Internationale Steuerplanung und internationales Steuerrecht (Überblick)

Es liegt in der menschlichen Natur, nach Vorteilen zu suchen. Kinder wissen, was von der Mutter verboten und vom Vater erlaubt wird, sie gehen zur Grossmutter für zusätzliches Taschengeld und sie bitten den Arbeiter auf der Strasse, ihnen im Geschäft ein Bier zu kaufen.

Geschäftsleute sehen sich um, welche Staaten vorteilhafte Bedingungen für Unternehmen bieten, sie verlagern Funktionen und nutzen die Vorteile der Steuerabkommen, sie investieren wo die Behörden weniger strikt sind und sie prüfen Alternativen wenn es zu viele Regeln und Steuern gibt.

Wenn Staat A viele Vorteile bietet aber hohe Steuern verlangt und Staat B wenig Vorteile bietet und geringe Steuern verlangt, dann macht es Sinn, die Vorteile im Staat A zu empfangen, und Steuern im Staat B zu zahlen. Allerdings bedeuten hohe Steuern nicht automatisch grosse Vorteile, viele Staaten benötigen Geld, um alte Schulden zu bedienen, andere Staaten zahlen grosse Teile der Budgets für Sozialtransfers an arbeitsfähige aber arbeitsunwillige Personen, während die Wirtschaft Migranten einstellt, um die Nachfrage zu befriedigen.

Unternehmen beauftragen in der Regel Steuerberater, um ihre Interessen gegenüber den Behörden zu vertreten. Die Staaten wiederum regulieren die Branche (der Steuerberater, Buchhalter und Wirtschaftsprüfer), um die Möglichkeiten der Steuergestaltung zu beschränken.

Im Steuerrecht gibt es eine Hierarchie:

  • Nationales Steuerrecht, das die Besteuerung internationaler Tatbestände berücksichtigt
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das sind bilaterale Abkommen, welche die Besteuerungsrechte der Vertragsstaaten beschränken. Diese Limitierung hängt davon ab, ob das DBA anwendbar ist, wie das DBA Ansässigkeit und Betriebsstätte definiert (Tie Breaker Rule: ist stärker als die nationale Definition) und wie die Staaten die Besteuerungsrechte für verschiedene Arten von Einkommen definieren. Fast alle DBAs stehen im Internet zum Download bereit.
  • Multilaterale Abkommen beziehen sich üblicher Weise auf wenige Bereiche für eine Gruppe von Abkommensstaaten. Beispiele sind die EU Richtlinien (Fusions- Richtlinie, Mutter- Tochter- Richtlinie, Zinsbesteuerungsrichtlinie, oder ATAD – Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungs- Praktikenn) , “BEPS” oder das Multilateral Instrument.

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen folgen dem Mustertext der OECD, der spezielle Themen abdeckt.

Beispiele sind die Definition von Wohnsitz (art. 4) und Betriebsstätte (art. 5), weiters verschiedene Einkunftsquellen (z.B. art. 7 Unternehmensgewinne, art. 10 Dividenden, art. 11 Zinsen, art. 12. Lizenzgebühren) und Zuteilungsregeln (art. 23 Anrechnungsmethode oder Befreiungsmethode)
Normaler Weise werden aktive Einkünfte im Quellstaat besteuert (Löhne, Unternehmensgewinne), während Einkommen aus kurzer unselbständiger Tätigkeit und passive Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im Wohnsitzstaat besteuert werden, wobei im anderen Staat eine Quellensteuer bestehen kann.

Internationale Steuerplanung beinhaltet Schritte, um das gesamte Nettoeinkommen zu maximieren, dies inkludiert nicht nur Steuersätze, sondern auch Vorschriften, Veränderungskosten, Strukturkosten und die Besteuerungsgrundlage.

Dabei können die Möglichkeiten, die die Gesetze verschiedener Länder bieten, zu Modellen kombiniert werden, die einen höheren Gesamtnutzen ergeben. Bei solchen Modellen werden beispielsweise Regelungen von Doppelbesteuerungsabkommen angewandt, aber auch Unterschiede im Gesellschaftsrecht oder in den nationalen Steuergesetzen.

Um nationale Gesetze und Missbrauchsregelungen zu berücksichtigen, arbeitet Zugimpex so eng wie möglich mit Steuerberatern von Kunden zusammen und ergänzt somit deren Service.

So läuft der Prozess zur Steuerplanung ab:

  • Definition der bestehenden betrieblichen Abläufe, der relevanten Steuersubjekte (wer zahlt Steuer) und Steuerobjekte (wofür wird Steuer gezahlt), der Besteuerungsgrundlagen und der Steuersätze
  • Mögliche Szenarien, inclusive einer Verlagerung von Funktionen:
    • Um von liberaleren Vorschriften zu profitieren
    • Um ein niedrigeres Lohnniveau nutzen zu können
    • Um die Besteuerungsgrundlage zu senken (erlaubte Abzüge und Ausnahmen)
    • Um niedrige Steuersätze zu nutzen
    • Ähnlich dem Konzept „Total Cost of Ownership“ in der IT, sollte ein ganzheitlicher Ansatz bei der Planung von Veränderungen angewandt werden.
  • Prüfung von Alternativen:
  • Nicht- Steuer- Themen:
    • Kosten der Verlagerung und Strukturkosten
    • Erfordernisse für Wirtschaftsprüfung und Publizität
    • Arbeitsrecht und Arbeitsgenehmigungen
    • Bewilligungen
    • Rechtliche Durchsetzbarkeit von vertraglichen Vereinbarungen
    • Vermögenssicherung
    • Marketingüberlegungen (Nähe zu Kunden, Sprache)
    • Kosten und Verfügbarkeit von Personal
    • Unterschiede in rechtlichen Strukturen und deren Qualifizierung über die Grenze: hybride Instrumente können verwendet werden, um in einem Staat absetzbare Kosten zu schaffen, die in einem anderen Staat als steuerfreie Erträge ankommen.
  • Steuern und Sozialabgaben:
    • Gewinnsteuer
    • Besteuerung von Gewinnentnahmen
    • Quellensteuer
    • Sozialabgaben auf unselbständigen und selbständigen Einkünften
    • Besteuerung von Kapitalerträgen
    • Erbschaftssteuer
    • Immobilienbesteuerung
    • Mehrwertsteuer
    • Haltung der Steuerbehörden (wie weit besteht eine “Form over Substance” Haltung oder werden vorwiegend Inhalte hinterfragt)
    • Verlässliche Veröffentlichungen der Steuerbehörden und Möglichkeiten eines Tax Ruling
    • Zentralisierungsgrad und Servicegrad der Steuerbehörden
  • Besteuerung auf der Ebene der natürlichen Personen:
    • Besteuerung von Dividenden und Gewinnausschüttungen
    • Vermögenssteuer
    • Kapitalertragsteuer
    • Pensionen und Renten- Schemata
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Investment schemata
  • Empfehlung, unter Berücksichtigung von objektiven Kriterien und subjektiven Präferenzen

Dieser Prozess der Steuerplanung und Strukturplanung ist der erste Schritt und erfolgt vor der Firmengründung am entsprechenden Standort

Das Wichtigste dabei – die Umsetzung: Steuergestaltungsmöglichkeiten erfordern reale Umsetzung samt guter Dokumentation. Nicht das Modell, sondern diese Umsetzung ist der eigentliche Erfolgsfaktor. Wer diese vernachlässigt, gleicht einem Boxer ohne Deckung: früher oder später wird ihn ein Schlag ihn treffen!

Weiters betrifft professionelle Betreuung auch die Steigerung von Umsatz und Ertrag: warum nur Möglichkeiten suchen, beim bestehenden Geschäft Steuern zu sparen? Angenommen, wir finden eine Möglichkeit, bei der Sie eine Verkaufsstrategie für Ihre Produkte und Dienstleistungen mit Steuervorteilen verknüpfen und Ihr Geschäft damit rasch ausweiten können- wäre das für Sie interessant?

Auf jeden Fall gilt: es muss sich alles für Sie rechnen – und zwar dann, wenn alle Kosten samt eigenem Zeitaufwand gegen den Vorteil aufgerechnet werden.

Substanz und reelle Umsetzung

12 Regeln um eine Steuerprüfung (Betriebsprüfung durch das Finanzamt) sicher zu bestehen:

Steuerbehörden setzen auf Missbrauchsbestimmungen, Informationsaustausch und Datenanalysen, um Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung zu bekämpfen. Zugimpex zeigt Ihnen den Weg, wie Sie auf der sicheren Seite sind und dennoch ohne Sorge viele Vorteile nutzen können.

Regel 1: Nachweise: sammeln Sie Beweise, denn Sie haben es meist nicht mit wohlwollenden Prüfern zu tun. Sammeln Sie von sich aus Beweise, die Ihre Argumente unterstützen, das können sein:

  • Unterlagen, elektronische Aufzeichnungen
  • Zeugen
  • Plausibilität, “Lokalaugenschein”

Wir empfehlen, von Anbeginn an alle Unterlagen zu sammeln, die eine saubere Darstellung im Fall einer Betriebsprüfung ermöglichen…. und solche Beweise penibel zu vermeiden, die von böswilligen Personen gegen Ihre Interessenslage mis- interpretiert werden können.

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, welches Ausmass an Substanz in der konkreten Situation erforderlich ist, berechnen Sie es entsprechend und arrangieren Sie sie richtig .

Regel 2: planen Sie ein, dass ausserhalb der EU eine erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besteht: im Sinne einer Beweislast- Umkehr verlangen die Steuerbehörden vom Steuerpflichtigen Nachweise, umgekehrt sollten keine Beweise für eine unerwünschte Steuerpflicht bestehen.

Es kann um viel Geld gehen: nehmen Sie sich die Zeit, sich in grundlegenden Fragestellungen des internationalen Steuerrechts weiterzubilden. Kompetenz hilft nicht nur im Umgang mit Steuerbehörden: Sie erkennen sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten, auf die Sie Ihr Steuerberater nicht aufmerksam gemacht hat, Sie können Ihre Abläufe so organisieren, dass sie die gewünschte Steuerwirkung erzielen, kritische Funktionen erkennen und gerade dort die steuerlich korrekte Ablaufgestaltung gezielt überwachen.

Regel 3: achten Sie auf die gewünschte Zurechnung: sorgen Sie für Beweise, die bereits den Versuch einer Einstufung als transparente (nicht reelle) Gesellschaft nach Art. 5 OECD Musterabkommen verhindern:

  • wirtschaftliche Funktion (z.B. Vermarktung, auch online)
  • geeignete Substanz und Infrastruktur (Server/Webshop, Personal, Räume): vermeiden Sie Nominee-Direktoren bzw Treuhänder, da diese andere Interessen haben, zusätzlichen Kontrollen unterliegen und nicht immer verfügbar sind, wenn sie benötigt werden. Reguläre Teilzeitkräfte, auch wenn diese teilweise im Homeoffice arbeiten, erzeugen Substanz und schaffen echten Mehrwert für Unternehmen.
  • Möglichkeit, über die Einnahmen zu verfügen

Regel 4: pflegen Sie den Ort des Unternehmens als Ort der Geschäftsleitung (“management & control”): sorgen Sie dafür und sammeln Sie Nachweise, dass die massgebliche Willensbildung am Ort der Gesellschaft erfolgt: Buchführung, Anwesenheit des Geschäftsführers am Ort des Unternehmens (Sitzungs- Protokolle) und vieles mehr. Hinweis: wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie laufend bei Entscheidungen vor Ort sein können, stellen Sie einen Manager an oder lassen Sie einen Ihrer Mitarbeiter das Unternehmen leiten, und stellen Sie im Managementvertrag sicher, dass die Geschäftsführung tatsächlich vor Ort statt findet.

Regel 5: vermeiden Sie ungeplante Betriebsstätten: Kriterien für die Etablierung einer faktischen Betriebsstätte können nach Art. 5 OECD Musterabkommen sein: eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird; eine Person im Vertragsstaat, die für ein Unternehmen tätig ist und eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen; bei Bauausführung oder Montage, wenn ihre Dauer 6-12 Monate überschreitet.

Wenn der Geschäftsführer einer Firma in einem Staat mit fairen Steuersätzen seinen Wohnsitz in einem anderen Land hat, sollte kein Schriftverkehr im Land seines Wohnsitzes statt finden oder dort aufbewahrt werden, damit kein Anhaltspunte für einen Ort der tatsächlichen Geschäftsführung im Land seines Wohnsitzes besteht.

Regel 6: begründen Sie Verrechnungspreise: Gemäss Art. 9 des OECD Musterabkommens müssen Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen einem Drittvergleich standhalten, sonst droht eine Schätzung mit Aufrechnungen. Folgende Methoden werden akzeptiert

  • Verrechnungspreise auf der Basis von Marktpreisen
  • Verrechnungspreise, die auf einem Verkaufspreis abzüglich einem vertraglich vereinbarten %-Abschlag beruhen, als Gegenleistung für Dienstleistungen wie Verkauf
  • Verrechnungspreise, die auf Kosten plus Zuschlägen beruhen. Hier ist die anteilige Zurechnung von Gemeinkosten gestaltbar, da ja nicht alle Gemeinkosten eines Unternehmens unmittelbar mit der Leistung zusammen hängen.

Dokumentieren Sie freiwillig, wie Sie Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen kalkulieren.

Übrigens: bei Geschäften zwischen nicht verbundenen Unternehmen wird nur bei offensichtlichem Missbrauch eine andere Einstufung vorgenommen.

Regel 7: vermeiden Sie verdeckte Gewinnausschüttung: dokumentieren Sie Geschäfte von Gesellschaften mit verbundenen Gesellschaften oder mit Eigentümern genau und achten Sie darauf, dass Verrechnungspreise einem Fremdvergleich standhalten.

Regel 8: verwenden Sie stets nachweisbar versteuertes Geld für sichtbare private Ausgaben und vermeiden Sie, auch nur in den Verdacht eines Gestaltungsmissbrauchs zu geraten: es wird oft geprüft, ob Haus, Auto und offen sichtbarer Lebenswandel mit dem versteuerten Einkommen finanzierbar sind. Es bewährt sich, darüber Aufzeichnungen zu führen. Am besten durch den Nachweis reeller Geschäfte, durch plausible Gestaltung und durch bewusstes Einbinden von Zeugen, die ihre laufenden Eindrücke schildern könnten.

Regel 9: Berücksichtigen Sie die steigende Erforderins, Substanz nachzuweisen (Miete, Personal) , denken Sie nicht nur an Steuern, sondern auch an Strukturkosten. Wenn Sie Prozesse in ein Land mit niedrigen Löhnen und Steuern verlegen, sparen Sie sowohl Kosten als auch Steuern.

Regel 10: lassen Sie sich bei Betriebsprüfungen vertreten: übertragen Sie die Betreuung bei Betriebsprüfungen Ihrem Steuerberater, dann bekommen die psychologisch hervorragend geschulten Prüfer nicht die Gelegenheit, mit Ihnen eine Zeit lang eine freundliche Beziehung aufzubauen, um dann unbemerkt gemeine Fangfragen zu stellen (dies ist in den meisten Staaten zulässig).

Regel 11: seien Sie in Steuerfragen diskret: erzählen Sie nur jenen, die die Information benötigen, von Ihrer Steuerplanung und präsentieren Sie sich stets als ehrbarer Steuerbürger, der Sie bei kluger Steuergestaltung auch sind.

Regel 12: Kennen Sie sich selbst: wenn Sie keine starken Nerven haben oder nicht in der Lage sind, präzise im Detail zu arbeiten, engagieren Sie sich besser nicht in internationalen Geschäften: intelligente Geschäfts- und Steuerplanung fordert diese persönlichen Eigenschaften.

Stellen Sie sicher, dass Sie diese Aspekte umsetzen und profitieren Sie von der Internationalisierung:

Informieren Sie sich über die Steuern in der Schweiz und wie Sie ein Schweizer Unternehmen insbesondere im Kanton Zug anmelden.

Wie Sie von der niedrigsten Körperschaftsteuer in Europa oder dem Residence / Non-Dom-Programm profitieren, finden Sie im Steuersystem von Malta und sie sehen, wie Sie eine Firma in Malta registrieren.

Wenn Sie sich für eine Rechtsordnung mit liberaler Gesetzgebung im Herzen Europas entschieden haben, denken Sie auch an die Steuervorteile in der Slowakei und wie man ein Unternehmen in Bratislava registriert.

 

 

(aktualisiert Juli 2021)