Steuervorteile in Malta:

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Bei der Schaffung eines neuen Steuersystems wurde Malta von einem globalen Steuerberatungs- Konzern unterstützt, dessen Fachwissen und allgemeine Informationen es ermöglichten, ein EU-kompatibles, aber dennoch unternehmerfreundliches Umfeld zu schaffen. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind das maltesische Einkommensteuergesetz (Chapter 123 Laws of Malta), das Einkommensteuer Management Gesetz (Chapter 372) und das Mehrwertsteuergesetz (Chapter 406).

Um die Einhaltung der Besteuerung zu gewährleisten, ist eine Wirtschaftsprüfung (Audit) für Jahresabschlüsse von Unternehmen obligatorisch. Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfer und Steuerfachleute haben Zugang zu verschiedenen E-Services.

5% effektive Steuer auf den Gewinn juristischer Personen, wenn diese im Eigentum von Personen stehen, die den Status Non-Resident oder den Status Resident ohne Domizil haben. Unternehmen zahlen vom Gewinn 35% Steuer, der Empfänger der Dividenden erhält eine Rückerstattung von 30% oder 6/7, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, deren wirtschaftlich Berechtigte nicht sowohl Wohnsitz als auch Domizil in Malta haben. Bei Lizenzgebühren und Zinssätzen beträgt die Rückerstattung oft 5/7, sodass der endgültige Steuersatz 10% beträgt.

Regeln zur Konsolidierung der Einkommensteuer für Gruppen wurden mit Legal Notice 110 2019 eingeführt. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen eine Gruppe bilden, eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einreichen und nur die 5% Steuer zahlen.

Für juristische Personen definiert das lokale Steuersystem in Malta 5 separate Rechnungskreise („Accounts“), von denen einige Steuervorteile bieten: Final Taxed Account, Immovable Property Account, Foreign Income Account, Maltese Taxed Account und Untaxed Account. Erträge und Aufwendungen müssen buchhalterisch auf dem richtigen Konto zugeordnet werden.

International gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Doppelbesteuerung zu beseitigen: eine Entlastung aufgrund eines Abkommens, eine einseitige Entlastung, eine Commonwealth-Entlastung und die FRFTC (Flat Rate Foreign Tax Credit), eine pauschale Steuergutschrift für angenommene ausländische Steuern, die unter bestimmten Bedingungen auf dem Konto für ausländische Einkünfte gewährt wird (25%).

Um im Falle eines Gesellschafterwechsels von einer vorläufigen Steuer befreit zu sein, muss ein Unternehmen, das hauptsächlich außerhalb Maltas tätig ist, beim Commissioner for Revenue (CfR) einen Antrag „DDT10“ stellen. In regelmäßigen Abständen ist ein Antrag auf Verlängerung erforderlich

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Strukturen sollten den Geschäftsaktivitäten folgen. Bitte beachten Sie unsere Richtlinie zur Gestaltung internationaler Unternehmensstrukturen.

Die Registrierung für die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird von den lokalen Behörden korrekt und schnell durchgeführt, so kurz nach Ihrer Firmengründung in Malta ist der Vorgang beendet und das Geschäft kann beginnen.

Anwendung der Mutter-Tochter Richtlinie der EU, wonach unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen Dividenden aus einer Tochterfirma steuerfrei in der Mutterfirma empfangen werden können, auch grenzüberschreitend. Durch die Rückvergütung einer Dividendensteuer gilt diese als Dividende und sollte in der Mutterfirma steuerfrei gestellt sein. Liegt die Holding in einem Staat mit einer wenig berechenbaren Steuerverwaltung, kann eine Zwischenholding auf Malta zum Empfang und zur Weiterleitung der Steuerrückvergütungen eingerichtet werden. Eine Holding könnte in auch eine k.s. Struktur in der Slowakei sein, die eine Dividende der Maltesischen Tochtergesellschaft steuerfrei empfangen kann. Private Eigentümer können dann legal eine steuerfreie Entnahme vornehmen, und sie können in vielen Staaten ausserhalb der Slowakei ihren Wohnsitz haben. Allerdings ist es wichtig, sicher zu stellen dass die Slowakische Gesellschaft eigene reelle Aktivitäten hat, damit Steuerbehörden in Drittländern die Struktur anerkennen und nicht als transparent werten.

Das Konzept eines „Resident ohne Domicile“ ermöglicht Steuervorteile: in der derzeitigen Rechtspraxis wird von Ausländern generell angenommen, dass sie ansässig, aber nicht in Malta domiziliert (beheimatet) sind (für ein Domizil gibt es 3 Gründe: von Geburt her, aus Abhängigkeit, wenn eine Ausländerin einen Maltesischen Mann heiratet, und als gewähltes Domizil, letzteres bedarf einer aktiven Deklaration). Seit 2018 zahlen “Residents without Domicile” 5000 € Mindeststeuer pro, Jahrwenn das Einkommen ausserhalb von Malta höher als 35000 € ist. Um einen „Domicile of Choice“ zu vermeiden, kann eine besondere Deklaration bei einem Notar unterzeichnet werden.

Residents ohne Domicile werden nur besteuert auf Einkommen, das in Malta entsteht, weiters auf Einkommen ausserhalb Maltas, das nach Malta gebracht wird, und auf Gewinne aus Immobilien in Malta. Vermögen wird nicht besteuert, und Residents ohne Domicile können Kapitalerträge ausserhalb Maltas empfangen und steuerfrei nach Malta bringen, weshalb getrennte Bankkonten für Kapital und Einkommen empfohlen werden. Einkommen, das ausserhalb von Malta erzielt wird und ausserhalb von Malta bleibt, ist nicht Grundlage für die Besteuerung (wenn Sie Ihr ausländisches Einkommen verwenden, um von einem Malteser eine Wohnung zu kaufen, bitten Sie diesen, im Ausland ein Konto zu eröffnen, dann bringt er das Geld nach Malta und nicht Sie). Jedoch werden Kapitalgewinne, die in Malta entstehen, bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in Malta besteuert.

Ein Resident ohne Domicile kann eine maltesische Firma mit einer ausländischen Holding führen (in einem Land, in dem keine Steuer auf Dividenden und keine Steuer auf Dividendenausschüttung erhoben wird). Die maltesische Gesellschaft zahlt Einkommensteuer, die Holding erhält die Rückerstattung (Refund) und es gilt die Anrechnung durch das „Full Imputation- System“: Dividenden können steuerfrei an Malta überwiesen werden, da sie aus der Holding aus ursprünglich besteuerten Gewinnen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Auch die Mindeststeuer von 5000 € kann durch eine Anrechnung für bereits in Malta gezahlte Steuern gesenkt werden.

Nach Maltesischem Steuerrecht kann auch ein Unternehmen den Status “Resident without Domicile” haben, steuerbar sind dann nur Einkommen, die in Malta erzielt oder nach Malta gebracht werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Firma in Zypern registriert ist und “Management and Control” in Malta hat. So eine Struktur ist bei passiven Einkommen (Zinsen, Lizenzgebühren) nutzbar, die in Malta nicht versteuert werden, wenn sie nicht nach Malta gebracht werden, denn nach Maltesischem Recht entstehen passive Einkünfte dort, wo der Zahlende seinen Sitz hat.

Ähnliche Möglichkeiten bietet eine Personengesellschaft oder eine Stille Gesellschaft. Allerdings ist es wichtig, die Umstände der Doppelbesteuerung richtig zu definieren, damit am Quellstaat kein Steuerabzug erforderlich ist.

PERSONENGESELLSCHAFT (PARTNERSHIP) IN MALTA

Zunächst ist eine Personengesellschaft eine formelle Vereinbarung von mindestens zwei Parteien, ein Unternehmen zu führen und zu betreiben und seine Gewinne zu teilen. Es handelt sich nicht zwingend um eine eigene juristische Person.

Steuerlich kann sich die Personengesellschaft dafür entscheiden, wie ein Unternehmen besteuert zu werden (intransparent) und von den spezifischen Vorteilen profitieren. Alternativ kann sie sich dafür entscheiden, nur auf der Ebene der Gesellschafter besteuert zu werden (transparent). Folglich werden transparente Personengesellschaften nicht als separate Steuerpflichtige anerkannt, auch wenn sie aus gesellschaftsrechtlicher Sicht über eine eigene juristische Person verfügen können.

Das System „Resident ohne Domicile“ (Ansässigkeit ohne Wohnsitz) gilt auch für Personengesellschaften. Folglich ist es möglich, eine maltesische Personengesellschaft mit Gesellschaftern mit Wohnsitz außerhalb Maltas zu gründen. Diese Personengesellschaften kann sich dann für eine transparente Besteuerung entscheiden.

  • Transparente Personengesellschaften für Einwohner in Niedrigsteuerländern 

Einwohner eines steuerfreien Landes (z. B. VAE, Monaco) oder eines Landes, in dem sie auch den Status „Resident without domicile“ (einschließlich des Golden Visa Systems in Portugal) erhalten, möchten manchmal passive Einkünfte (Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren) von einem Land erhalten, das kein Doppelbesteuerungsabkommen mit seinem Wohnsitzland hat. Wenn dies direkt geschieht, gibt es eine Quellensteuer im Ursprungsland.

In einigen Fällen ist es jedoch möglich, an der Spitze einer bestehenden Struktur eine Personengesellschaften in Malta zu bilden. Wenn Substanz benötigt wird, muss die maltesische Personengesellschaft über ausreichende proprietäre Aktivitäten verfügen. Dann, nach Art. 7 Doppelbesteuerungsabkommen, hat nur Malta das Recht zu besteuern.

Bei einer Personengesellschaft geht Malta davon aus, dass das aktives Einkommen dort entsteht, wo das Geschäft abgeschlossen wird, während passives Einkommen an dem Ort entsteht, von dem aus es bezahlt wird. Daher kann das maltesische Unternehmen passive Einkünfte außerhalb des Landes steuerfrei schaffen und an die Aktionäre weiterleiten.

  • Transparente Personengesellschaft und partizipatorische Darlehen für Personen mit Wohnsitz in Niedrigsteuerländern 

Dies ist ein Darlehen, das keine festen Zinsen zahlt, sondern es dem Darlehensgeber ermöglicht, die Gewinne zu teilen.

Einige Länder erlauben es, die Kosten für partizipatorische Darlehen bis zu einem bestimmten Schwellenwert abzuziehen. Die Darlehensgeber können eine maltesische Personengesellschaft gründen, die ein partizipatorisches Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer muss die Gewinne teilen, kann aber die Kosten hierfür abziehen. Aus maltesischer Sicht werden die Einnahmen als passives Einkommen gesehen. Für die Personengesellschaft gilt das passive Einkommen als dort angefallen, von wo es gezahlt wird, und wenn die Zahlung nicht in Malta empfangen und nicht nach Malta überwiesen wird, bleibt sie nach Maltesischem Steuerrecht steuerfrei.

Daher ist eine Personengesellschaft in Malta ein praktisches Instrument für Personen mit Wohnsitz von Niedrigsteuerländern, um ihre Investitionen zu finanzieren.

  • Transparente Personengesellschaft für Ansässige in Ländern mit hohen Steuern 

Wenn der Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta hat, das die Befreiungsmethode in Art. 23 definiert, kann sich ein Weg bieten, um Gewinne steuerfrei von der Unternehmensebene auf die private Ebene zu übertragen.

Erstens wird eine Holding außerhalb Maltas gebildet, die alle Anforderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt. Wenn möglich, sollte die Tochtergesellschaft Dividenden steuerfrei an die Holding ausschütten können und diese sollten dort steuerfrei bleiben.

Zweitens wird in Malta eine Personengesellschaft als Anteilseigner der Holding gegründet. Diese Personengesellschaft gehört Ansässigen ausserhalb Maltas, eröffnet ein Bankkonto ausserhalb Maltas und entscheidet sich für eine transparente Besteuerung. Darüber hinaus benötigt die Personengesellschaft genügend Substanz und schafft eigene Einnahmen. Dann erlaubt Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens nur Malta, Steuern zu erheben, und Malta besteuert keine passiven Einkünfte, die ausserhalb des Landes entstehen und bleiben.

  • Zivile Partnerschaften für ausländisches aktives und passives Einkommen 

Das maltesische Bürgerliche Gesetzbuch (Civil Code) sieht zivile Partnerschaften vor.

Eine Zivilpartnerschaft muss nicht beim Malta Business Registry (MBR) eingetragen sein. Gemäß den Regeln des Civil Code sind die Lebenspartner mit ihrem gesamten Vermögen, in Gegenwart und Zukunft, gegenüber den Gläubigern verantwortlich, mit denen sie eine Vereinbarung geschlossen haben.

Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können in Malta eine zivile Partnerschaft eingehen und dort Substanz schaffen. Wenn diese Einrichtung unter anderem auch über aktive Einkünfte außerhalb Maltas verfügt, z. B. aus Beratungsprojekten, gibt es Fälle, in denen diese Einkünfte völlig steuerfrei bleiben können.

  • Stille Gesellschaften – Typisch und atypisch 

In dieser Rechtsform ist der stille Gesellschafter nur ein Geschäftsinvestor und daher ist seine Haftung auf seinen Beitrag beschränkt. Manchmal gibt es einen sofortigen Beitrag plus einen zusätzlichen Haftungsbetrag, den er später investieren muss. Die Vorteile eines stillen Gesellschafters sind die Fähigkeit, von Investments Kapitalerträge mit beschränkter Beteiligung zu generieren und dabei nur beschränkt für etwaige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft haftbar zu sein. Die Vorteile können auf den Gesamtgewinnen oder auf den Ergebnissen von Profitcentern basieren.

Es besteht ein hohes Maß an Diskretion, da der stille Gesellschafter nicht in öffentlichen Registern eingetragen wird. In einigen Ländern kann ein stiller Gesellschafter in ein Projekt investieren, das zunächst Verluste verursacht und damit andere Einkünfte kompensiert.

In den meisten Ländern sind zwei verschiedene Arten von Stillen Gesellschaften bekannt:

Typische Stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter tritt einem Unternehmen in einer reinen Finanzierungsrolle bei, die auf einem zivilrechtlichen Vertrag basiert, der seinen Beitrag und seinen Gewinnanteil definiert. Er ist nicht an der Führung des Unternehmens beteiligt und ist nicht befugt, im Namen des Unternehmens zu handeln. Aus steuerlicher Sicht kann sein Gewinnanteil im Quellenstaat (je nach Umständen) als Zinsaufwand in Betracht kommen und wird im Wohnsitzland des stillen Gesellschafters besteuert.

Diese Struktur kann nützlich sein, wenn der Quellenstaat eine höhere Besteuerung hat als der Wohnsitzstaat und wenn das Investitionsobjekt nur geringe verlagerbare Einkünfte oder verlagerbare Kosten hat.

Eine mögliche Anwendung kann ein registriertes maltesisches Unternehmen mit einem zusätzlichen typischen, nicht ansässigen stillen Gesellschafter sein, der Immobilien in einem anderen Land finanziert und die Mittel außerhalb Maltas erhält.

Atypische Stille Gesellschaft: der stille Gesellschafter tritt in einer aktiven Rolle auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags ein, der seinen Beitrag, seine Beteiligung und seinen Gewinnanteil definiert. Er ist an die Führung der Gesellschaft involviert und hat in der Regel eine gewisse Bevollmächtigung, im Namen des Unternehmens zu handeln.

Aus steuerlichen Gründen kann sein Anteil an den Gewinnen (je nach Umständen) im Ursprungsland als Geschäftsausgabe gelten. Basierend auf Art. 7 Doppelbesteuerungsabkommen erzeugt die atypische Stille Gesellschaft eine Betriebsstätte im Quellenstaat. Dies bedeutet, dass der stille Gesellschafter transparente Unternehmensgewinne erzielt, die im Quellenstaat besteuert werden (wo das Geschäft gemacht wird). Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (in der Regel Art. 23) gilt im Wohnsitzstaat die Anrechnungsmethode oder die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt).

Diese Struktur kann nützlich sein, wenn das Herkunftsland eine niedrigere oder Nullbesteuerung hat, während der stille Gesellschafter in einem Hochsteuerland wohnt. Wenn zusätzlich die Befreiungsmethode gilt, können Unternehmensgewinne im Quellstaat erzielt werden (niedrige Besteuerung) und im Wohnsitzstaat steuerfrei bleiben. Hindernisse, die in Betracht gezogen werden müssen, sind Substanz im Quellenstaat, Verrechnungspreise sowie Sozialversicherung und Steuerprogression im Wohnsitzstaat.

Eine typische Anwendung könnte ein „Resident without Domicile“ in Malta sein, der als stiller Gesellschafter an einem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten teilnimmt.

Eine andere Option ist eine Maltese LLC plus ein stiller Gesellschafter, wenn sie eine nicht eingetragene Zivilgesellschaft formen, die optiert, steuerlich transparent behandelt zu werden. Dann können Einkünfte außerhalb Maltas für den stillen Gesellschafter überhaupt steuerfrei bleiben.

Schiffe und Yachten: die attraktive Gesetzgebung für die Schifffahrt in Malta (EU konform) ermöglicht es Firmen, die ein qualifiziertes Schiff besitzen, chartern oder betreiben, von einem Tonnagesteuersystem zu profitieren. Dies bedeutet, dass Malta keine Steuern auf Einkünfte aus Schifffahrtsaktivitäten erhebt (einschließlich Beförderung von Waren oder Passagieren, Chartern, Nebendienstleistungen, aber auch Verkauf / Übertragung von Eigentum oder Veräußerung von Rechten im Zusammenhang mit einem Schiff mit Tonnagesteuer). Es gibt dazu Steuervorteile für die Schiffsfinanzierung, und Einkünfte eines Schiffsmanagers aus Schiffsmanagementaktivitäten werden als Einkünfte aus Schifffahrtsaktivitäten behandelt und sind steuerfrei.

Darüber hinaus bestehen je nach Größe und Nutzung des Schiffes Vorteile bei der Mehrwertsteuer. Das Leasing von Yachten und Sportbooten in Malta unterliegt zwar 18% maltesischer Mehrwertsteuer. Der Leasinggeber kann jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, sodass die Mehrwertsteuer nur für die tatsächliche Zeit berechnet wird, die die Yacht in EU-Hoheitsgewässern verbringt.

Nach dem „The Residence Programme Rules“ für Bürger der EU und der Schweiz und gemäss dem „Global Residence Programme“ für Angehörige von Drittstaaten können Personen ihren Wohnsitz nach Malta verlegen und Steuervorteile nutzen, wenn sie Immobilien im Wert von 275000 € erwerben oder Immobilien im Wert von 9600 € pro Jahr mieten. Zusätzlich ist ein „Fit and Proper Test“ erforderlich. Die Steuer auf Einkommen, das ausserhalb von Malta erzielt und nach Malta gebracht wird, beträgt dann 15%, wobei derzeit eine Mindeststeuer von 15000€ pro Jahr erhoben wird. Es gibt auch ein Programm für gut qualifizierte Individuen, die dann in Malta nur 15% Steuern auf ihr Einkommen, das sie in Malta erzielen, zahlen.

Einfache Wohnsitzverlagerung: Malta ist Mitglied der EU, daher besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger. Ausserdem wird innerhalb der EU eine Wegzugsbesteuerung nicht effektiv und man erhält rasch ein „Tax Residence Certificate“.

Redomiciliation Regeln: in der Maltesischen Rechtsprechung ist es möglich, das Konzept „Residence ohne Domizil“ auch auf juristische Personen anzuwenden. Wenn eine ausländische Firma (z.B. Offshore) ihr Domizil nach Malta verlegt, ermöglicht dies verschiedene steuerrechtliche Vorteile, weil eine beschränkte Steuerpflicht besteht und somit Gewinne ausserhalb Maltas in Malta nicht steuerpflichtig sind. Zusätzlich erhöht eine derartige Struktur die Glaubwürdigkeit und öffnet die Tür zu EU- Mitgliedschaft, EU- Richtlinien und Doppelbesteuerungsabkommen.

EU- Förderungen und Steuergutschriften als Investitonsanreiz: unter bestimmten Voraussetzungen wird ein definierter Prozentsatz der Summe, die in den ersten 3 Jahren investiert wird (inklusive Personalkosten) als Tax Credits gutgeschrieben.

Zur Förderung von Blockchain Technologie führt Malta 2018 eine neue, umfassende Regulierung ein, ähnlich jener in der Gaming Industrie. Das Digital Ledger Technology (DLT) package soll hohe Nachfrage nach Blockchain- Anwendungen, Crypto- Währungen und ICOs generieren.

Rechtliche Unterlagen und einige Doppelbesteuerungs- Abkommen: Downloads & Links

(Aktualisiert Juli 2021)