Firmengründung und Registrierung in der Schweiz

5 Schritte rasch und einfach – ohne Anreise:

(Bitte beachten Sie: Zugimpex erbringt keine Dienstleistungen für US-Bürger und Personen mit Wohnsitz in den USA.)

1. Zunächst bitten wir Sie um einen Auftrag und einige Dokumente gescannt, eine Firma im Kanton Zug zu registrieren, dann kontaktieren wir Sie um grundlegende Informationen wie den Firmennamen. Weiters führt unser Geschäftsführer mit Ihnen ein kurzes persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch, damit Sie informiert sind.

2. Wir bereiten die Unterlagen für die AG oder die GmbH, die Sie gründen, vor (für Nichtansässige auch eine Vollmacht der Aktionäre bzw. Gesellschafter), während Sie uns eine kleine Anzahlung senden. Anschließend übermitteln wir Ihnen die Unterlagen per E-Mail zur Überprüfung und zur Unterzeichnung. Viele Dokumente werden in Form einer Tabelle erstellt, mit einer offiziellen deutschen Version und einer englischen Übersetzung.

3. Sie müssen lediglich die Unterlagen unterschreiben und zurücksenden, wenige Papiere müssen notariell (aus dem Ausland meist mit Apostille) unterfertigt werden.

4. In der Zwischenzeit eröffnen die Aktionäre der Aktiengesellschaft bzw die Gesellschafter der  GmbH ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank, (gemäss von Art. 663 OR und Art. 777c OR – bei Bedarf können wir einen Kontakt zu Banken herstellen), zahlen das Kapital auf dieses von einem Konto der Aktionäre bzw. Gesellschafter dorthin ein und beauftragen die Bank, uns eine Einzahlungsbestätigung zu übermitteln.

  • Das minimal einbezahlte („liberierte“) Aktienkapital, um eine Firma zu gründen, ist 20%, aber zumindest 50.000 CHF für eine Schweizer AG (Französisch und Italienisch: SA Société Anonyme); das Stammkapital für eine Schweizer GmbH (das entspricht der Englischen Limited Liability Company, LLC Französisch: sarl, italienisch: sagl) beträgt 20.000 CHF und muss voll einbezahlt sein. Hinweis: Gesellschaften mit Inhaberaktien werden nicht mehr registriert und bestehende mussten ihren Status bis zum 1.5.2021 in Namenaktien ändern.
  • Beachten Sie die Regeln der Compliance: Wenn das Geld, das auf das Kapitalkonto eingezahlt wird, nicht genau vom Konto der Aktionäre der AG (bzw. Gesellschafter der GmbH) und im Verhältnis von deren Zeichnung der Aktien (bzw. Stammanteile) stammt, senden einige Banken die Zahlung zurück, schließen das Konto und verrechnen enorme Gebühren.
  • Wenn 3 Banken die Aktionäre bzw Gesellschafter nicht als Kunden akzeptieren, können Sie alternativ ein Unternehmen mit Sacheinlage gründen (das kann Gold sein eine Wallet, die bei einem Auditor hinterlegt wird, eine Beteiligung, ein Grundstück, ein Auto oder ein Lager; man benötigt dann einen Gründungsbericht, der von einem Auditor bestätigt wird). Sie können  auch einen Firmenmantel bzw eine GmbH oder einen AG Mantel kaufen, wobei bei einer Vorratsgesellschaft aus rechtlichen Überlegungen bestimmte Kriterien zu beachten sind.

5. Sobald wir die Unterlagen von Ihnen und die Einzahlungsbestätigung der Bank erhalten, gründet die bevollmächtigte Person aufgrund Ihrer eingeschränkten Vollmacht beim Notar die Schweizer AG oder die Schweizer GmbH für Sie im Kanton Zug und reicht die Unterlagen (Urkunde, Statuten, vollständige Liste siehe unten) zur Registrierung der Firma beim Handelsregister im Kanton Zug ein.

Üblicherweise binnen zwei Wochen trägt das Handelsregister im Kanton Zug die Firma oder Zweigniederlassung ein und sendet einen Auszug.

Firmengründung oder Übernahme einer Firma wird von uns nur gemeinsam mit laufenden Dienstleistungen (Buchhaltung usw.) angeboten, damit wir die Aktivitäten unserer Kunden kennen. Wenn wir Ihr Unternehmen auch bei der Beantragung eines Bankkontos unterstützen, beachten Sie bitte, dass die Banken ihre eigene Compliance anwenden und dass wir wenig Einfluss auf deren Entscheidung haben.

Nach der Gründung müssen mehrere Punkte umgesetzt werden:

  • Sie haben sich bereits an Banken gewandt, um ein Firmenkonto zu eröffnen. Wir senden den Originalauszug und den zweiten Satz der notariell beglaubigten Dokumente an die Bank Ihrer Wahl.
  • Einrichtung  Buchhaltung, Fragebögen von Behörden, Beantragung einer Mehrwertsteuer-Registrierung, Logo und Briefpapier, Stempel, Website (empfohlen).

Welche Unterlagen werden benötigt um eine Schweizer Firma zu registrieren:

  1. Vollmacht (beglaubigt, Apostille), um Ihre Unterlagen beim Schweizer Notar zu unterschreiben
  2. Musterzeichnung und Wahlannahme jedes Mitglieds der Geschäftsleitung (beglaubigt, Apostille)
  3. Kopie der Statuten, welche wir später beim Notar für Sie unterschreiben the notary
  4. Kopie der öffentlichen Gründungsurkunde, die wir beim Notar für Sie unterschreiben
  5. Bestellung und Vertrag mit einer oder mehrerer Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  6. Vertrag über Domizil und Flexi Desk oder Mietvertrag für ein Büro
  7. Vertrag mit Zugimpex and Vollmacht für die Vertretung bei Behörden
  8. Erklärung Stampa / Lex Friedrich (betreff Immobilienerwerb)
  9. Erklärung des Verzichts auf die Revisionsstelle
  10. Customer Due Diligence Formular – Identifizierung und Know your customer
  11. Anmeldung beim Handelsregister
  12. Ausweiskopien der Gründer und Organe plus Wohnsitznachweis
  13. Wenn der Gründer eine juristische Person ist: Firmenunterlagen (Auszug aus dem Handelsregister und Statuten, beides beglaubigt mit Apostille) und Erklärung der Geschäftsführung, eine Tochterfirma zu gründen

10 Wege, um in der Schweiz Strukturkosten zu sparen

1. Bestellen Sie als Mitglieder der Geschäftsleitung Ausländer, die auch ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben. Aufgrund Art. 718 OR bzw Art. 814 OR müssen Sie jemandem mit Schweizer Wohnsitz Zeichnungsrechte einräumen, aber Personen ohne formelle Funktion verlangen geringere Gebühren. Um Missbrauch zu vermeiden, können Sie zwei Personen mit Kollektivzeichnung bestellen. Ausländische Mitglieder der Geschäftsleitung benötigen keine Genehmigung. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass sie eine Entschädigung oder ein Gehalt erhalten.

2. Politische Risiken reduzieren: die Schweizer Rechtslage legt Organen von Gesellschaften ein hohes Mass von Verantwortung auf. Art. 305 Strafrecht definiert «Vernachlässigung der beruflichen Sorgfaltspflicht» als Straftat, so dass Nominees oft Angst haben. Daher stehen die in der Schweiz ansässigen Vorstandsmitglieder unter höherem Behördendruck. Wenn die Vorstandsmitglieder aber in einem Land mit niedrigeren oder keinen Steuern leben, kann es bei Schweizer Banken zwar zu Hindernissen kommen, aber eine solche Struktur kann zu beachtlichen rechtlichen und steuerlichen Vorteilen führen.

3. Vermeiden Sie professionelle Treuhandmandate und Nominees:.

  1. Ein Nominee-Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, der ein professioneller Treuhänder ist und sich daher als professioneller Finanzintermediär qualifiziert, ist eine teure Lösung: oft besteht nur ein begrenztes Interesse am Geschäft, es gibt häufig eine Verzögerung der Aktivitäten, die Person ist nicht dauerhaft verfügbar und es gibt permanente Compliance-Kontrollen. Zahlen Sie nicht für Compliance, sondern für echten Service, von dem Sie einen Nutzen haben.
  2. Im Falle treuhändiger Geschäftsführer definiert die Gesetzgebung zwei Kriterien: nicht aktives Unternehmen und professioneller Finanzintermediär. Ist das Unternehmen aktiv, ist weniger Compliance-Bürokratie erforderlich. Wenn ein Unternehmen als passiv gilt und ein Vorstandsmitglied ein professioneller Finanzintermediär ist, muss das Vorstandsmitglied einer Aufsichtsbehörde beitreten, alle relevanten Transaktionen umfassend dokumentieren und besondere Aufzeichnungen zu führen.
  3. Ist das Unternehmen nicht eindeutig als aktiv einzustufen, haben die Vorstandsmitglieder so lange nicht die Pflichten als professionelle Finanzintermediäre zu erfüllen, als ihre Einnahmen aus den Aktivitäten weniger als 50.000 CHF pro Jahr betragen, wenn sie weniger als 20 Vertragspartner haben, wenn sie weniger als 5 Mio. CHF in der Verwaltung haben oder wenn sie weniger als 2 Mio. CHF externes Transaktionsvolumen abwickeln.

4. Betreiben Sie aktive Geschäfte: mit aktiven Unternehmen oder als Holding mit Mehrheit der Anteile in einem oder mehreren aktiven Unternehmen qualifiziert die Firma nicht als Sitzgesellschaft und die Geschäftsleitung kann Anti-Geldwäsche- Bürokratie vermeiden.

5. Stellen Sie sicher, dass Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar sind: das erfordert regelmässige Anwesenheit und wesentliche Entscheidungen in der Schweiz (oder eventuell in anderen Ländern mit niedrigeren Steuern und Kosten).

6. Für die täglichen Aktivitäten empfehlen wir, dass Sie zumindest zwei Bankkonten in verschiedenen Ländern haben: Banken sind Lieferanten relevanter Infrastruktur; ein zweites Konto reduziert Abhängigkeiten und erhöht die Flexibilität. Falls eine Bank problematisch wird, ist es einfach, das Geld auf das Konto bei der zweiten Bank zu überweisen. Wenn es nur ein Konto gibt, ist es stressig, unter Zeitdruck ein neues zu eröffnen. Lesen Sie unsere Richtline für den Umgang mit Banken, und Sie werden mehr Erfolg dabeihaben, ein Bankkonto auch in anderen Staaten zu eröffnen. Denken Sie daran: Ein Schweizer Unternehmen kann in jedem Land Bankkonten haben. Mehrere Banken weltweit bieten gute Konditionen.

7. Reichen Sie keine Belege mit kleinen Summen bei der Buchhaltung ein: bei eher tiefen Schweizer Steuersätzen ist billiger, Steuern zu zahlen als hohe Buchhaltungskosten.

8. Gründen Sie eine ausländische Holding: Organisieren Sie für Ihre Gewinne einen Exit in eine Holding in einem Land mit Null-Quellensteuer oder gründen Sie eine ausländische Gesellschaft mit Schweizer Zweigniederlassung.

9. Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen erklärt hat, dass es keine Revision benötigt, wenn eine solche nicht obligatorisch ist (Opting Out). Ein Verzicht ist möglich, wenn das Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet (Art. 727 OR): CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen.

10. Entscheiden Sie, ob Sie eine eigene Adresse benötigen oder ob eine C/O-Adresse ausreicht. Die Kriterien für das Handelsregister, um eine eigene Adresse zu registrieren, variieren zwischen den Kantonen. In den meisten Fällen benötigt man einen Nachweis über einen separaten Bereich (in einem gemeinsamen Büro), einen separaten Briefkasten und eine Form von Anwesenheit, damit Einschreiben zugestellt werden können. Für diejenigen Unternehmen, die ihre Aufgaben blockweise erledigen können, ist es möglich, einer Bürogemeinschaft beizutreten und eine C / O-Adresse zu haben. Einige Schweizer Banken qualifizieren jedoch eine C/O-Adresse als höheres Risiko.

Vorteile einer Schweizer Firma:

  • Schweizer Image und Schweizer Qualität
  • Möglichkeiten im juristischen Bereich, z.B. neue Regulierungen für ICO, Blockchain und Crypto
  • Beginn einer Aktivität im Land, wenn Kunden eine örtliche Präsenz wünschen, aber Zugang zu den Märkten der EU und des EWR
  • Faire Steuern, speziell im Kanton Zug ist die Besteuerung akzeptabelneutrales Land mit harter Währung, stabiles politisches Umfeld, freundliche und berechenbare öffentliche Verwaltung: Die politischen Systeme der “Konkordanz” und der “Direkten Demokratie” sorgen für politische Stabilität: Es gibt eine laufende Koalitionsregierung. Wenn diese Regierung ein Gesetz vorschlägt und das Parlament es billigt, kann die Bevölkerung immer noch ein Referendum gegen das Gesetz beantragen. Mehrmals im Jahr wird dabei über mehrere nationale und regionale Themen abgestimmt.
  • Diskretion im Umgang mit Informationen für Investoren und über ihre Investitionen (z. B. wird das Aktienregister einer AG und das Register der wirtschaftlich Berechtigten am Sitz aufbewahrt und nicht dem Handelsregister vorgelegt; auch hier müssen wirtschaftliche Eigentümer nur registriert werden, wenn sie mindestens 25% der Anteile halten oder mindestens 25% der Stimmrechte kontrollieren)
  • Es macht daher öfters Sinn, wenn Unternehmer eine Aktiengesellschaft als Holding gründen, weil die Aktionäre Dritten nicht bekannt sind und die Aktien unbürokratisch verkauft oder verpfändet werden können. Dies schützt vor Begierden aus der Familie, ermöglicht Gestaltungen im Erbfall und sichert Vermögenswerte in Ländern mit unsicherer politischer Struktur.
  • Im Falle einer AG ist das Eigentum an Aktien an die Eintragung des Vorstands in das Aktienregister gebunden und es kann Bedingungen (z. B. eine bestimmte Genehmigung) geben, die (absichtlich) einen Eigentümer- oder Stimmrechtswechsel verzögern. Die Rechte der Aktionäre können einzeln isoliert werden, man kann auf sie verzichten, oder sie können vorübergehend auf eine andere Person übertragen werden (durch Vollmacht): das Recht, Dividenden zu erhalten, das Stimmrecht und das Recht, die Aktien zu verkaufen. Alternativ kann eine vorübergehende Verzögerung des Eigentums mit Optionen, Futures und privaten Gewinnbeteiligungsverträgen organisiert werden.
  • Im Falle einer GmbH sind stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen mögliche Instrumente auf vertraglicher Ebene, die es Investoren ermöglichen, in ein Unternehmen zu investieren, ohne im Handelsregister genannt zu werden.
  • Laut Schweizer Recht ist eine asymmetrische Gewinnverteilung aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung oder Generalversammlung möglich.

 

So funktioniert die Firmengründung mit Gold als Sacheinlage:

  • Gold- und Metallhändler haben Sorgfaltspflichten, allerdings sind die Anforderungen einfacher als für Banken.
  • Der Gründer kontaktiert einen seriösen Goldhändler, füllt ein Formular aus, schickt es zusammen mit seinem Reisepass und unterzeichnet dann einen Kaufvertrag für Goldbarren. Dann überweist er das Geld, reist in die Schweiz, holt die Goldbarren ab und bringt sie als Sacheinlage zum Notar.
  • Im Sacheinlagevertrag bestätigt der Gründer, dass das Unternehmen unmittelbar nach der Registrierung uneingeschränkt über den Beitrag verfügen kann.
  • Es wird ein Gründungsbericht nach Art. 635 OR und Art. 777c OR über Art und Zustand der Sacheinlagen und deren angemessene Bewertung erstellt.
  • Der Gründer zeigt die Goldbarren samt Zertifikat einem zugelassenen Revisor (Wirtschaftsprüfer).
  • Der Revisor bestätigt den Gründungsbericht.
  • In den Statuten, die beim Notar unterzeichnet werden, und in der Eintragung im Handelsregister wird auf den Sacheinlagenvertrag und den Gründungsbericht verwiesen.
  • Nach der Gründung des Unternehmens eröffnet das Unternehmen ein Bankkonto. Dann kann der Geschäftsführer zu einem Goldhändler gehen, die Goldbarren verkaufen und veranlassen, dass der Erlös auf das Bankkonto des neu gegründeten Unternehmens überwiesen wird.

So funktioniert die Firmengründung mit einer Wallet:

  • Der Gründer eröffnet eine Wallet bei einem bekannten Anbieter und hinterlegt den Betrag in einem “Stable Coin”.
  • Im Sacheinlagevertrag bestätigt der Gründer, dass das Unternehmen unmittelbar nach der Registrierung uneingeschränkt über den Beitrag verfügen kann.
  • Es wird ein Gründungsbericht nach Art. 635 OR und Art. 777c OR über Art und Zustand der Sacheinlagen und deren angemessene Bewertung erstellt.
  • Der Gründer übergibt den “Public Code” (nicht den “Private Code”) der Wallet an einen zugelassenen Revisor (Wirtschaftsprüfer) und legt ihm den Nachweis vor, dass die Gelder aus sauberen Quellen stammen.
  • Der Revisor bestätigt den Gründungsbericht.
  • In den Statuten, die beim Notar unterzeichnet werden, und in der Eintragung im Handelsregister wird auf den Sacheinlagenvertrag und den Gründungsbericht verwiesen.

Welche Rechtsformen sind für Schweizer Unternehmen möglich:

Häufige Unternehmensformen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Gesellschafter sind öffentlich registriert
  • Aktiengesellschaft (AG) – Aktionärsregister am Firmensitz
  • Zweigniederlassung (einer ausländischen Gesellschaft)

Weitere:

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kollektivgesellschaft
  • Einfache Gesellschaft
  • Einzelunternehmen, Einzelfirma
  • Genossenschaft
  • Verein

Weiterführende Information: Unternehmensstrukturen

Zugimpex: unsere professionellen Unternehmens- Dienstleistungen:

  • Bei Zugimpex erhalten Mandanten Beratung und umfassende Serviceleistungen aus einer Hand, inklusive Buchhaltung und Steuererklärung, wobei wir Zugang zu den Online-Systemen der Steuerverwaltung haben. Je nach Erfordernis, empfehlen wir die geeigneten Strukturen
  • Es bestehen einige rechtliche Erfordernisse, eine „Customer Due Diligence“ durchzuführen, aber mit unserer Unterstützung läuft das rasch ab – für uns ist vor allem wichtig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel, gute Qualifikation und erfolgreiche Erfahrung in Ihrem Geschäftsbereich haben(Hinweis – Zugimpex betreut keine US Staatsbürger und keine Personen mit Wohnsitz in den USA, da dies das Land mit der weitaus höchsten Inhaftierungsrate der Welt ist und daher das weitaus höchste Geldwäscherisiko besteht. Bei Firmen mit Sitz oder bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Italien oder Frankreich ist die Koordination mit einem dort ansässigen Steuerberater erforderlich!!!)

Wie schafft man Substanz und wann ist das erforderlich?

  • Nachweise für Substanz können von Steuerbehörden im Staat einer ausländischen Einheit (Kunden, verbundene Unternehmen) verlangt werden, damit Aufwendungen (z. B. Rechnung des Schweizer Unternehmens) anerkannt werden. Prüfen Sie auch, welche internationalen Steuerabkommen anwendbar sind und welche inhaltlichen Anforderungen diese definieren. Die meisten ausländischen Steuerbehörden verlangen eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung, die von den Behörden auf Verlangen ausgestellt wird.
  • In der Regelung der Schweizer Banken unterscheidet das Schweizer Recht zwischen „aktiven“ und „passiven“ Unternehmen. Bei einem passiven Unternehmen, das hauptsächlich Vermögenswerte verwaltet, geht die automatische Auskunft einer Schweizer Bank in das Wohnsitzland der Gesellschafter gehen. Die Meldung einer ausländischen Bank geht jedoch fast immer nur in die Schweiz.
  • In der Regel umfasst die Frage der Substanz den Geschäftssitz und Personalbestand.
    • Was den Geschäftsort betrifft, ist die Miete in einem Gemeinschaftsbüro mit entsprechender Ausstattung in der Regel ausreichend.
    • In Bezug auf das Personal ist es nicht ungewöhnlich, Mitarbeiter in Teilzeit zu beschäftigen. Dies geschieht insbesondere bei älteren Mitarbeitern. Die zweite Säule der Sozialversicherung greift ja erst ab einem bestimmten Betrag, und diese zweite Kostensäule kann mit Teilzeitbeschäftigung vermieden werden.
    • Bei geringfügig Beschäftigten bis 2300 CHF pro Jahr sind keine Sozialabgaben erforderlich. Wenn diese Mitarbeiter ausserhalb der Schweiz leben (z.B. Homeoffice), kann dies ein angemessener Betrag sein und gleichzeitig kann ein solcher Vertrag den nötigen Substanznachweis erbringen. Die Mitarbeiter können somit regelmässige Teilzeitbeschäftigte des Schweizer Unternehmens sein und dennoch in Ländern mit niedrigen Steuern und niedrigeren Löhnen arbeiten.
    • Eine andere mögliche Lösung besteht darin, eine Person aus einem anderen Land vorübergehend in die Schweiz zu entsenden. Diese Person bleibt im Sozialsystem ihres Heimatlandes und profitiert von der tiefen Schweizer Lohnsteuer. Diese Struktur ist sinnvoll, wenn das Heimatland eine niedrige Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge hat oder wenn der Höchstbetrag im Heimatland bereits erreicht ist (und die Steuerprogression nach Artikel 23 nicht negativ einsetzt

Weiterführende Information: Internationale Steuerplanung und Substanz

Vorratsgesellschaften in der Schweiz – Vorteile:

    • Eine solche Firma kann sofort verwendet werden, es ist möglich, den Firmennamen und den Zweck anzupassen.
    • Allerdings kann nicht jede Gesellschaft genutzt werden, da Gesetze dem Handelsregister die Registrierung der Änderungen von Gesellschaftern untersagen, wenn die GmbH inaktiv ist (nur finanzielle Vermögenswerte hat) und wenn keine Geschäftstätigkeit vorliegt. Daher ist darauf zu achten, dass in der Erfolgsrechnung eine Aktivität dargestellt werden kann und die Gesellschaft etwas Sachvermögen hat, wenn sie übertragen wird. Vor dem Verkauf eines GmbH Mantels kann der bisherige Geschäftsführer zunächst wieder tätig werden und den Zweck erweitern, bevor sein Rücktritt und andere Änderungen beantragt werden, so dass eine interimistische Erfolgsrechnung mit soliden Erträgen vorgelegt werden kann.
    • Es gibt Angebote für Vorratsgesellschaften auf dem Markt, die wir nicht empfehlen können:
    • weniger seriöse Anbieter bieten auf mehreren Internetseiten inaktive Vorrats GmbHs bzw. Vorrats AGs an und schlagen vor, ein solches Unternehmen in einen bestimmten Kanton zu verlegen, in dem das Handelsregister die Registrierung einer Mantelgesellschaft akzeptiert. Nach mehreren Monaten soll die Mantel GmbH weiter an das endgültige Ziel übertragen werden. Während der Preis für den Firmenmantel attraktiv scheint, werden dem Kunden enorm hohe Kosten für die zweifache Übertragung und für das Domizil im Gastkanton verrechnet.
    • Auch gibt es Anbieter, die einen GmbH Mantel oder einen Aktienmantel anbieten, wobei sie zwar berechtigt sind, aber keine entsprechende Vollmacht erhalten haben.  Zunächst wird um Vorauszahlung ersucht und nachdem der Kunde bezahlt hat, erklären sie, dass sie nur als Agent tätig sind. Um lange Verzögerungen und schließlich Änderungen oder Ärger mit der Rückerstattung der Anzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir: bevor Sie etwas bezahlen, bitten Sie einen solchen Anbieter, eine ordnungsgemäße Vollmacht zu zeigen, um das Unternehmen zu verkaufen; im Falle einer Aktiengesellschaft sollten auch die Aktien physisch vorliegen.

Wieviel kostet eine Firmengründung in der Schweiz ?

Wenn Sie eine GmbH oder eine AG gründen, rechnen Sie mit Gründungskosten zwischen 500 CHF und 2900 CHF zuzüglich Notar (zwischen 600 CHF und 1500 CHF je Struktur) und öffentlicher Gebühren (zwischen 500 CHF und 800 CHF). Falls erforderlich, müssen Sie auch die Kosten für eine Person mit Schweizer Wohnsitz mit kalkulieren (ab 800 CHF). Nach Erhalt der Vorauszahlung starten wir die Gründung.

Wie hoch sind die laufenden Kosten für Buchhaltung, Firmendomizil und andere Services für eine Schweizer Firma bei Zugimpex ?

Buchhaltung und Firmendomizil Service:

      • Laufende Kosten werden hauptsächlich nach Zeitaufwand abgerechnet und hängen von den Aktivitäten ab, startend bei 3300 CHF pro Jahr: für Domizil, Flexi Desk (statt virtual office) und Basis- Postservice, Buchhaltung, Mehrwertsteuer- Erklärung, Bilanz, Erfolgsrechnung und Steuererklärung.
      • Die Schweiz hat die höchsten Lohnkosten in Europa, daher müssen die Prozesse effizient sein. Deshalb arbeiten wir mit den Kunden laufend daran, um die Automatisierung zu verbessern, aber auch, wie diese ihre Dokumente rechtzeitig und in der erforderlichen Weise übermitteln können. Die meiste Zeit in der Buchhaltung wird damit verbracht, Dokumente zu sortieren, Zahlungen abzugleichen und Kunden wegen fehlender Unterlagen oder unklarer Informationen (z. B. bei Zahlungen ohne Rechnung) zu kontaktieren.
      • Unsere Gesellschaft arbeiten auf der Basis von Rechnungen und nach Vorauszahlung: unsere Leistungen werden pro Zeit berechnet, sodass Kunden, die effizient arbeiten, niedrigere Kosten haben.

Personalverrechnung:

      • Wir unterstützen Ihre Schweizer Gesellschaft bei der Planung der Anforderungen und informieren Sie über die besonderen Schweizer Arbeitsbedingungen.
      • Eine Vorauswahl und Planung von Videointerviews kann angeboten werden. Bei Bedarf können wir auch Background Checks organisieren.
      • Nach Ihrer Entscheidung erledigen wir alle erforderlichen Anmeldungen für Ihre Mitarbeiter.
      • Wir verwalten die Überwachung der tatsächlichen Arbeitszeit, der laufende Abrechnung von Löhnen und Sozialabgaben, sodass Sie nur die Beträge überweisen müssen.

Professionelle Beratung:

      • Unser Unternehmen ist stolz darauf, Kunden rasch Antworten auf Anfragen zu bieten – Berater sind oft auch abends und am Wochenende für die Kunden erreichbar. Das findet man nicht überall in der Schweiz.
      • Nutzen Sie unsere Erfahrung bei Zugimpex, unsere Kontakte und unser Know-How in Internationalem Business und internationaler Steuerplanung.
      • Wir können Ihre internationalen Geschäftsverträge ansehen und prüfen, ob es möglich ist, sie international durchzusetzen. Darüber hinaus können Unterschiede im nationalen Recht (z. B. Kontinentalrecht, Common Law Recht oder Romanischer Rechtskreis) berücksichtigt werden – sie können zu Ihrem Nachteil, aber auch zu Ihrem Vorteil wirken.
      • Bei Bedarf kann unsere Schwesterfirma treuhändisch als Dienstleister fungieren oder Treuhandaufgaben übernehmen.
      • Wir können Sie bei der Beantragung von Steuervorteilen im Bereich Forschung und Entwicklung sowie bei der Registrierung von Marken, Designmustern und Patenten unterstützen.

Tipp: Ausländische Firma mit Schweizer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft- ohne zusätzliches Kapital und ohne Verrechnungssteuer:

Diese Struktur funktioniert wie ein Schweizer Unternehmen mit zusätzlichen Vorteilen:
      1. Eine Schweizer Zweigniederlassung funktioniert wie eine Firma in der Schweiz und die Zweigniederlassung kann auch als Holdinggesellschaft agieren. Der Geschäftsführer des Hauptsitzes kann die Niederlassung leiten, wenn eine in der Schweiz ansässige Person mit Unterschriftsrecht zusätzlich ernannt wird.
      2. Eine Zweigniederlassung ist Teil der gleichen juristischen Person; der Transfer von der Zweigniederlassung an den Hauptsitz ist keine Dividende und daher fällt keine Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen an. Allerdings gibt es Einschränkungen, wenn es sich am Hauptsitz um eine Offshore- Gesellschaft handelt.
      3. Später können Sie mit dieser Struktur Ihre Gewinne nahezu steuerfrei von der Unternehmensebene in den privaten Bereich übertragen. Sie behalten dabei Ihren Wohnsitz bei.
      4. Das minimale Gesellschaftskapital für ausländische Gesellschaften ist normalerweise geringer, und die Zweigniederlassung benötigt kein Stammkapital
      5. Sie vermeiden die herausfordernde Aufgabe, für das Stammkapital ein Schweizer Sperrkonto zu öffnen. Ausländische Banken behandeln Sie freundlich und agieren rasch, wenn Sie ein Konto eröffnen.
      6. Das ausländische Recht hat meist weniger bürokratische Regelungen bezüglich Nominees.
      7. Alle Schritte können per Vollmacht erfolgen.

Sie haben bereits Angebote? Holen Sie eine zweite Meinung ein:

Obwohl viele Anwälte, Treuhänder und Corporate Service Provider in der Schweiz gut ausgebildet sind und ehrlich arbeiten, gibt es Situationen, wo es Sinn macht, eine zweite Meinung einzuholen. Hier einige Beispiele:

      1. Ihr Betreuer verrechnet hohe Kosten – höher als erwartet, speziell als Treuhänder
      2. Ihr Betreuer hat kaum Zeit oder er beantwortet Fragen spät, gar nicht oder allgemein
      3. Sie haben das Gefühl, dass Ihr Betreuer nicht voll in Ihrem Interesse agiert
      4. Ihr Betreuer versucht wiederholt, Ihnen Angst zu machen, ohne wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu präsentieren
      5. Sie überlegen den Umzug in einen anderen Kanton
      6. Ihre Firmenstruktur hat keinen steuerfreien Exit vorgesehen – Ihr Geld steckt in der Firma fest
      7. Sie haben das Gefühl, dass es für bestimmte Themen noch andere Lösungen geben könnte

 

(Aktualisiert September 2023)