberalen rechtlichen Umfelds in die Slowakische Republik. Laut Statistikamt lag 2020 der Durchschnittslohn in der Slowakei bei 1133 €, davon gaben die Einwohner nur 950 € im Jahr für Lebensmittel und Getränke aus). Auch die Handykosten sind moderat, allerdings benötigen Ausländer ihren Reisepass oder Personalausweis, um sich zu identifizieren. Hinzu kommen Steuervorteile, zum Beispiel eine niedrige Steuer auf Dividenden.

Ausländer müssen ihren Aufenthalt im Land innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise melden: Ein Formular in slowakischer Sprache muss ausgefüllt und zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass eingereicht werden. (Hotels melden ihre Gäste automatisch).

Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz können die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf Antrag erhalten. Wenn sie länger als 90 Tage im Land bleiben, müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde anmelden (Fremdenpolizei; in Bratislava gibt es ein Büro, das für alle Bezirke zuständig ist) oder sie riskieren eine Geldstrafe von 300 €.

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung können einen Monat im Voraus online gestellt werden, dann wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen ein Termin per E-Mail bestätigt. Änderungen müssen innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden. Wenn eine Person das Land dauerhaft verlässt, muss dies per Post gemeldet und der Personalausweis retourniert werden.

Alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung müssen in slowakischer Sprache eingereicht werden:

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • 2 Passfotos 3,5 x 3 cm,
  • Nachweis des Wohnortes
    • Mietvertrag
    • Eigentumszertifikat
    • Wenn jemand bei Freunden oder Familie wohnt, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Immobilie mit notariell beglaubigter Unterschrift und Eigentumszertifikat erforderlich, dass dies toleriert wird.
  • Nachweis über den Zweck des Aufenthalts, wahlweise:
    • Arbeitsvertrag
    • Dokumentation der Selbstständigkeit
    • Selbstversorgungsnachweis plus Nachweis von Geld und Krankenversicherung
    • Bestätigung des Bildungsinstituts
    • notariell beglaubigte Erklärung, dass jemand ständig auf Jobsuche ist
    • Nachweis der familiären Beziehung (Ehepartner, Kinder, andere Familienmitglieder) zu einem slowakischen Staatsbürger oder Einwohner

Wenn ein Personalausweis (Pobytový preukaz občana EÚ) benötigt wird, wird dieser innerhalb von 30 Tagen ausgestellt, eine Express-Servicegebühr ist möglich.

Nach fünf Jahren ist ein dauerhafter Aufenthalt möglich und ein Personalausweis wird in jedem Fall ausgestellt.

Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei (ggf. mit Schengen – Visum) für Nicht-EU-Bürger

Für Drittstaatsangehörige bietet die Slowakei eine der günstigsten Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land zu erhalten, und auch eine schnelle Familienzusammenführung ist möglich.

Gemäß dem Gesetz Nr. 404/2011 Sammlung über den Aufenthalt von Ausländern können Drittstaatsangehörige Folgendes beantragen:

  • vorübergehender Aufenthalt – erlaubt nur einen Zweck plus Studium,
  • Langzeitaufenthalt – nach 5 Jahren; dann für 5 Jahre oder dauerhaft,
  • Staatsbürgerschaft – nach 10 Jahren und nach bestandener Prüfung in slowakischer Sprache
Schengen Visum:

Bei der Einreise in das Territorium kann je nach Nationalität ein Schengen-Visum erforderlich sein. Es muss bei der slowakischen Botschaft oder dem slowakischen Konsulat im Heimatland (Land der Staatsangehörigkeit oder Land des ständigen Wohnsitzes) beantragt werden. Ein Visum ermöglicht die mehrfache Einreise während seiner Dauer und die Reise innerhalb des Schengen Gebiets. In einem Zeitraum von 180 Tagen ist der Aufenthalt innerhalb des Schengen-Raums jedoch auf insgesamt 90 Tage begrenzt.

In der Regel sind Erwerbstätigkeiten in der Slowakei nur für Personen erlaubt, die in der Slowakei ansässig sind, aber es gibt einige Ausnahmen wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie oder Grenzgänger.

Befristete Aufenthaltsgenehmigung:
Während wir auf dieser Website viele Möglichkeiten aufzeigen, beachten Sie bitte, dass Zugimpex nur Kunden betreut, die eine gute Ausbildung, eine erfolgreiche Geschäftskarriere und ein angemessenes Vermögen vorweisen können, um die geplanten Aktivitäten durchzuführen. Wenn jemand reell in die Slowakei ziehen und dort ein Unternehmen gründen möchte, erfordern Lebenshaltungskosten, Kosten für die Einrichtung, Anlaufkosten und Betriebskapital in der Regel liquide Mittel von mindestens 50.000 Euro.

Drittstaatsangehörige, die ein Visum benötigen, können die befristete Aufenthaltsgenehmigung entweder bei der slowakischen Botschaft oder dem slowakischen Konsulat in ihrem Heimatland (Land der Staatsangehörigkeit oder Land des ständigen Wohnsitzes) beantragen. Drittstaatsangehörige, die kein Visum benötigen, können nach ihrer Ankunft auch bei der Fremdenpolizei in der Slowakei den Antrag stellen. Die Anträge werden von den Behörden innerhalb von 90 Tagen bearbeitet.

Es gibt zusätzliche Bürokratie, wenn jemand mit einem Schengen-Visum eines anderen Landes eine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei beantragt.

Mehrere Möglichkeiten und Konditionen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, sind unten aufgeführt.

  • Hochqualifizierte Personen mit Hochschulabschluss (und einem Dokument, dass dieser Abschluss von den slowakischen Behörden anerkannt wird) können die Blaue Karte beantragen, die es ihnen ermöglicht, in jedem EU-Land außer Irland und Dänemark zu arbeiten und zu leben. In der Slowakei erfordert die Bewerbung auch einen Arbeitsvertrag für eine hochqualifizierte Stelle mit einem Gehalt, das mehr als das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts im slowakischen Arbeitsmarkt beträgt. Die Blaue Karte wird für die Dauer des Arbeitsvertrags mit einem Minimum von einem Jahr, jedoch nicht länger als für drei Jahre ausgestellt. Die Behörden müssen den Antrag innerhalb von 30 Tagen bearbeiten.
  • Wenn jemand ein Unternehmen gründet oder kauft (und Direktor wird), braucht er:
    • Antragsformular und 2 identische Passfotos (Farbe, 3 x 3,5cm), Zahlung der administrativen Gebühren
    • Gültiger Reisepass (wenn die Nationalität es erfordert, mit offenem Visum D)
    • Private liquide Mittel von ca. 2600 € auf einem persönlichen Konto
    • Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder Genehmigung des Eigentümers für Mitbewohner). Für Unternehmer empfehlen wir dringend eine Unterkunft von angemessener Qualität, die es auch ermöglicht, einen Teil des Geschäfts dort zu erledigen
    • Gültige Papiere, die offiziell in slowakische Sprache übersetzt wurden
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Land der Nationalität oder Land des Wohnsitzes)
    • Im Falle einer handwerklichen oder fixen Aktivität, einer Gewerbegenehmigung
    • Ein Unternehmen, das über ein Finanzielles Vermögen von mindestens 22.000 Euro verfügt
    • Erklärung, dass das Unternehmen ihn als Direktor einstellen möchte, wenn er die Arbeitserlaubnis erhält
    • Für die Erneuerung muss nachgewiesen werden, dass private liquide Mittel in Höhe von 2600 € vorhanden sind und dass im betreffenden Jahr Steuern in Höhe von mindestens 3500 € gezahlt werden.
  • Wenn jemand als Einzelunternehmer anfängt, braucht er:
    • Antragsformular und 2 identische Passfotos (Farbe, 3 x 3,5cm), Zahlung der administrativen Gebühren
    • Gültiger Reisepass (wenn die Nationalität es erfordert, mit offenem Visum D)
    • Private liquide Mittel von ca. 2600 € auf einem persönlichen Konto
    • Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder Genehmigung des Eigentümers für Mitbewohner).
    • Gültige Papiere, die offiziell in slowakische Sprache übersetzt wurden. Einige von ihnen benötigen entweder eine Apostille oder eine Superlegalisierung (Superlegalisierung ist eine höhere Beglaubigung eines öffentlichen Dokuments, die bestätigt, dass das Dokument von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Sie wird verwendet, wenn das Land nicht Teil des Haager Apostille-Übereinkommens ist).
    • Polizeiliches Führungszeugnis (aus dem Land der Nationalität oder Land des Wohnsitzes)
    • Im Falle einer handwerklichen oder fixen Aktivität, einer Gewerbegenehmigung
    • Ein Unternehmen mit einem finanziellen Vermögen von mindestens 5.000 Euro auf einem Firmenkonto
    • Für die Erneuerung muss nachgewiesen werden, dass private liquide Mittel in Höhe von 2600 € vorhanden sind und dass im betreffenden Jahr Steuern von mindestens 300 € gezahlt werden.
  • Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beantragt, ist diese für hochqualifiziertes Personal leichter zu erhalten, da es keinen Test dafür gibt, dass ein Kandidat im EU/EWR Raum nicht gefunden werden kann. Der Arbeitgeber muss die freie Stelle beim Arbeitsamt anmelden und 30 Arbeitstage (ca. 6 Wochen) später können die Unterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden; bei hochqualifizierten Fachkräften mit Blauer Karte verkürzt sich die Frist auf 15 Arbeitstage. Erforderliche Dokumente sind ein Arbeitsvertrag, Dokumente, die die Ausbildung zeigen, und Dokumente über die Unterkunft.
  • Um Sozialabgaben zu sparen und die Exponierung in einem Land mit restriktiver Verwaltung zu vermeiden, kann eine Person in einem EU/EWR-Staat beschäftigt und von dort aus für einige Jahre in einen anderen EU/EWR-Staat entsandt werden.
  • Wenn ein bekanntes multinationales Unternehmen eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung gründet und die Person als Geschäftsführer dieser Einheit platzieren möchte, werden Anträge rasch erledigt.
  • Wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er finanziell unabhängig ist, gibt es ein eigenes Verfahren
  • Wenn jemand in der Slowakei studiert. Bildung ist kostenlos, wenn jemand als Student zugelassen ist und die slowakische Sprache spricht; Kurse zu angemessenen Gebühren sind jedoch in englischer Sprache verfügbar und ein Universitätsdiplom wird in der EU anerkannt. In einigen Fällen dürfen die Schüler bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Für die Aufenthaltsgenehmigung ist eine Aufnahmebestätigung des Bildungsinstituts oder der Regierungsorganisation erforderlich.
  • Es gibt einige „besondere Aktivitäten“, die es ermöglichen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen: Vorträge, Kunst, Sport, Journalismus, aber auch Internship, Praktika und Freiwilligenarbeit. Je nach Aktivität sind unterschiedliche Bestätigungen von Regierungsbehörden oder anderen Organisationen erforderlich.

Hinweis: Eine Aufenthaltsgenehmigung wird für einen bestimmten Zweck erteilt. Hat ein Bürger eines Drittstaats eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Arbeitsvertrages und will ein Unternehmen gründen, muss er eine Zweckänderung beantragen und den Arbeitsvertrag kündigen. Die neue Aufenthaltsgenehmigung beginnt dann an dem Tag, an dem der Arbeitsvertrag beendet wird. Ein ähnliches Verfahren ist erforderlich, wenn ein Selbständiger eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen möchte.

Wenn die befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, muss der Beginn des Aufenthalts innerhalb von 3 Werktagen nach der Ankunft zusammen mit einer Krankenversicherung der Fremdenpolizei gemeldet werden. Zusätzlich muss innerhalb von 30 Tagen ein ärztlicher Bericht (nicht älter als 30 Tage) eingereicht werden.

Verlängerung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung

Die Dokumente müssen spätestens am letzten Tag der Gültigkeit persönlich bei der Fremdenpolizei eingereicht werden, dann gilt der derzeitige Aufenthalt in der Slowakei bis zur Mitteilung der Entscheidung als legal.

Voraussetzungen sind ein Antrag, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein Foto (3 x 3,5 cm), sowie aktualisierte Nachweise zur Krankenversicherung, zur Unterkunft, zum Zweck des Aufenthalts und zur finanziellen Deckung.

Langfristige Aufenthaltsgenehmigung

Der Antrag auf einen langfristigen Aufenthalt ist möglich, wenn eine Person fünf Jahre lang ununterbrochen in der Slowakei oder wenn eine Person mit blauer Karte fünf Jahre in einem EU-Mitgliedstaaten gelebt hat, davon die letzten zwei Jahre in der Slowakei).

Die langfristige Aufenthaltsgenehmigung kann storniert werden, wenn sich jemand sechs Jahre außerhalb der Slowakei aufhält, wenn sich die Person 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb der EU aufhält oder wenn ein anderer EU-Mitgliedstaat eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

(aktualisiert November 2021)